Die Burgenländische Weinprämierung in Zeiten des Coronavirus
Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus wird die WEINPRÄMIERUNG auf unbestimmte Zeit VERSCHOBEN! Das Formular, das unter www.bgld.lko.at herunterladbar ist, behält weiterhin seine Gültigkeit und kann für Einreichungen verwendet werden. Ein neuer Termin für die Weinübernahme wird zeitnah bekannt gegeben. Es wird empfohlen, mit dem Ausfüllen des Einreichformulars sowie mit der Überweisung der Einreichgebühr solange zu warten, bis ein neuer Termin bekanntgegeben wird. Weiters wird darum ersucht, Proben NICHT vorab per Post zu senden.
Geänderte Vorgangsweise bei der Beantragung der Prüfnummer
Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus musste der Betrieb im Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt und seinen Außenstellen bis auf weiteres eingestellt werden. Es können somit derzeit auch keine Proben angenommen werden, auch nicht auf dem Postweg versandte.
Im Hinblick auf die Problematik Coronavirus einerseits und die zur Inverkehrbringung von Qualitätswein notwendige Prüfnummer andererseits hat das Bundesamt für Weinbau auf der Grundlage eines Erlasses des BMRLT folgende Vorgangsweise für dringend notwendige aber noch nicht eingereichte Prüfnummern bekanntgegeben:
Die Prüfnummer ist dabei ausschließlich mittels Online-Antrag (siehe Wein-Online) zu beantragen und kann dann sofort auf eigenes Risiko verwendet werden. In gleichem Zuge ist der Bundeskellereiinspektor über diese Prüfnummer zu informieren. Sobald ein ordnungsgemäßer Betrieb wieder möglich ist, ist die Probeneinreichung nachzuholen.
Somit können in dringenden Fällen Qualitätsweine auch ohne Prüfnummernverfahren in Verkehr gebracht werden, wenn dieses Verfahren später nachgeholt wird. Das betrifft Fälle, in denen eine Verzögerung der Prüfnummern-Erteilung einen unabwendbaren wirtschaftlichen Schaden für den Antragsteller nach sich ziehen würde. Die Prüfnummer (vom Antrag) muss wie gehabt auf der Etikette angegeben werden. Außerdem muss der Bundeskellereiinspektor über Art und Menge des so in Verkehr gesetzten Weins (formlos per Mail) unverzüglich informiert werden. Die AntragstellerInnen sind aber zur nachträglichen Prüfnummerneinreichung verpflichtet! Die Betriebe werden dringend aufgefordert, hier solidarisch zu handeln und keinen Missbrauch bei dieser Hilfsmaßnahme zu betreiben. Es wird an die AntragstellerInnen appelliert, wirklich nur jene Weine, mittels diesem vereinfachten Verfahren mit Prüfnummer in Verkehr zu setzen, bei denen es keinen Zweifel gibt, dass die Prüfnummer nachträglich erlangt werden kann. Sollte die Prüfnummer nachträglich nicht erlangt werden können, zieht das ähnlich rechtliche Konsequenzen, wie bei einer missbräuchlich verwendeten Prüfnummer, nach sich. Für Fragen stehen die nachfolgend angeführten Bundeskellereiinspektoren des jeweiligen Gebietes zur Verfügung:
Im Hinblick auf die Problematik Coronavirus einerseits und die zur Inverkehrbringung von Qualitätswein notwendige Prüfnummer andererseits hat das Bundesamt für Weinbau auf der Grundlage eines Erlasses des BMRLT folgende Vorgangsweise für dringend notwendige aber noch nicht eingereichte Prüfnummern bekanntgegeben:
Die Prüfnummer ist dabei ausschließlich mittels Online-Antrag (siehe Wein-Online) zu beantragen und kann dann sofort auf eigenes Risiko verwendet werden. In gleichem Zuge ist der Bundeskellereiinspektor über diese Prüfnummer zu informieren. Sobald ein ordnungsgemäßer Betrieb wieder möglich ist, ist die Probeneinreichung nachzuholen.
