Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist
Die Einreichung des Mehrfachantrags 2025 kann entweder direkt durch die antragstellende Person selbst über die Webseite www.eama.at im Register "Flächen" erfolgen oder durch Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe. Das Absenden des Mehrfachantrags 2025 ist ausschließlich mittels ID-Austria möglich.
Was muss bis spätestens am 15. April 2025 eingereicht werden?
Bis spätestens am 15. April 2025 muss der Mehrfachantrag vollständig für folgende Maßnahmen eingereicht werden:
Anträge und Beilagen, die ab Mittwoch, den 16. April 2025 an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und lösen keine Prämienzahlung für das Antragsjahr 2025 aus. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt “Mehrfachantrag 2025“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter.
- Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage “Tierwohl - Weide / Stallhaltung“
- Tierbeantragung für “Gefährdete Nutztierrassen“
- ÖPUL-Angaben wie z.B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsantrag
Anträge und Beilagen, die ab Mittwoch, den 16. April 2025 an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und lösen keine Prämienzahlung für das Antragsjahr 2025 aus. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt “Mehrfachantrag 2025“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter.
Korrekturen
Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrags 2025 können erforderliche Änderungen der Schlagnutzungsart bis Anfang Dezember ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht ein Verstoß festgestellt wurde oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen oder prämienrelevanter Codes (z.B. SLK) können nur bis spätestens am 15. April 2025 prämienfähig berücksichtigt werden.
Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Flächenmonitoring sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter beim Punkt “AMA MFA Fotos APP“ abrufbar.
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen oder prämienrelevanter Codes (z.B. SLK) können nur bis spätestens am 15. April 2025 prämienfähig berücksichtigt werden.
Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Flächenmonitoring sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter beim Punkt “AMA MFA Fotos APP“ abrufbar.
ÖPUL-Maßnahmenantrag
Die Frist für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen und bestimmten Optionen im Mehrfachantrag 2025 endete bereits am 31. Dezember 2024. Wurde diese Frist versäumt, ist der prämienfähige Einstieg erst wieder ab dem Antragsjahr 2026 möglich. Hierzu muss bis spätestens am 31. Dezember 2025 der Mehrfachantrag 2026 mit Beantragung der entsprechenden ÖPUL 2023-Maßnahmen eingereicht werden.
Sollten nicht kombinierbare ÖPUL-Maßnahmen beantragt worden sein, müssen diese so rasch wie möglich behoben werden. Wichtig ist, dass bis zur Abmeldung alle Förderverpflichtungen eingehalten werden.
Sollten nicht kombinierbare ÖPUL-Maßnahmen beantragt worden sein, müssen diese so rasch wie möglich behoben werden. Wichtig ist, dass bis zur Abmeldung alle Förderverpflichtungen eingehalten werden.
Antragsfrist bis spätestens am 15. Juli 2025
- Alm-/Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste 2025
- Angaben zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Behirtung“
Antragsfrist bis spätestens am 31. August 2025
- Variante 1, 2 und 3 der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“
Antragsfrist bis spätestens am 30. September 2025
- Variante 4, 5, 6 und 7 der ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“
Antragsfrist bis spätestens am 30. November 2025
- Mengenangaben zur ÖPUL-Maßnahme “Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“
Weitere Informationen
Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung für den Mehrfachantrag 2025, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen sind online unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter abrufbar.