Trockenheit 2026 - Antragstellung für Zinsenzuschuss zum Betriebsmittelkredit ab sofort möglich
Im Jahr 2026 hat die außergewöhnliche Trockenheit die landwirtschaftlichen Betriebe vor große Herausforderungen gestellt. Die fehlenden Niederschläge bzw. die anhaltend hohen Temperaturen haben zu vielen Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen geführt. Dies hatte Ernteausfälle und Einkommensverluste zur Folge.
Daher ist die Aufrechterhaltung der Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe ein wesentlicher Bestandteil im beschlossenen Dürre-Hilfspaket der Bundesregierung. Für Zinsenzuschüsse zu einem Betriebsmittelkredit stehen ca. 25 Mio. Euro zur Verfügung.
Welche Förderungsvoraussetzungen sind für eine Beantragung erforderlich:
- Verwendungszweck: Finanzierung von Betriebsmitteln
- Darlehensvertrag mit einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut
- Zeitraum Abschluss des Darlehensvertrages: 1. Juli 2026 bis 31. März 2027
- Darlehenslaufzeit: ein, zwei oder drei Jahre
- Der Bruttozinssatz des Darlehensvertrages beträgt maximal 3,9%
- Darlehenshöhe: mind. 5.000 € und max. 75.000 €
- Ermittlung des max. förderbaren Darlehensbetrages (Basis ist der MFA 2025):
- 750 € je ha Acker- und Grünland bzw.
- 4.500 € je ha Sonderkulturfläche (Nutzungsarten: GA, WI, S und A mit Gemüse oder Feldgemüse)
- Alternativ zur Ermittlung über LN: 750 € je GVE (Basis durchschnittlicher Tierbestand 2025)
Ausmaß der Förderung
- Zuschuss zu den Zinsen im Ausmaß von mind. 2,5% und bei Nachweis einer Versicherung im Jahr 2026 gegen Dürre gibt es eine Erhöhung auf 2,75%
- Bei Neueinstieg in die Dürreversicherung für das Jahr 2027 mit entsprechendem Nachweis ebenfalls Erhöhung des Zuschusses auf 2,75%
- Berechnung auf Basis halbjährlicher und dekursiver Tilgung
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Bank. Es werden nur jene Kreditzinsen dem Kreditnehmer verrechnet, die sich nach Abzug des geförderten Zinszuschusses (2,5% bzw. 2,75%) ergeben
- Abwicklung als agrarische De-minimis-Beihilfe (De-minimis Grenze für die letzten drei Jahre: 50.000 €) – Angaben dazu sind erforderlich
Antragstellung:
Das Förderungsansuchen inklusive der erforderlichen Bestätigung durch das Kreditinstitut ist in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, Abt. II – Servicestelle Förderung (foerderung@lk-bgld.at) einzureichen. Dies hat bis spätestens 31. März 2027 zu erfolgen.
Haben Sie Fragen oder benötigen eine Hilfestellung für die Antragstellung, so stehen Ihnen die Berater:innen in den landwirtschaftlichen Bezirksreferaten gerne zur Verfügung.
Haben Sie Fragen oder benötigen eine Hilfestellung für die Antragstellung, so stehen Ihnen die Berater:innen in den landwirtschaftlichen Bezirksreferaten gerne zur Verfügung.