Änderungen der Planzeichen-Verordnung
Besonders im Bereich der konventionellen Nutztierhaltung ergibt sich dadurch eine wesentliche Verbesserung für bestehende konventionelle Betriebe. Flächenumwidmungen für Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls sind laut §1 Abs. 5 Planzeichenverordnung wieder möglich.
Zur Erklärung: Die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008, i. d. g. F. sieht die Möglichkeit vor, bei nicht absehbaren Maßnahmen, für die eine entsprechende Flächenwidmungsplanänderung erforderlich ist, neue Planzeichen zu entwickeln. Dies ist möglich wenn
Seitens der Abteilung 2 der Bgld. Landesregierung „Hauptreferat Landesplanung“ wurde bekannt gegeben, dass mit 14.7.2023 u. a. folgendes Planzeichen gem. § 1 Abs. 5 Planzeichenverordnung angewendet werden kann: „Grünfläche – Tierhaltung“ (G-Th).
- 1) mit den in der Anlage der Planzeichenverordnung vorhandenen Planzeichen nicht das Auslangen gefunden wird und
- 2) die in der Anlage festgelegten Planzeichen eine eindeutige Flächenwidmung nicht gewährleisten.
Seitens der Abteilung 2 der Bgld. Landesregierung „Hauptreferat Landesplanung“ wurde bekannt gegeben, dass mit 14.7.2023 u. a. folgendes Planzeichen gem. § 1 Abs. 5 Planzeichenverordnung angewendet werden kann: „Grünfläche – Tierhaltung“ (G-Th).
Erweiterungen von bestehenden konventionell landwirtschaftlichen Betrieben für Tierwohlmaßnahmen wieder möglich!
Im Rahmen der Bio-Offensive des Landes wurde das neue Planzeichen „Grünfläche – biologische Tierhaltung“ (G-bTh) eingeführt und hat seither das vormalig bestehende Planzeichen „Grünfläche-Tierhaltung“ (G-Th) ersetzt. Dies bedeutete, dass Widmungen im Zusammenhang mit der Tierhaltung zuletzt nur mehr für (Bau-)Vorhaben im Zusammenhang mit biologischer landwirtschaftlicher Tierhaltung erfolgen konnten. Bestehende Widmungsflächen wie auch bestehende Baulichkeiten blieben davon unberührt. Da vereinzelt auch Erweiterungen von bestehenden konventionell landwirtschaftlichen Betrieben wesentlich zum Tierwohl als auch zur Tiergesundheit beitragen (Beispiel: Implementierung eines Außenklimabereiches für Puten zur Stärkung des Immunsystems der Tiere durch frische Luft, Tageslicht und vermehrte Bewegungsfreiheit), soll nun in diesen Einzelfällen auch die Ausweisung von „Grünfläche – Tierhaltung“ (G-Th) wieder möglich sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausweisungen aber jedenfalls nur in den Fällen zulässig sind, in denen eine Erweiterung eines konventionell landwirtschaftlichen Betriebes darauf ausgelegt ist, das Tierwohl zu fördern und den Standard des landwirtschaftlichen Betriebes zu heben. Anträge für Flächenumwidmung müssen über die betroffene Gemeinde beantragt und vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausweisungen aber jedenfalls nur in den Fällen zulässig sind, in denen eine Erweiterung eines konventionell landwirtschaftlichen Betriebes darauf ausgelegt ist, das Tierwohl zu fördern und den Standard des landwirtschaftlichen Betriebes zu heben. Anträge für Flächenumwidmung müssen über die betroffene Gemeinde beantragt und vom Gemeinderat beschlossen werden.