Aufzeichnungsbonus für Junglandwirte und JunglandwirtInnen
Was ist der Aufzeichnungsbonus?
Im Zuge des Aufzeichnungsbonus sind betriebliche Aufzeichnungen in Form einer Eingaben-Ausgaben-Rechnung über einen Zeitraum von drei Jahren zu führen. Der frühestmögliche Beginn der Aufzeichnungen ist das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die erste Niederlassung stattgefunden hat. Spätester Beginn der Aufzeichnungen ist das Jahr, das der Antragstellung folgt. Der Startzeitpunkt der Aufzeichnungen ist bei der Antragstellung bekannt zu geben.
Neben einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung ist auch ein Anlageverzeichnis für die betriebszugehörigen Gebäude und bauliche Anlagen sowie die land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräte zu erstellen und die entsprechende Abschreibung zu berechnen.
Neben einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung ist auch ein Anlageverzeichnis für die betriebszugehörigen Gebäude und bauliche Anlagen sowie die land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräte zu erstellen und die entsprechende Abschreibung zu berechnen.
Wie sind die Aufzeichnungen zu führen?
Für das Führen der Aufzeichnungen gibt es keine Formvorschriften. Empfehlenswert wäre aber die Verwendung einer geeigneten Software.
Was passiert mit den Ergebnissen der Aufzeichnungen?
Auf Basis der Ergebnisse sind vorgegebene Kennzahlen zu berechnen. Diese müssen einmal jährlich in die digitale Förderplattform (DFP) hochgeladen werden. Für das Hochladen der Kennzahlen hat man sechs Monate nach Jahresende Zeit.
Wichtig: Das letzte Aufzeichnungsjahr und das Hochladen der relativen Kennzahlen auf die DFP muss spätestens bis 30. Juni 2029 abgeschlossen werden.
Wichtig: Das letzte Aufzeichnungsjahr und das Hochladen der relativen Kennzahlen auf die DFP muss spätestens bis 30. Juni 2029 abgeschlossen werden.
Wie hoch ist der Bonus und wie kann ich ihn beantragen?
Der Bonus beträgt einmalig 4.000 Euro und wird bei der Antragstellung zur Förderung der ersten Niederlassung auf der digitalen Förderplattform (DFP) beantragt.
Werden meine Aufzeichnungen überprüft?
Die Aufzeichnungen können im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle bezüglich der Niederlassungsprämie überprüft werden. Die Verfügbarkeit
im Falle einer Kontrolle ist daher jedenfalls
sicherzustellen.
Was für Vorteile haben die Aufzeichnungen für meinen Betrieb?
Neben dem Bonus im Zuge der Förderung der Niederlassung
für Junglandwirtinnen und Junglandwirte stellen die gewonnenen Zahlen eine große Hilfe für betriebliche Entscheidungen und Planungen dar. Die Ergebnisse ermöglichen es die Wirtschaftlichkeit des Betriebes festzustellen und zeigen auf, wie erfolgreich man im jeweiligen Geschäftsjahr gewirtschaftet hat. Gute Aufzeichnungen ermöglichen es die Stärken und Schwächen des Betriebes sichtbar zu machen und Verbesserungspotenziale zu erkennen.
Wo bekomme ich genauere Infos?
Im kommenden Herbst wird es Beratungstermine für das Nord- und Südburgenland geben. Die genauen Termine werden erst bekanntgegeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
DI Anna Winter | Abt. Betriebswesen | Landwirtschaftskammer Eisenstadt |
T 02682/702-402 | anna.winter@lk-bgld.at
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
DI Anna Winter | Abt. Betriebswesen | Landwirtschaftskammer Eisenstadt |
T 02682/702-402 | anna.winter@lk-bgld.at