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Wie können Landwirte am Acker und im Grünland reagieren?

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06.04.2022 | von DI Josef Springer

Was Luftreinhaltung, NEC-Richtlinie und Ammoniakemissionen mit Landwirtschaft zu tun haben.

Güllebodennah Sitzenberg.jpg © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich
© Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich
Die NEC-Richtlinie beschreibt nationale Emissions-Obergrenzen und verpflichtet die Landwirtschaft dazu, Ammoniakemissionen zu reduzieren. Ammoniakabgasungen in die Atmosphäre stammen in Österreich zu über 90% aus dem Sektor Landwirtschaft. Ausgehend vom Basisjahr 2005 sollen die Ammoniakemissionen bis 2030 um 12% gesenkt werden. Das Zwischenziel für 2020, nämlich die NH3-Verluste um 1% gegenüber 2005 zu senken, dürfte verfehlt worden sein. Umso höher sind somit die erforderlichen Ammoniakreduktionen bis 2030.
Die Ammoniakemissionen stammen überwiegend aus Wirtschaftsdüngern. Hier sind Stall und Auslauf sowie Wirtschaftsdüngerlager zu nennen. Die Ammoniakemissionen beim Ausbringen von Wirtschaftsdünger betragen knapp über 40% der landwirtschaftlichen NH3-Emissionen. Der N-Mineraldüngereinsatz trägt mit etwa 8% zu den Emissionen bei.

66.000 Tonnen Ammoniakemission

Die Ammoniakemissionen betragen österreichweit jährlich etwa 66.000 t. Das entspricht über 54.000 t Reinstickstoff und damit etwa 50% des Stickstoffmineraldüngerabsatzes.

Ammoniak aus Stall, Auslauf & Düngerlager

Der Bereich Wirtschaftsdünger mit den Ammoniakemissionen aus Stall, Auslauf und Wirtschaftsdüngerlager ist mit etwa 48% die größte Emissionsquelle. Die Anbindehaltung mit Festmist/Jauche-Entmistungssystemen hat abgenommen. Gleichzeitig hat die Laufstallhaltung mit Güllewirtschaft zugenommen und sich damit die emissionsaktive Oberfläche deutlich erhöht. Das ließ die NH3-Emissionen in den letzten Jahren kräftig ansteigen.

Ein rasches Ableiten des ausgeschiedenen Harns aus dem Stall dürfte künftig zu emissionsarmen Stallhaltesystemen beitragen. Die Ansätze dazu sind vom Einbau einer Harnrinne über häufigeres Abschieben bis stärker geneigten Flächen vielfältig und werden sich erst mittel- bis längerfristig durch Neubauten in der Ammoniakbilanz bemerkbar machen. Im Bereich der Güllelager wurden bereits in den letzten Förderperioden keine offenen Gruben in der Investitionsförderung berücksichtigt, da bei diesen die Ammoniakabgasung höher ist als bei geschlossenen Gruben. Details zu diesem Bereich folgen im Schwerpunkt "NEC-Richtlinie Tierhaltung“ in der Maiausgabe.

Weide verbessert die Ammoniakbilanz

Der Weidebereich ist aus Sicht der Ammoniakemissionen als überaus positiv zu bewerten, da Kot und Harn mit dem darin enthaltenen Harnstoff getrennt abgesetzt werden und der Harn als eigentlicher Ammoniaktreiber gleich in den Boden einsickert - die beste Möglichkeit, Ammoniakemissionen zu reduzieren. Eine vermehrte Weidehaltung verbessert somit die Ammoniakbilanz.
40% NH3 Abgasung Wirtschaftsdünger beim Ausbringen

Ausbringen von Wirtschaftsdünger

Der zweitgrößte Bereich mit etwa 40% der NH3-Abgasungen betrifft das Ausbringen des Wirtschaftsdüngers. Hier wird auch kurz- bis mittelfristig das größte Potenzial gesehen, die NEC-Ziele erfolgreich umzusetzen. Auf unbestellten Ackerflächen sollen Wirtschaftsdünger, insbesondere Gülle, möglichst rasch eingearbeitet werden. Die aktuelle Gülleeinarbeitungspflicht von spätestens am Tag nach der Ausbringung dürfte mit neuen rechtlichen Vorgaben deutlich verkürzt werden.

