Unterstützung bei Unwetterschäden
Aufgrund der Unwetterschäden im Juli/August besteht die Möglichkeit über den Katastrophenfonds beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
einen Antrag einzubringen.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4 – Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
einen Antrag einzubringen.
Was ist zu beachten:
- Katastrophenschäden im Sinne dieser Richtlinien sind Sachschäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel verursacht wurden.
- Bei der ÖHV versicherbare Schäden werden nicht entschädigt.
- Schäden auf lw. Flächen nur jene, die > 0,5 ha (Schlag) sind
- Flurschäden die mind. im HQ30 oder größer liegen werden nicht entschädigt
- Flurschäden mit einem Schädigungsgrad von unter 51 % auf der geschädigten Fläche werden nicht entschädigt
- Anträge sind mittels beiliegendem Antragsformular unverzüglich, aber bis spätestens sechs Wochen nach Schadenseintritt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen.
Weiters gibt es seit heute die Möglichkeit eine einmalige Unterstützung bei der SVS zu beantragen.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter:
Hochwasser: SVS gewährt 800 € Zuschuss aus Unterstützungsfonds | Landwirtschaftskammer Österreich (lko.at)
Hochwasser: SVS gewährt 800 € Zuschuss aus Unterstützungsfonds | Landwirtschaftskammer Österreich (lko.at)