Einbrüche und unerlaubte Stallbetretungen
Spezialisierte Geflügel- und Schweinehalter haben große und wertvolle Tierbestände und es ist daher auch naheliegend, dass dieser Wert entsprechend geschützt werden muss. Neben Sachschaden, der durch Diebstahl oder Vandalismus angerichtet werden kann, stellen natürlich auch die Einschleppung von Krankheiten, das Auslösen von Paniken bzw. das Verschrecken von Tieren, eine Gefahr für den Bestand dar.
Die Einbrüche und Betretungen erfolgen von Personen die schwer gefasst werden können bzw. bei denen man den entstandenen Schaden nicht einbringen kann. Daher ist die Empfehlung der Landwirtschaftskammer, die Stallungen und auch die Wirtschaftsgebäude entsprechend zu sichern.
Grundsätzlich sollte jedes Gebäude versperrt sein und Stallanlagen zusätzlich mit einem Hinweisschild „Wertvoller Tierbestand, Betreten verboten“ gekennzeichnet sein. Da dies bei Kriminellen klarerweise zu wenig ist, müssen sich die Betriebsleiter zusätzliche Maßnahmen überlegen.
Alarmanlagen ggf. mit Videoüberwachung sind hier das Mittel der Wahl. Diese können jede Störung sofort und an jeden Ort (Mobiltelefone) melden bzw. kann man über eine Videoanlage den Tierbestand beobachten.
Alarmanlagen ggf. mit Videoüberwachung sind hier das Mittel der Wahl. Diese können jede Störung sofort und an jeden Ort (Mobiltelefone) melden bzw. kann man über eine Videoanlage den Tierbestand beobachten.
Mit Bewegungsmeldern und Türöffnungssensoren kann unerlaubtes Betreten gemeldet werden. Zusätzlich können Sensoren auch wichtige Parameter, wie z. B. Stromausfall überwachen und melden. Stromausfälle in zwangsbelüfteten Ställen können fatale Folgen haben, aber auch zu hohe/niedrige Temperaturen, zu hoher Wasserdurchfluss (Leitungsbruch) und zu hoher Lärmpegel (Paniken) können relativ kostengünstig über eine Alarmanlage mit Telefon bzw. Mobilanschluss gemeldet werden.
WLAN Kameras, ausgestattet mit Bewegungsmeldern, können Bilder von Fahrzeugen bzw. deren Nummernschilder registrieren, die unerlaubt auf das Betriebsgelände kommen und so eine Identifizierung der Eindringlinge im Nachhinein ermöglichen.
Die Abteilung Tierzucht steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung und ist mit Elektronikfirmen an der Ausarbeitung eines praxistauglichen kostengünstigen Überwachungs- und Sicherungssystems für Stallgebäude in Kontakt. Zögern Sie nicht, ein bekannt gewordenes Eindringen in ihrem Stall umgehend bei der Polizei anzuzeigen. Melden Sie solche Vorfälle auch an die Bgld. Landwirtschaftskammer. Das Merkblatt „unbefugtes Eindringen fremder Personen in Stallgebäude“ kann über die Tierzuchtabteilung - 02682/702-500 bzw. tierzucht@lk-bgld.at angefordert werden.
Handlungsoptionen und Ansprechpartner nach einem Stalleinbruch
Ein Einbruch hat stattgefunden und wurde vom Betrieb bemerkt (unbekannte Person im Stall, Einbruchspuren, aufgebrochene Tür/Fenster etc.)
- Polizei informieren und Anzeige erstatten: Liegt Straftat vor (Gewaltanwendung)? Oder handelt es sich lediglich um eine Verwaltungsübertretung nach dem Tiergesundheitsgesetz/Schweinegesundheits-VO
- Schäden und Beobachtungen dokumentieren (Bilder, Einzelheiten aus Erinnerung kurz schriftlich zusammenfassen, z. B. verdächtige Fahrzeuge, Personenbeschreibungen)
- Sind Schäden am Betrieb entstanden? Versicherung informieren
- Betreuungstierarzt informieren und Betriebserhebung durchführen - Gibt es Schwachstellen oder evtl. Rechtsverstöße?
- Sind alle Aufzeichnungen aktuell? Bestandsregister, Medikamentenaufzeichnungen, Aufzeichnungspflichten aufgrund 1. THVO …
- Falls notwendig Amtstierarzt verständigen (selbst veranlasste Kontrolle, um die aktuelle Situation am Betrieb zu dokumentieren)
- Interessensvertretung informieren (Landwirtschaftskammer, Abteilung Tierhaltung, Tel. 02682/702-500