2.3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission und es kann daher noch zu wesentlichen Änderungen kommen.
Ziele dieser Maßnahme
- Erhalt der Kulturlandschaft und Schutz der Biodiversität durch standortangepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Wofür wird die Prämie ausbezahlt?
Die Unterstützung wird für gemähte Grünlandflächen und Ackerfutterflächen gewährt. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch den Verzicht auf Silagebereitung und die mosaikartige Grünlandnutzung entstehen. Am Markt erzielbare Mehrpreise werden berücksichtigt.
Zugangsvorraussetzungen
- Teilnahme an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“
- Bewirtschaftung von mindestens 2 ha gemähter Grünlandfläche
- Tierhalter im ersten Jahr der Verpflichtung.
Förderungsverpflichtungen
- Verzicht auf Silagebereitung und Silagefütterung am gesamten Betrieb.
- Kombination der Heuwirtschaft mit Grünfütterung in Form von Eingrasen oder Weide im überwiegenden Teil der Vegetationsperiode für alle raufutterverzehrenden Tiere am Betrieb.
- Verzicht auf Lagerung von Silage am gesamten Betrieb.
- Abgabe von Mähgut an Dritte nur in Form von Heu.
Heuwirtschaft Förderung
Förderfähige Flächen | Details | Nicht Tierhalter Euro/ha | Tierhalter Euro/ha |
Ackerflächen | Ackerfutterflächen | 0 | 140 |
Grünlandflächen | Mähwiesen und Mähweiden (ohne Streuwiesen und Bergmähder) | 0 | 140 |