Somit können in dringenden Fällen Qualitätsweine auch ohne Prüfnummernverfahren in Verkehr gebracht werden, wenn dieses Verfahren später nachgeholt wird. Das betrifft Fälle, in denen eine Verzögerung der Prüfnummern-Erteilung einen unabwendbaren wirtschaftlichen Schaden für den Antragsteller nach sich ziehen würde. Die Prüfnummer (vom Antrag) muss wie gehabt auf der Etikette angegeben werden. Außerdem muss der Bundeskellereiinspektor über Art und Menge des so in Verkehr gesetzten Weins (formlos per Mail) unverzüglich informiert werden. Die AntragstellerInnen sind aber zur nachträglichen Prüfnummerneinreichung verpflichtet! Die Betriebe werden dringend aufgefordert, hier solidarisch zu handeln und keinen Missbrauch bei dieser Hilfsmaßnahme zu betreiben. Es wird an die AntragstellerInnen appelliert, wirklich nur jene Weine, mittels diesem vereinfachten Verfahren mit Prüfnummer in Verkehr zu setzen, bei denen es keinen Zweifel gibt, dass die Prüfnummer nachträglich erlangt werden kann. Sollte die Prüfnummer nachträglich nicht erlangt werden können, zieht das ähnlich rechtliche Konsequenzen, wie bei einer missbräuchlich verwendeten Prüfnummer, nach sich. Für Fragen stehen die nachfolgend angeführten Bundeskellereiinspektoren des jeweiligen Gebietes zur Verfügung:
• Weinbaugebiet Mittelburgenland & Südburgenland, der politische Bezirk Mattersburg, Magistrat Eisenstadt und die Gemeinden Großhöflein, Hornstein, Wimpassing, Leithaprodersdorf, Loretto, Wulkaprodersdorf, Müllendorf, Klingenbach, Siegendorf, Neufeld, Steinbrunn, Stotzing, Zagersdorf, Zillingtal:
Ing. Werner Thell, Neusiedlerstraße 6, 7000 Eisenstadt, +43 (664) 44 28 062 werner.thell@bundeskellereiinspektion.at
• Weinbaugebiet Neusiedler See, ausgenommen die Gemeinden Gols, Weiden, Neusiedl am See, Jois und Winden:
Ing. Arno Fleischhacker, Postfach 8, 7100 Neusiedl am See, +43 (664) 81 32 736, arno.fleischhacker@bundeskellereiinspektion.at
• Der politische Bezirk Eisenstadt Umgebung ausgenommen die Gemeinden Großhöflein, Hornstein, Wimpassing, Leithaprodersdorf, Loretto, Wulkaprodersdorf, Müllendorf, Klingenbach, Siegendorf, Neufeld, Steinbrunn, Stotzing, Zagersdorf, Zillingtal. Die Freistadt Rust, die Gemeinden Gols, Weiden, Neusiedl am See, Jois und Winden:
Thomas Gumatz, Neusiedlerstraße 6, 7000 Eisenstadt, +43 (664) 15 07 034, thomas.gumatz@bundeskellereiinspektion.at
Ing. Maria Mangold, Neusiedlerstraße 6, 7000 Eisenstadt, +43 (664) 81 32 733, maria.mangold@bundeskellereiinspektion.at
Ing. Werner Thell, Neusiedlerstraße 6, 7000 Eisenstadt, +43 (664) 44 28 062 werner.thell@bundeskellereiinspektion.at
• Weinbaugebiet Neusiedler See, ausgenommen die Gemeinden Gols, Weiden, Neusiedl am See, Jois und Winden:
Ing. Arno Fleischhacker, Postfach 8, 7100 Neusiedl am See, +43 (664) 81 32 736, arno.fleischhacker@bundeskellereiinspektion.at
• Der politische Bezirk Eisenstadt Umgebung ausgenommen die Gemeinden Großhöflein, Hornstein, Wimpassing, Leithaprodersdorf, Loretto, Wulkaprodersdorf, Müllendorf, Klingenbach, Siegendorf, Neufeld, Steinbrunn, Stotzing, Zagersdorf, Zillingtal. Die Freistadt Rust, die Gemeinden Gols, Weiden, Neusiedl am See, Jois und Winden:
Thomas Gumatz, Neusiedlerstraße 6, 7000 Eisenstadt, +43 (664) 15 07 034, thomas.gumatz@bundeskellereiinspektion.at
Ing. Maria Mangold, Neusiedlerstraße 6, 7000 Eisenstadt, +43 (664) 81 32 733, maria.mangold@bundeskellereiinspektion.at
Aktuelle Informationen für Weinbaubetriebe per Mail
In Zeiten wie diesen ist es wichtig, möglichst rasch, die aktuellsten Informationen zu erhalten. Betriebe, die Informationen von Weinbauberaterin Ing. Verena Klöckl, BA per Mail erhalten möchten, können ihre Mailadresse unter verena.kloeckl@lk-bgld.at mit dem Betreff „Bitte in Verteiler aufnehmen“ bekanntgeben.
Weiters wird empfohlen, regelmäßig die Informationen unter www.bgld.lko.at abzurufen bzw. mittels Facebook-Seite der Landwirtschaftskammer Burgenland auf dem Laufenden zu bleiben.