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Was tun bei Schnee- und Sturmschäden im Wald? Unterstützungsmöglichkeiten für burgenländische Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

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09.03.2026 | von DI Stummer Herbert

Die außergewöhnlichen Schnee- und Sturmereignisse der letzten Wochen haben in vielen Wäldern des Burgenlandes deutliche Spuren hinterlassen. Umgestürzte Bäume, gebrochene Kronen und beschädigte Bestände stellen nicht nur ein wirtschaftliches Risiko dar, sondern erhöhen auch die Gefahr von Borkenkäferbefall und Folgeschäden. Damit Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer rasch und richtig handeln können, haben wir die wichtigsten Schritte zusammengefasst – von der ersten Schadensaufnahme bis zu den Voraussetzungen für eine mögliche Unterstützung aus dem Katastrophenfonds.

Schneebruch_1.jpg © DI Herbert Stummer

1. Erste Schritte nach dem Schadensereignis

Sicherheit geht vor
Bevor Sie Ihren Wald betreten, prüfen Sie die Lage sorgfältig. Hängende oder unter Spannung stehende Bäume sind lebensgefährlich. Arbeiten sollten nur von geschulten Personen oder professionellen Forstunternehmen durchgeführt werden.

Schäden dokumentieren
Eine gründliche Dokumentation ist für eine mögliche Unterstützung entscheidend.

2. Maßnahmen zur Schadensbewältigung

Rasche Aufarbeitung des Schadholzes
Um Folgeschäden – insbesondere durch Borkenkäfer – zu vermeiden, sollte Schadholz so schnell wie möglich aufgearbeitet und aus dem Wald gebracht werden.

Professionelle Unterstützung durch Waldverbände und Forstunternehmer nutzen
Schneebruch_2.jpg © DI Herbert Stummer

3. Unterstützung aus dem Katastrophenfonds – was ist zu beachten?

Der Katastrophenfonds kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfe leisten, wenn außergewöhnliche Naturereignisse zu erheblichen Schäden geführt haben. Damit Waldbesitzer Anspruch auf Mittel haben, ist folgendes Verhalten wichtig:

Voraussetzungen für eine mögliche Förderung •
  • Das Schadensereignis muss außergewöhnlich und nicht vorhersehbar gewesen sein.
  • Die Schäden müssen eine bestimmte wirtschaftliche Erheblichkeit überschreiten.

Schäden an forstwirtschaftlichen Kulturen; hier erfolgt die Feststellung des Schadensausmaßes erst ab einem flächigen Auftreten von 0,3 ha je Schadensfläche. Ein flächiges Auftreten des Schadens ist dann gegeben, wenn durch das Schadensereignis weniger als sechs Zehntel der vollen Überschirmung zurückbleiben und mindestens 150 Stämme pro ha der vorherrschenden Schicht einen Totalschaden aufweisen. Schadensnachweis sorgfältig führen.

Für die spätere Antragstellung sind erforderlich:
  • Fotodokumentation, Datum und Uhrzeit der Aufnahme
  • Beschreibung der Schadensfläche
  • Grobe Einschätzung der betroffenen Fläche und des Holzvolumens
  • Nachweis der Aufarbeitungskosten
  • Rechnungen von Forstunternehmen
  • Lageplan oder GIS Ausschnitt der betroffenen Waldflächen
Anträge sind mittels veröffentlichten Antragsformulars unverzüglich, aber bis spätestens sechs Wochen nach Schadenseintritt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen. Infos dazu entnehmen Sie folgendem Link der Homepage des Landes Burgenland: www.burgenland.at/themen/agrar/katastrophenbeihilfe/

Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung: 
  • Wohnsitzgemeinde
  • Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Umweltschutz Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt 057-600/2076
  • Hotline: 057-600/3157 E-Mail: katastrophenbeihilfe@bgld.gv.at

Keine voreiligen Maßnahmen, die den Schaden verschleiern

Auch wenn rasches Handeln wichtig ist, sollte die Schadenslage vor der vollständigen Aufarbeitung dokumentiert sein. Fehlen diese Nachweise, kann eine Förderung erschwert werden.

4. Fazit

Schnee- und Sturmschäden sind für Waldbesitzer eine große Herausforderung – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Wer jedoch strukturiert vorgeht, frühzeitig dokumentiert und die Gemeinde informiert, schafft die besten Voraussetzungen, um Unterstützung aus dem Katastrophenfonds zu erhalten. Gleichzeitig wird durch rasche Aufarbeitung das Risiko weiterer Waldschäden deutlich reduziert.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen Ihnen regionale Forstberater, Waldverbände und die Landwirtschaftskammer Burgenland gerne zur Seite.
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