Blauzungenkrankheit: Aktuelle Informationen über die BT-Situation in Österreich
Es gibt unterschiedliche Serotypen der BT - in Österreich wurde am 12. September der Serotyp 3 in Vorarlberg und der Serotyp 4 in der Steiermark nachgewiesen. Ganz Österreich wurde zur "Blauzungenzone" erklärt. Seitdem hat sich die Blauzungenkrankheit in Österreich weiterverbreitet: Bereits über 200 Ausbrüche des Serotyps 3 wurden in Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg nachgewiesen, über 50 Ausbrüche des Serotyps 4 wurden in der Steiermark, dem Burgenland, Oberösterreich, Kärnten und Niederösterreich bestätigt (Stand: Mitte Dezember 2024).
Die Krankheit wird von kleinen Stechmücken, den sogenannten Gnitzen, übertragen - aufgrund der wärmeren Temperaturen im Frühjahr wird mit einer rasanten Weiterverbreitung im Laufe des nächsten Jahres gerechnet.
Krankheitssymptome: Schafe erkranken besonders schwer
Laut Erfahrungsberichten aus Deutschland kann Serotyp 3 zu schweren Krankheitssymptomen führen, vor allem bei Schafen.
Diese Symptome umfassen:
- hohes Fieber
- reduziertes Allgemeinbefinden (Mattigkeit, Fressunlust)
- starker Rückgang der Milchleistung
- Lahmheiten
- Aborte
- Vereinzelte Todesfälle
- Entzündungen im Bereich der Zitzen, Schleimhäute und Klauen
- Speichelfluss, Nasenausfluss
Betroffene Tiere können nur symptomatisch behandelt werden. Erfahrungsberichte zweier Tierärzte aus Deutschland zur Behandlung den Folgen der BT-Erkrankung stehen in Form eines Webinars, welches von der Tiergesundheit Österreich veranstaltet wurde, zur Verfügung (siehe Video Einbettung im unteren Bereich).
Schutz durch Impfung und Prävention
Die Impfung gegen BT ist derzeit die einzige Möglichkeit, die Tiere vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen und wird vom Gesundheitsministerium und vielen Zuchtverbänden dringend empfohlen. Zwar verhindern die Impfstoffe keine Ansteckung, sie sind aber derzeit die einzige Möglichkeit den Tierbestand vor schweren Krankheitsverläufen und dem Tod zu schützen. In Bezug auf Fleisch oder Milch gibt es keine Wartezeiten nach der Impfung. Wer den eigenen Bestand impfen möchte, sollte die Informationen der Veterinärbehörde, des TGD und der LK verfolgen, bzw. sich mit dem/der Betreuungstierarzt/-tierärztin abstimmen.
Weitere Präventionsmaßnahmen betreffen den Schutz des Tierbestands vor dem Überträger: den Gnitzen. Da Gnitzen ihre Eier an feuchten Stellen ablegen, sollten diese (z. B. Wasserlacken, feuchtes Laub, Gülle, Regentonne, etc.) beseitigt oder abgedeckt werden. Auch die Stallhaltung in der Nacht bzw. in der Dämmerung und der Einsatz von Repellentien (Insektenabwehrmitteln) kann das Infektionsrisiko reduzieren.
Tierverkehr und Handel teilweise stark beeinträchtigt
Innerhalb Österreichs können BT-freie Bestände weiterhin frei handeln, sofern der Betrieb bestätigt, dass die Tiere am Tag der Verbringung augenscheinlich gesund sind (siehe Downloads zum Thema: Informationsschreiben des Gesundheitsministeriums).
Verbringungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind vorerst nur sehr eingeschränkt mit Auflagen (Insektizidbehandlung, PCR-Untersuchungen, ggf. weitere Vorgaben des Empfängerlandes - vor Verbringen abzuklären) möglich. Die Auflagen der jeweiligen Mitgliedsstaaten finden sich gesammelt auf einer Seite der EU-Kommission (siehe Links zum Thema: Handeslvoraussetzungen EU-Mitgliedsstaaten).
Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch und Fleisch dürfen weiter in Verkehr gebracht werden, da es sich um keine Zoonose handelt und sie damit für den Konsumenten keine Gefahr darstellt. Auf die Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung (Wartezeit!) im Falle einer medizinischen Tierbehandlung wird verwiesen.
Verbringungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind vorerst nur sehr eingeschränkt mit Auflagen (Insektizidbehandlung, PCR-Untersuchungen, ggf. weitere Vorgaben des Empfängerlandes - vor Verbringen abzuklären) möglich. Die Auflagen der jeweiligen Mitgliedsstaaten finden sich gesammelt auf einer Seite der EU-Kommission (siehe Links zum Thema: Handeslvoraussetzungen EU-Mitgliedsstaaten).
Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch und Fleisch dürfen weiter in Verkehr gebracht werden, da es sich um keine Zoonose handelt und sie damit für den Konsumenten keine Gefahr darstellt. Auf die Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung (Wartezeit!) im Falle einer medizinischen Tierbehandlung wird verwiesen.
Weitere Hintergrundinformationen: FAQs zur Blauzungenkrankheit
Um bestmöglich über die Blauzungenkrankheit aufzuklären, wurde auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Österreich unter https://www.lko.at/blauzungenkrankheit eine eigene Infoseite eingerichtet. Darin werden im Frage- und Antwort-Format allgemeine Aspekte beschrieben, Maßnahmen aufgezeigt, um den eigenen Tierbestand BTV-frei zu halten, und über die Vermarktung von Milch, Milchprodukten und Fleisch bei einem möglichen Seuchenausbruch aufgeklärt. Ebenso finden sich auf der Seite Hinweise zu Entschädigungen und Versicherungsmöglichkeiten.