"CHECK-UP" - Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker
* Weiterbildungsverpflichtung - 10 Stunden bis spätestens 31. Dezember 2026
Bis spätestens 31. Dezember 2026 hat die förderwerbende Person unabhängig von der Vorqualifikation fachspezifische Kurse oder Fachexkursionen zu den Themen Grundwasserschutz, Humusaufbau, wassersparende Bewirtschaftungsmethoden bzw. grundwasserschonende Bewässerung oder stickstoff-/emissionsreduzierte Fütterung von Schweinen im Mindestausmaß von 10 Stunden zu absolvieren.
Folgende Möglichkeiten zur Absolvierung der Weiterbildungsstunden bestehen
- Absolvierung über LFI-Kurse (Modul 1, Modul 2, Modul 3) - werden im Herbst/Winter wieder angeboten ODER
- jederzeit und bequem von zu Hause aus absolvieren! - LFI-Onlinekurse Kurssuche | LFI Oberösterreich
-- Stickstoff im Ackerbau (3 h) - Stickstoff im Ackerbau | LFI Oberösterreich
-- Mein Bodenwissen - Ausflug in den Boden (3 h) - Mein Bodenwissen - Ausflug in den Boden | LFI Oberösterreich
-- In Planung - Onlinekurs zum Thema Gewässerschutzkonzept etc. (verfügbar ab Winter 2024) ODER - über Veranstaltungen (zum Beispiel Arbeitskreistreffen, Feldbegehungen) der Arbeitskreise Boden.Wasser.Schutz der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ - siehe Termine | bwsb bzw. Info unter: 050 6902 1426.
* Erstellung Gewässerschutzkonzept bis 31. Dezember 2026
Bis spätestens 31. Dezember 2026 ist einmalig ein betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept bis zu erstellen. Ein Formular inklusive Ausfüllanleitung ist unter GW 2030 - GRUNDWasser 2030 abrufbar. Dieses Thema wird auch im kommenden Herbst/Winter bei den Arbeitskreistreffen der Arbeitskreise Boden.Wasser.Schutz bearbeitet werden. Außerdem ist dazu auch ein LFI-Onlinekurs geplant.
- Info auch unter Gewässerschutzkonzept - was ist das?
* Bodenuntersuchung - Ziehung von Bodenproben bis 31. Dezember 2026
Für Teilnehmende an der ÖPUL 2023-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" besteht die Verpflichtung, pro 5 ha Ackerfläche bis spätestens 31. Dezember 2026 eine Bodenprobe zu ziehen. Auf den Ackerflächen sind Bodenuntersuchungen entsprechend den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des Stickstoff-, Phosphor- und Kalium-Gehaltes sowie des pH-Wertes und des Humusgehaltes durchzuführen. Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen.
- Informationen unter: ÖPUL 2023-Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker: Bodenproben - das ist zu beachten!
* Bestimmungen zum Pflanzenschutz einhalten!
- Verzicht auf auswaschungsgefährdete Wirkstoffe
Es wird empfohlen, generell (auch ohne Teilnahme am ÖPUL-Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker bzw. auch außerhalb von Wasserschutz- und Schongebieten) auf diese extrem auswaschungsgefährdeten Wirkstoffe zu verzichten.
Im Fall eines flächigen Pflanzenschutzmitteleinsatzes besteht eine gesonderte Angabeverpflichtung im Mehrfachantrag. Die Ausbringung von gebeiztem Saatgut zählt als flächige Anwendung.
- Dokumentation Kontrollgang bzw. Warndienst (nur in Oberösterreich!)
* Betriebsbezogene und schlagbezogene Aufzeichnungen - ÖDüPlan Plus
Bei Teilnahme an der Maßnahme “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ sind betriebliche Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung bis 28. Februar 2024 als voraussichtliche Düngeplanung für das Jahr 2024 anzulegen. Die Aufzeichnungen sind dann bis spätestens 31. Jänner 2025 als betriebliche Düngebilanzierung für das Jahr 2024 abzuschließen. Die Aufzeichnungen umfassen insbesondere die bewirtschafteten Flächen mit dem jeweiligen Nährstoffbedarf (inklusive Ertragsplausibilisierung), dem Stickstoffanfall aus der Tierhaltung sowie der Stickstoffausbringung auf den Flächen durch Düngung als auch Bewässerung unter Berücksichtigung der Vorfruchtwirkung. Für Betriebe, die bereits 2023 an der Maßnahme teilgenommen haben, ist ein gegebenenfalls vorhandener Stickstoffüberschuss aus der Vorkultur zu berücksichtigen.
Zusätzlich müssen laufend schlagbezogene Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung geführt werden. Die schlagbezogenen Aufzeichnungen umfassen die Bezeichnung, Größe und Ertragslage des jeweiligen Schlages, die Art und Menge der auf dem Schlag ausgebrachten Düngemittel, das Datum der Bewässerung, die Bewässerungsmenge sowie die dadurch zugeführte Stickstoffmenge, das Datum des Anbaus und der Ernte sowie die Dokumentation der schlagbezogenen Erntemenge samt Wiegebelegen und dem daraus resultierenden Stickstoffentzug als auch die Berechnung eines jährlichen Stickstoffsaldos.
Die Aufzeichnungen können für vergleichbare Schläge zusammengefasst werden. Bei Kulturen mit einem Flächenausmaß von maximal 0,30 ha je Kultur sind keine schlagbezogenen Aufzeichnungen erforderlich. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
Zusätzlich müssen laufend schlagbezogene Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung geführt werden. Die schlagbezogenen Aufzeichnungen umfassen die Bezeichnung, Größe und Ertragslage des jeweiligen Schlages, die Art und Menge der auf dem Schlag ausgebrachten Düngemittel, das Datum der Bewässerung, die Bewässerungsmenge sowie die dadurch zugeführte Stickstoffmenge, das Datum des Anbaus und der Ernte sowie die Dokumentation der schlagbezogenen Erntemenge samt Wiegebelegen und dem daraus resultierenden Stickstoffentzug als auch die Berechnung eines jährlichen Stickstoffsaldos.
Die Aufzeichnungen können für vergleichbare Schläge zusammengefasst werden. Bei Kulturen mit einem Flächenausmaß von maximal 0,30 ha je Kultur sind keine schlagbezogenen Aufzeichnungen erforderlich. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
ACHTUNG - sonstige Auflagen (zum Beispiel Gabenteilung, Ausbringverbote, Verbot Begrünungsvariante 3) beachten!