Bio-Neueinstieg wird wieder aus ÖPUL-Mitteln unterstützt
Gute Nachrichten für Betriebe, die derzeit über einen Umstieg auf biologische Bewirtschaftung nachdenken. Durch eine Änderung der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 können Betriebe die aktuell an der ÖPUL-Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" teilnehmen, beim Umstieg auf Bio einen Prämienzuschlag von 80 Euro je Hektar erhalten.
Damit wird die Möglichkeit geschaffen, auch jene Betriebe zu unterstützen, die derzeit nicht mehr neu in die ÖPUL-Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ ein-bzw. umsteigen können. Der Zuschlag dient dazu, die zusätzlichen Leistungen und Aufwendungen der biologischen Wirtschaftsweise abzugelten.
Eine gleichzeitige Teilnahme an der Maßnahme "Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ (EEB) ist möglich und macht Sinn. Auch diese Maßnahme muss bis 31. Dezember 2026 beantragt werden. Der “Optionale Zuschlag biologische Wirtschaftsweise“ bei der Maßnahme “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ wird nur für Betriebe gewährt, die nicht an der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen.
Damit wird die Möglichkeit geschaffen, auch jene Betriebe zu unterstützen, die derzeit nicht mehr neu in die ÖPUL-Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ ein-bzw. umsteigen können. Der Zuschlag dient dazu, die zusätzlichen Leistungen und Aufwendungen der biologischen Wirtschaftsweise abzugelten.
Eine gleichzeitige Teilnahme an der Maßnahme "Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ (EEB) ist möglich und macht Sinn. Auch diese Maßnahme muss bis 31. Dezember 2026 beantragt werden. Der “Optionale Zuschlag biologische Wirtschaftsweise“ bei der Maßnahme “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ wird nur für Betriebe gewährt, die nicht an der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen.
Was müssen interessierte Betriebe tun?
Wer den Biozuschlag in Anspruch nehmen möchte, muss bis spätestens 31.Dezember 2026 einen Biokontrollvertrag abschließen. Der Vertrag muss im jeweiligen Verpflichtungsjahr vom 01. Jänner bis 31.Dezember durchgehend aufrecht sein. Die vorgeschriebene Biokontrolle wird gemäß EU-BIO-Verordnung von privaten, zugelassenen Kontrollstellen durchgeführt.
Des Weiteren ist der Zuschlag im Rahmen des MFA 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026 zu beantragen.
Die Landwirtschaftskammer unterstützt Betriebe bei der Planung und Umsetzung der BIO-Umstellung mit einem umfassenden Beratungsangebot.
Des Weiteren ist der Zuschlag im Rahmen des MFA 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026 zu beantragen.
Die Landwirtschaftskammer unterstützt Betriebe bei der Planung und Umsetzung der BIO-Umstellung mit einem umfassenden Beratungsangebot.