Corona: Neue Regeln für Gastronomie, Tourismus und weitere Bereiche
Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form laufen mit 30. April ab.
Ab 1. Mai wird die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist.
Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.
Auch im privaten Bereich empfehlen wir den Menschen, dass sie sich ebenfalls an diese Regelungen halten. Es wird im privaten Bereich allerdings vorerst keine Kontrollen dazu geben.
Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin laufend evaluiert.
Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.
Auch im privaten Bereich empfehlen wir den Menschen, dass sie sich ebenfalls an diese Regelungen halten. Es wird im privaten Bereich allerdings vorerst keine Kontrollen dazu geben.
Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin laufend evaluiert.
Gastronomie
Gastronomische Betriebe können ab 15. Mai ihre Geschäftslokale für Kunden wieder öffnen.
Folgende Einschränkungen werden gelten:
- Sie dürfen bis 23.00 Uhr geöffnet haben.
- Maximal 4 Erwachsene Menschen mit ihren zugehörigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen. In diesem Fall kann der Mindestabstand von 1m auch ausnahmsweise unterschritten werden.
- Die Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von 1m gewährleistet sein.
- Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
- Das Servicepersonal muss im Indoor-Bereich Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Tische sind in der Regel vorab zu reservieren.
- Es sind keine Gruppenreservierungen für mehrere Tische erlaubt.
Tourismus
Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen für private Nächtigungen.
Tierparks dürfen bereits am 15. Mai wieder ihre Outdoor-Bereiche für Besucher öffnen, wenn gewährleistet ist, dass ein Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.
Weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen sofern der Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.
Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucher.
Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen. Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet.
Tierparks dürfen bereits am 15. Mai wieder ihre Outdoor-Bereiche für Besucher öffnen, wenn gewährleistet ist, dass ein Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.
Weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen sofern der Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.
Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucher.
Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen. Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet.
Weitere Anpassungen der Regelungen
- Die derzeit geltenden Beschränkungen für Geschäfte für 20 m² pro Kunde werden reduziert auf 10 m² pro Kunde.
- Weiterbildungsangebote dürfen analog zur Schule ab 29. Mai wieder durchgeführt werden. Dringende, unaufschiebbare Prüfungen und Vorbereitungskurse dafür dürfen bereits ab 4. Mai wieder durchgeführt werden.
- Schulungen durch das AMS und im Auftrag des AMS können ab 15. Mai durchgeführt werden.
- Den Glaubensgemeinschaften soll ebenfalls ermöglicht werden, dass sie Gottesdienste für eine Personenanzahl mit einer Mindestfläche von 10 m² statt 20 m² pro Person durchführen können.