Die Einheitsbewertung zum 1.Jänner 2023
Bis zum 30. September 2023 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Grundeigentümer automatisch vom Finanzamt neue Einheitswertbescheide. Mit der Einheitsbewertung wird eine einheitliche Basis für diverse Abgaben in der Land- und Forstwirtschaft für einen Zeitraum von grundsätzlich neun Jahren ermittelt. Gegen unrichtige Bescheide ist innerhalb eines Monats nach Zustellung Beschwerde einzubringen. Hier einige Fakten rund um die Einheitsbewertung zum Durchblättern und Downloaden.