Im Bereich der Bestandesdüngung und dem Ausbringen von Gülle auf Feldfutter- und Grünlandflächen verringert das bodennahe, bandförmige Ausbringen mittels Schleppschlauch oder Schleppschuh wesentlich die Ammoniakemmissionen.

N-Mineraldünger mit Harnstoffeinsatz

Bei den Stickstoff-Mineraldüngern wird in der Ammoniakbilanz besonders dem Harnstoff ein wesentliches Verlustpotential unterstellt: als Kopfdünger ohne Einarbeitung liegt der Emissionsfaktor etwa beim Vierfachen von Kalkammonsalpeter KAS. Eingearbeiteter Harnstoff liegt immerhin noch etwa bei der doppelten Ammoniakemission. Zukünftige Reduktionsvorgaben werden damit auch den Harnstoffeinsatz als Bodendünger beinhalten.

Freiwilligkeit oder Vorschrift?

Im Bereich der bodennahen Gülleausbringung mittels Schleppschlauch, Schleppschuh und Gülleinjektion setzt das Landwirtschaftsministerium stark auf die entsprechende ÖPUL-Maßnahme und somit auf Freiwilligkeit. Ein Neueinstieg war auch in den ÖPUL-Verlängerungsjahren 2021 und 2022 möglich. Österreichweit haben etwa 1.000 Betriebe diese Möglichkeit genutzt.

Die Maßnahme "Bodennahe Gülleausbringung“ ist im Entwurf des ÖPUL 2023 ebenfalls wieder als attraktive Maßnahme enthalten. Es ist zu hoffen, dass noch deutlich höhere Güllemengen als jetzt verlustarm ausgebracht werden und die zwölfprozentige Reduktion bis 2030 erreichbar scheint.

Im Bereich der rascheren Gülleeinarbeitung auf unbestellten Ackerflächen, aktuell spätestens am Tag nach der Ausbringung, ist mit entsprechenden Verordnungen zu rechnen, ebenso im Bereich der Stickstoff-Mineraldünger beim Harnstoff.
Grafik NEC Richtlinie.jpg © Josef Springer/LK Niederösterreich

Was beinhaltet die NEC-Richtlinie?

Die EU NEC-Richtlinie, umgesetzt im österreichischen Emissionshöchstmengen-Gesetz Luft (EG-L), beinhaltet Reduktionsziele bei den Luftschadstoffen
  • Schwefeldioxid - Hauptemittent Industrie,
  • Stickoxiden - Hauptemittent Verkehr,
  • flüchtige organische Verbindungen - Hauptemittenten Bereich Lösungsmittel und Kleinverbrauch,
  • Ammoniak - Hauptemittent Landwirtschaft und
  • Feinstaub kleiner 2,5 Mikrometer - Hauptemittent Kleinverbrauch.
Diesen Luftschadstoffen werden neben Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen auch Umwelteffekte, wie Nährstoffanreicherung in Gewässern und Versauerung zugeschrieben. Die NEC-Ziele beziehen sich ausschließlich auf die Luftreinhaltung und beziehen sich nicht auf klimarelevante Treibhausgase.
NEC = National Emission Ceilings = Nationale Emissions-Obergrenzen.

