Antrag für Landesförderung "Umstieg auf biologische Wirtschaftsweise" - wieder möglich
Förderungen können nur nach Maßgabe der vom Land Burgenland bereitgestellten Mittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und des Grundsatzes der Nachhaltigkeit erfolgen. Die Landesregierung kann in spezifischen Förderbereichen Einschränkungen aus sachlichen bzw förderpolitischen Gründen vornehmen. Nach Verbrauch der bereitgestellten Mittel oder bei späterem Einlangen werden Anträge abgewiesen.
Diese Richtlinie ist auf alle bis 30. September 2020 eingereichten Förderanträge anzuwenden.
Für allfällige Fragen, senden Sie eine e-mail an: post.a4-foerderwesen(at)bgld.gv.at
Diese Richtlinie ist auf alle bis 30. September 2020 eingereichten Förderanträge anzuwenden.
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Nähere Informationen dazu finden Sie unter nachfolgendem Link.