Details zu Wein- und Mostbuschenschankbetrieben, der Almausschank sowie Urlaub am Bauernhof - Betrieben
Österreichweite Ausgangsbeschränkungen
• Weiterhin wird die generelle Regel, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist.
• Ausnahmen davon gibt es in der Gastronomie.
• Zudem dürfen sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.
• Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.
• Ausnahmen davon gibt es in der Gastronomie.
• Zudem dürfen sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.
• Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.
Wein- und Mostbuschenschankbetriebe sowie Almausschank
• Ab 15. Mai können diese Betriebe ihre Räumlichkeiten wieder für Gäste öffnen.
• Öffnungszeiten: 6.00 bis 23.00 Uhr.
• Maximal 4 Erwachsene mit ihren zugehörigen minderjährigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen.
• Die Gäste müssen an einem Tisch Platz nehmen, Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
• Zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein.
• Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gäste müssen am Tisch und im Outdoor-Bereich keinen tragen.
• Tische sollen, wenn möglich vorab reserviert werden – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.
• Öffnungszeiten: 6.00 bis 23.00 Uhr.
• Maximal 4 Erwachsene mit ihren zugehörigen minderjährigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen.
• Die Gäste müssen an einem Tisch Platz nehmen, Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
• Zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein.
• Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gäste müssen am Tisch und im Outdoor-Bereich keinen tragen.
• Tische sollen, wenn möglich vorab reserviert werden – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie auch den Link im Anschluss: Sichere Gastfreundschaft
https://www.sichere-gastfreundschaft.at/
https://www.sichere-gastfreundschaft.at/
Beherbergungsbetriebe wie Urlaub am Bauernhof
• Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen.
• Betriebe können sich ab jetzt auf die Öffnung vorbereiten.
• Die Regeln für die Beherbergung werden sich an jenen für die Gastronomie orientieren und in den nächsten Tagen abgestimmt.
• Weitere touristische Betriebe, Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucher.
• Ausnahme: Tierparks können bereits ab 15.Mai im Outdoor-Bereich öffnen.
• Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen.
• Die detaillierten Auflagen befinden sich in Ausarbeitung.
• Betriebe können sich ab jetzt auf die Öffnung vorbereiten.
• Die Regeln für die Beherbergung werden sich an jenen für die Gastronomie orientieren und in den nächsten Tagen abgestimmt.
• Weitere touristische Betriebe, Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucher.
• Ausnahme: Tierparks können bereits ab 15.Mai im Outdoor-Bereich öffnen.
• Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen.
• Die detaillierten Auflagen befinden sich in Ausarbeitung.