Bodennahe Gülleausbringung im Detail

Im ÖPUL 2023 sind folgende Ammoniakreduktionsmaßnahmen geplant:
  • Bodennahe Gülleausbringung mittels Schleppschlauch, Schleppschuh sowie
  • Gülleinjektion - Gülleausbringung und Gülleeinarbeitung in einem Arbeitsgang
Förderbar sind die flüssigen Wirtschaftsdünger Gülle, Jauche und Biogasgüllen, jedoch keine Gärreste aus Großküchenabfällen und der Gastronomie. Wie schon bisher ist eine schlagbezogene Dokumentation über die bodennah ausgebrachte Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers sowie des Ausbringungszeitpunktes und des Ausbringungsverfahrens notwendig. Bei der Ausbringung durch betriebsfremde Geräte sind zusätzlich Rechnungen oder gleichwertige geeignete Nachweise erforderlich.
Gülleseparator Pyhra.jpg © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich

Gülleseparierung wird gefördert

Bei dieser ÖPUL-Maßnahme wird die Auftrennung von am Betrieb angefallener Rindergülle in eine feste Phase und Dünngülle gefördert. Eine Dokumentation über das Datum der Gülleseparierung und die Menge des separierten flüssigen Wirtschaftsdüngers ist erforderlich.

Bei der Separierung durch betriebsfremde Geräte sind Rechnung(en) oder gleichwertige geeignete Nachweise zusätzlich notwendig. Die Prämienhöhe ist mit 1,40 Euro je Kubikmeter geplant. Die Förderobergrenze liegt bei 20 Kubikmetern je Rinder-GVE.

Tabelle 1: Geplante Prämiensätze für die verlustarme Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger ab 2023

Maßnahme Verfahren Euro je m³
Bodennahe Ausbringung von Jauche, Gülle, Biogasgülle auf Acker- und Grünlandflächen Schleppschlauch 1,00
Bodennahe Ausbringung von Jauche, Gülle, Biogasgülle auf Acker- und Grünlandflächen Schleppschuh 1,40
Bodennahe Ausbringung von Jauche, Gülle, Biogasgülle auf Acker- und Grünlandflächen Gülleinjektion 1,60
Keine Prämie wird gewährt für Flächen mit Düngeverbot und für Leguminosenreinbestände.

Vorteile von separierter Rindergülle

  • Dünngülle ist deutlich fließfähiger als Rohgülle
  • dadurch raschere Infiltration in den Boden
  • geringere Stickstoffverluste in Form von Ammoniak
  • weniger Futterverschmutzung ("Güllewürste“)
  • verstopfungsfreier Betrieb von "Bodennaher Gülletechnik“

Weitere Fachinformation

  • Mit der Qualitätsgabe die Proteinwerte absichern
  • Video: Feldtag Düngerstreuer - Querverteilung im Test
  • Zwischenfrüchte direkt in Getreide einsäen - Voraussetzungen und Verfahren
  • ÖDüPlan Plus - Aktuell!
  • Verlust von Kohlenstoff im Boden nimmt weiter zu: Besorgniserregende Studie der EU-Kommission
  • Waldsterben erhöht Nitrataustrag ins Grundwasser
  • Feldmieten: Auflagen unbedingt einhalten!
  • Befragung zur aktuellen ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"
  • Ammoniakemissionen - erstmals das 2020er-Ziel erreicht!
  • Cultandüngung: Vorführung im praktischen Einsatz
  • Video: CULTAN - Düngung - Vorführung
  • Abgesagt! Landwirtschaftliche Verwertung des Neusiedlersee-Schlamms - Einladung zum Informations-Abend
  • Frühjahrsdüngung 2025: Aktuelle rechtliche Vorgaben
  • Schlag- und betriebsbezogene Aufzeichnungen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
  • Effektiver Erosionsschutz - Abflusswege begrünen!
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Grafik NEC Richtlinie.jpg © Josef Springer/LK Niederösterreich

Grafik 1: Aufteilung der Ammoniakemissionen 2018 aus dem Sektor Landwirtschaft in Prozent. Es sticht hervor, dass vermehrte Weidehaltung die Ammoniakbilanz verbessert. © Josef Springer/LK Niederösterreich

Gülleseparator Pyhra.jpg © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich

Der Gülleseparator trennt die angefallene Rindergülle in eine feste Phase und Dünngülle auf. © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich