Berlakovich: Bio-Bauern wegen neuer EU-Bürokratie in Gefahr
Bio-Ausnahmen verlieren ihre Gültigkeit
Eisenstadt/Brüssel 13.12.2019 – Laut aktueller EU-Bioverordnung müssen Rinder, Schafe oder Ziegen während der Vegetationsperiode auf der Weide gehalten werden, wann immer es die Umstände erlauben, um die daraus gewonnen Produkte mit „Bio“ kennzeichnen zu dürfen. Bisher galten Ausnahmen, wenn dies aufgrund der Gegebenheiten vor Ort nicht möglich war. Diese Ausnahmen sind in Zukunft nicht mehr möglich. Grund dafür ist die neue ab 2021 gültige EU-Bioverordnung und das Audit der EU-Kommission.
Burgenländische Betriebe sind betroffen
„Speziell im Burgenland gibt es viele Bauernhöfe, die in den Ortszentren ohne direkten Anschluss an Weideflächen liegen. Hinsichtlich Qualität des Futters und der Stallungen passt bei den Burgenländischen Bio-Bauern alles. Durch die neue EU-Bürokratie müsste ein Landwirt seine Tiere mitten durch das Wohngebiet auf die Weide treiben: Das geht aufgrund der Gegebenheiten oft nicht!“ sagt Landwirtschaftskammerpräsident NR DI Nikolaus Berlakovich.
Eine rasche Lösung seitens der EU-Kommission muss her
„Unsere heimischen Bio-Bauern brauchen auch in Zukunft Ausnahmen, wo die örtlichen Voraussetzungen anderes nicht zulassen. Ich fordere hier von der EU- Kommission eine rasche Lösung für unsere Bauern,“ so Berlakovich abschließend.