Trockenheit 2026: Außerordentliche AIK-Ratenstundung und Laufzeitverlängerung ab sofort möglich
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat die Bewilligende Stelle im Burgenland - Abt. II - Servicestelle Förderung ermächtigt, entsprechend Pkt. 1.11.5.4 der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen und Pkt. 9.8.1. der Sonderrichtlinie nationale Förderung, bei betroffenen Kreditnehmern eine außerordentliche Stundung von maximal zwei Tilgungsraten, mit oder ohne gleichzeitige Laufzeitverlängerung, zu genehmigen.
Hinweise zur Antragstellung:
- Angaben Betriebsnummer, Stammdaten, AIK-Jahr / lfd. Nr.
- Stundungen bzw. Laufzeitverlängerungen sind im Abrechnungszeitraum 2. Halbjahr 2026 bis 2. Halbjahr 2027 möglich
- Die Beantragung und die Genehmigung muss bis spätestens Juni 2027 erfolgen
- Das Kreditinstitut muss die Angaben (Tilgungsrate, Fälligkeitstermin, aushaftendes Volumen) bestätigen
- Ein Nachweis des durch die Trockenheit 2026 verursachten Schadens ist erforderlich
- Schadensprotokoll einer Versicherung (z.B. Hagelversicherung) oder
- bei einem nicht versicherten Schaden, eine Bestätigung vom zuständigen Landw. Bezirksreferat
- das AIK-Genehmigungsschreiben beinhaltet erforderliche Angaben für die Antragstellung
Einreichung:
Der Antrag inklusive Bestätigung durch das Kreditinstitut ist in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, Abt. II - Servicestelle Förderung
(e-Mail: foerderung@lk-bgld.at) einzureichen. Dem Antrag hat entweder ein Schadensprotokoll der Hagelversicherung oder eine Bestätigung vom zuständigen Landw. Bezirksreferat beizuliegen. Der vollständige Antrag muss bis spätestens 25. Juni 2027 eingereicht werden.
Haben Sie Fragen oder benötigen eine Hilfestellung für die Antragstellung, so stehen Ihnen die Berater:innen in den landwirtschaftlichen Bezirksreferaten gerne zur Verfügung.
(e-Mail: foerderung@lk-bgld.at) einzureichen. Dem Antrag hat entweder ein Schadensprotokoll der Hagelversicherung oder eine Bestätigung vom zuständigen Landw. Bezirksreferat beizuliegen. Der vollständige Antrag muss bis spätestens 25. Juni 2027 eingereicht werden.
Haben Sie Fragen oder benötigen eine Hilfestellung für die Antragstellung, so stehen Ihnen die Berater:innen in den landwirtschaftlichen Bezirksreferaten gerne zur Verfügung.