Ab Montag, 12.7.2021 - Neue Corona-Regelungen in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Für Besucher aber auch für Mitarbeiter der Burgenländischen Landwirtschaftskammer inkl. der Bezirksreferate gilt ab Montag, 12.7.2021 nachfolgende Regelung:
Es gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz oder FFP2 Maske) in den Innne.
Personen mit geringer epidemiologische Gefahr nachweisen (= 3 G’s - siehe Erklärung im Download) dürfen die Masken auf zugewiesenen Sitzplätzen (im Beratungsgespräch oder während einer Veranstaltung) unter Einhaltung von 1 m Abstand abnehmen.
Personen, die keines der 3 Gs nachweisen können, müssen während des gesamten Aufenthaltes in den Räumlichkeiten der Burgenländischen Landwirtschaftskammer eine Maske tragen.
Die Kundenregistrierung ist ab 12.7.2021 beendet.
Personen mit geringer epidemiologische Gefahr nachweisen (= 3 G’s - siehe Erklärung im Download) dürfen die Masken auf zugewiesenen Sitzplätzen (im Beratungsgespräch oder während einer Veranstaltung) unter Einhaltung von 1 m Abstand abnehmen.
Personen, die keines der 3 Gs nachweisen können, müssen während des gesamten Aufenthaltes in den Räumlichkeiten der Burgenländischen Landwirtschaftskammer eine Maske tragen.
Die Kundenregistrierung ist ab 12.7.2021 beendet.
An die sonstigen hygienischen Maßnahmen wie Desinfizieren, Waschen, Schutzwand, Abstand halten etc. wird neuerlich erinnert.