2.19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission und es kann daher noch zu wesentlichen Änderungen kommen.
Ziele dieser Maßnahme
- Optimierung land- und forstwirtschaftlicher Kohlenstoffsenken
- Verbesserung ungünstiger Erhaltungszustände sowie Schutz, Erhalt und Wiederherstellung naturschutzfachlich wertvoller Arten und Lebensräume
- Forcierung der Berücksichtigung gebietsspezifischer Aspekte zur Erreichung der Biodiversitätsziele
Wofür wird die Prämie bezahlt?
Die Unterstützung wird für mit einer Zielsetzung und Indikatoren belegte Grünland- und Ackerflächen gewährt, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens oder in einer Projektbestätigung dokumentiert werden. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch die Bewirtschaftung entsprechend der Zielsetzungen zum Schutz der Biodiversität entstehen. Die Prämie ergibt sich aus den für die einzelnen Zielsetzungen angenommenen und in anderen ÖPUL-Maßnahmen definierten Bewirtschaftungsauflagen, insbesondere gemäß Anhang I.
Zugangsvoraussetzungen
Vorliegen einer Projektbestätigung durch die vom BMLRT beauftragten Stelle, welche die für die jeweilige Fläche verpflichtend erforderlichen, detaillierten und sonstigen Bedingungen sowie die in Anhang K definierten Fördervoraussetzungen gemeinsam mit der Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter festlegt.
Förderungsverpflichtungen
- Förderfähige Flächen sind Grünland- und Ackerflächen, die zu ihrer Erhaltung einer regelmäßigen Pflege bedürfen und zumindest jedes zweite Jahr gepflegt werden.
- Die Indikatoren müssen erfüllt werden; allfällige Zusatzindikatoren dienen zur höheren Qualifizierung einer Zielerreichung bzw. haben Weiterbildungsfunktion, sind allerdings nicht bindend.
- Betreffend die flächenscharf festgelegten Indikatoren besteht die Verpflichtung, die entsprechenden Indikatoren laufend zu beobachten und in einer vorgegebenen Datenbank mit einer vorgegebenen Struktur zu erfassen.
- Bis spätestens 31.12.2026 ist von der Betriebsführerin oder dem Betriebsführer unabhängig von der Vorqualifikation an mindestens einem regionalen Vernetzungstreffen teilzunehmen, in dem der Fortschritt der Zielerfüllung betreffend Biodiversität mit Expertinnen und Experten besprochen wird und Erfahrungen mit angewandten Bewirtschaftungsmethoden ausgetauscht werden. Eine schriftliche Teilnahmebestätigung ist nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Bildungsanbieter erfolgt. Doppelanrechnungen von ein und derselben Bildungsveranstaltung auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig.
Optionaler Zuschlag Regionaler Naturschutzplan
Im Rahmen spezifischer, vom BMLRT anerkannter Projekte werden Zielsetzungen für eine abgegrenzte Region (z.B. Natura 2000-Gebiet, Teilgebiet eines Schutzgebiets) definiert und diese mit Unterstützung einer Projektgemeinschaft umgesetzt. Im Zuge von gemeinsamen Planungen, Workshops und Betriebsbesuchen werden die wertvollen Flächen der Region identifiziert und deren Schutzbedarf dargelegt. Die Projektbestätigung der landwirtschaftlichen Betriebe enthält alle Förderungsverpflichtungen, die für die Erreichung der regionalen Zielsetzungen erforderlich sind. Die Förderungsverpflichtungen werden gemäß Förderungsvoraussetzungen des Anhangs I ausgewählt. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Vorliegen einer Teilnahmebestätigung der für die Abwicklung des Regionalen Naturschutzplans beauftragten Stelle.
Höhe der Prämien - Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Gegenstand | Details | Euro/ha |
Ackerflächen | Festlegung der Prämiensätze anhand der angenommenen Bewirtschaftungsauflagen gemäß Anhang I zur Erreichung der flächenspezifischen Ziele und Indikatoren | |
Grünlandflächen | Festlegung der Prämiensätze anhand der angenommenen Bewirtschaftungsauflagen gemäß Anhang I zur Erreichung der flächenspezifischen Ziele und Indikatoren | |
Euro/Betrieb | ||
Zuschlag Regionaler Naturschutzplan | Je Betrieb | 250 |
Ergänzung zur Prämien-Tabelle
1. In der Maßnahme geförderte Flächen sind mit keiner anderen Maßnahme hinsichtlich der Prämie auf der Einzelfläche kombinierbar, ausgenommen Maßnahme „Natura 2000 – Landwirtschaft“ sowie Abgeltung für Landschaftselemente im Rahmen der Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ bzw. „Biologische Wirtschaftsweise“.
2. Der Zuschlag für die optionale Teilnahme am Regionalen Naturschutzplan wird im Falle einer gleichzeitigen Teilnahme an den Maßnahmen „Naturschutz“ und „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ je Betrieb nur einmal gewährt.
2. Der Zuschlag für die optionale Teilnahme am Regionalen Naturschutzplan wird im Falle einer gleichzeitigen Teilnahme an den Maßnahmen „Naturschutz“ und „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ je Betrieb nur einmal gewährt.