Einhaltung der Förderungsauflagen trotz Trockenheit
Maßnahme „Zwischenfruchtanbau“
Bei der Anlage von Zwischenfruchtbegrünungen sind mehrere Sachverhalte zu berücksichtigen (optimaler Zeitpunkt, vielfältige Saatgutmischungen, entsprechende Saatstärke und Anbautechnik), um eine optimale Etablierung einer flächendeckenden Begrünungsdecke zu gewährleisten. Saatgutrechnungen bzw. Etiketten sind am Betrieb aufzubewahren, um ggf. bei einer Vor-Ort-Kontrolle die erforderlichen angesäten Mischungspartner als Nachweis vorlegen zu können.
Seit Anfang Juli hat es im Burgenland zwar Niederschläge gegeben, die jedoch regional sehr unterdurchschnittlich ausgefallen sind. Daher kann in diesem Jahr der optimale Zeitraum für die Anlage einer Zwischenfruchtbegrünung für den Betrieb sehr herausfordernd sein.
Wichtig ist, einen ordnungsgemäßen Anbau am Betrieb umzusetzen und den Aufgang der Begrünungsflächen laufend zu beobachten.
Auch wenn sich die Begrünungsdecke aufgrund der geringen Niederschläge zu Beginn noch nicht flächendeckend etablieren sollte, so muss man noch zuwarten. Sobald Niederschläge fallen, entwickeln sich im Normalfall auch die angelegten Begrünungen in die richtige Richtung.
Seit Anfang Juli hat es im Burgenland zwar Niederschläge gegeben, die jedoch regional sehr unterdurchschnittlich ausgefallen sind. Daher kann in diesem Jahr der optimale Zeitraum für die Anlage einer Zwischenfruchtbegrünung für den Betrieb sehr herausfordernd sein.
Wichtig ist, einen ordnungsgemäßen Anbau am Betrieb umzusetzen und den Aufgang der Begrünungsflächen laufend zu beobachten.
Auch wenn sich die Begrünungsdecke aufgrund der geringen Niederschläge zu Beginn noch nicht flächendeckend etablieren sollte, so muss man noch zuwarten. Sobald Niederschläge fallen, entwickeln sich im Normalfall auch die angelegten Begrünungen in die richtige Richtung.
Die Anlagezeitpunkte der einzelnen Begrünungsvarianten sind unbedingt einzuhalten
Sofern geplante/beantragte Begrünungsvarianten nicht zeitgerecht angelegt werden können, so ist eine Korrektur zum MFA 2024 erforderlich (bis Ende September ist ein Variantenwechsel auf 4, 5, 6 und 7 noch erlaubt).
Konnte eine beantragte Begrünungsvariante 4 nicht zeitgerecht bis 31.8. angelegt werden, so kann zB.: ein Wechsel auf die Begrünungsvariante 5 erfolgen, sofern der Anlagezeitpunkt bis spätestens 20.9. erfüllt wird (Korrektur zum MFA 2024!).
Sollte es der Fall sein, dass nach ungefähr vier bis acht Wochen keine flächendeckenden Begrünungen zustande gekommen sind, dann empfiehlt die Burgenländische Landwirtschaftskammer, sich über weitere Optionen im zuständigen Landw. Bezirksreferat beraten zu lassen.
Konnte eine beantragte Begrünungsvariante 4 nicht zeitgerecht bis 31.8. angelegt werden, so kann zB.: ein Wechsel auf die Begrünungsvariante 5 erfolgen, sofern der Anlagezeitpunkt bis spätestens 20.9. erfüllt wird (Korrektur zum MFA 2024!).
Sollte es der Fall sein, dass nach ungefähr vier bis acht Wochen keine flächendeckenden Begrünungen zustande gekommen sind, dann empfiehlt die Burgenländische Landwirtschaftskammer, sich über weitere Optionen im zuständigen Landw. Bezirksreferat beraten zu lassen.
Maßnahme „System Immergrün“
Bei der Maßnahme „System Immergrün“ hat der Betrieb darauf zu achten, dass eine flächendeckende Begrünung von mindestens 85 % der Ackerfläche mit Haupt- oder Zwischenfrüchten zu jeder Zeit gegeben ist. In diesem Zusammenhang sind die maximalen Zeiträume zwischen Ernte der Hauptfrucht und Anlage der Zwischenfrucht sowie Umbruch Zwischenfrucht und Anbau Hauptfrucht (30 Tage) und Ernte Hauptfrucht und Anbau Hauptfrucht (50 Tage) einzuhalten. Sofern diese Zeiträume zB.: aufgrund von einer länger anhaltenden Trockenheit nicht erfüllt werden können, besteht für den Betrieb die Möglichkeit, zeitgerecht einen außergewöhnlichen Umstand bzw. Ansuchen auf Höhere Gewalt bei der AMA einzubringen und den Sachverhalt mit entsprechenden Nachweisen zu erläutern.
Die Landw. Bezirksreferate stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Sind Sie sich unsicher bzw. benötigen eine Hilfestellung, so zögern Sie nicht sich zu melden, um konkrete Maßnahmen für Ihren Betrieb zu erarbeiten.
Sind Sie sich unsicher bzw. benötigen eine Hilfestellung, so zögern Sie nicht sich zu melden, um konkrete Maßnahmen für Ihren Betrieb zu erarbeiten.