Vertragsmuster für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sollen die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Auch Burgenland hat im Zuge der Umsetzung der Strategie zum Ausbau der erneuerbaren Energie (Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen) das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 mit dem Gesetz vom 04. März 2021 geändert. Aufgrund des EAG und der Abänderung des Bgld. Raumplanungsgesetzes treten vermehrt Betreiberfirmen an Grundeigentümer heran, um sich entsprechende Freiflächen zu sichern. Die Vertragsentwürfe der verschiedenen Betreiber unterscheiden sich dabei sehr stark.
Die Vertragsentwürfe berücksichtigen die Interessen der Grundeigentümer oft unzureichend. Um dies zu verhindern sollen vorrangig nur Verträge von Betreibern unterzeichnet werden, mit denen die Landwirtschaftskammer sogenannte Rahmenübereinkommen abgeschlossen hat (siehe unten). Verträge von Betreibern, mit denen die LK kein Übereinkommen hat, sollen unbedingt vor Vertragsunterfertigung (Optionsvertrag) sorgfältig durchgelesen bzw. von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Aufgrund der erwarteten großen Anzahl an Verträgen stellt die Landwirtschaftskammer zur Beratungsvereinfachung Musterverträge auf der Homepage zum Download zur Verfügung.
Die Vertragsentwürfe berücksichtigen die Interessen der Grundeigentümer oft unzureichend. Um dies zu verhindern sollen vorrangig nur Verträge von Betreibern unterzeichnet werden, mit denen die Landwirtschaftskammer sogenannte Rahmenübereinkommen abgeschlossen hat (siehe unten). Verträge von Betreibern, mit denen die LK kein Übereinkommen hat, sollen unbedingt vor Vertragsunterfertigung (Optionsvertrag) sorgfältig durchgelesen bzw. von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Aufgrund der erwarteten großen Anzahl an Verträgen stellt die Landwirtschaftskammer zur Beratungsvereinfachung Musterverträge auf der Homepage zum Download zur Verfügung.
Rahmenübereinkommen
Die Landwirtschaftskammer hat mit einer Betreiberfirma (WestWind) bereits ein Rahmenübereinkommen abgeschlossen und mit zwei weiteren Betreibern steht die Burgenländische Landwirtschaftskammer in Verhandlung (Energie Burgenland und WEB). In diesen Verträgen werden die wichtigsten und relevanten Punkte mit dem Betreiber für die Options- sowie Grundnutzungs- und Dienstbarkeitsverträge ausverhandelt, in denen die Rechte und Pflichten des Betreibers, aber auch die der Grundeigentümer klar geregelt sind.
Freie Verträge ohne Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer
Aufgrund der sehr großen Anzahl von Betreiberfirmen gibt es auch sehr unterschiedliche Vertragsentwürfe (Options- und Bestandsverträge). Gerade diese Vielfältigkeit der Verträge macht es für Grundeigentümer schwer, um die wichtigen Vertragsinhalte zu sortieren und einzuschätzen, wie zum Beispiel:
- Flächennutzung zwischen den PV-Reihen auf Freiflächen (Agro-PV-Doppelnutzung)
- Vertragsdauer (max. 30 Jahre)
- Kündigungsmöglichkeiten
- Flächensicherung mit Optionsverträge ohne Optionsentgelt
- Rückbau in den ursprünglichen Zustand
- Duldung von Immissionen, etc.
- Entgeltzahlung ab Inbetriebnahme, …
- Sicherstellung für den Rückbau
- Haftpflichtversicherung
- exakte Fristsetzungen
- Zahlungsbedingungen
- Wertsicherung
- etc.
Mustervereinbarung der LK Burgenland
Aufgrund der oben angeführten Punkte, die nur ein Auszug von vielen sind und um den Überblick nicht zu verlieren hat die LK Burgenland Musterverträge (Options- und Grundnutzungs- bzw. Dienstbarkeitsverträge) erstellt, die zum Download bereitgestellt sind.
In diesen Musterverträgen sind alle relevanten Vertragspunkte angeführt, um die Interessen der Grundeigentümer bestmöglich zu schützen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Musterverträge handelt, die individuell noch anzupassen sind oder angepasst werden können. Das Grundgerüst sollte aber auf jeden Fall beibehalten werden, damit die Interessen des Grundeigentümers gewahrt bleiben und die Vergleichbarkeit gegeben ist.
In diesen Musterverträgen sind alle relevanten Vertragspunkte angeführt, um die Interessen der Grundeigentümer bestmöglich zu schützen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Musterverträge handelt, die individuell noch anzupassen sind oder angepasst werden können. Das Grundgerüst sollte aber auf jeden Fall beibehalten werden, damit die Interessen des Grundeigentümers gewahrt bleiben und die Vergleichbarkeit gegeben ist.
Der Abschluss von Bestandsverträgen für Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage kann ein zusätzliches Einkommen sein. In den Verträgen sind Rechte und Pflichten von Betreiber und Grundeigentümer genau zu regeln und das finanzielle Risiko für den Grundeigentümer bestmöglich zu reduzieren. Diese Verträge darf man nicht vorschnell unterfertigen und die Vertragsinhalte sind zu hinterfragen und zu prüfen.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Hr. Dipl.-Ing. Stephan Scheffknecht, BEd gerne zur Verfügung.
DI Stephan Scheffknecht, BEd
Burgenländische Landwirtschaftskammer
Esterhazystraße 15,
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/702 – 402
Email: stephan.scheffknecht@lk-bgld.at
Burgenländische Landwirtschaftskammer
Esterhazystraße 15,
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/702 – 402
Email: stephan.scheffknecht@lk-bgld.at