Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Aktuelles
    • Informationen zu Corona
      • Informationen zu Corona
      • Allgemeine Bestimmungen
      • Situation an den burgenländischen Außengrenzen
      • Unterstützungsmaßnahmen
      • Dienstgeber, Dienstnehmer
      • Fachbereiche
    • Best of Spritzer
    • Innovationspreis 2021
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere(current)1
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Bienen
    • Fische(current)2
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Pferde
    • Allgemeines
    • Videos Rind
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Förderungen 2014-2022
      • Förderungen 2014-2022
      • Allgemein und Cross Compliance
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
      • Investitionsförderung
      • Existenzgründungsbeihilfe
    • Förderungen 2023-2027
      • Förderungen 2023-2027
      • Allgemein
      • Abwicklung
      • Konditionalität
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
    • Covid-19 Investitionsprämie der aws
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuell
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
      • Informationen und Fachartikel
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • rundschreiben © Archiv
    Kammerzeitschrift
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Logo Kleinanzeigen Kleinanzeigen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Burgenland
  2. Tiere
  3. Fische
  4. Förderung & Rechtliches
  • Drucken
  • Empfehlen
01.02.2022 | von DI Melanie Haslauer

Teichflächenförderung: Was ist einzuhalten?

Ein Antrag für eine sechsjährige Teilnahme (2022 bis 2027) an der Teichflächenförderung kann bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. Lesen Sie hier mehr zum Inhalt der Förderrichtlinie und welche Bewirtschaftungsauflagen eingehalten werden müssen.

Leistungen der Teiche für Mensch und Natur: Lebensmittelproduktion, Biodiversität, Wasserhaushalt und Klima.
Ziel des neuen Förderprogramms ist es, die Leistungen der Teiche für Mensch und Natur zu erhalten: Lebensmittelproduktion, Biodiversität, Wasserhaushalt und Klima. Die Teichbewirtschaftung ist dabei Pflicht. © Florian Kainz/Archiv Aqua, JB/Archiv Aqua, Leo Kirchmaier/Archiv Aqua

Höhere Basisförderung mit Bio-Zuschlag

Die jährliche Basisförderung beträgt 450 Euro pro Hektar förderfähiger Teichfläche. Betriebe, die ihre Teiche nach der EU-Bio-Verordnung biologisch bewirtschaften, erhalten einen Zuschlag von weiteren 100 Euro pro Hektar förderfähiger Teichfläche. 

Verpflichtung von sechs Jahren mit Auflagen

Wer jetzt ins Förderprogramm einsteigt, verpflichtet sich sechs Jahre lang eine Reihe von Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten. Die Auflagen entsprechen im Wesentlichen der gängigen teichwirtschaftlichen Praxis. Ein Teichbuch mit den wichtigsten Informationen zur Bewirtschaftung ist zu führen.
Ferdinand Trauttmansdorff, Obmann des NÖ Teichwirteverbandes
Ferdinand Trauttmansdorff, Obmann des NÖ Teichwirteverbandes © NÖ Teichwirteverband

Ferdinand Trauttmansdorff, Obmann des NÖ Teichwirteverbandes zum neuen Förderprogramm

„Der NÖ Teichwirteverband hat sich intensiv für ein neues Förderprogramm für die Bewirtschaftung von Teichen eingesetzt – und das mit großem Erfolg. Ein niedrigerer Einstieg ab 0,5 Hektar und eine höhere Prämie sind ein starkes Zeichen für eine zukunftsfähige, bäuerliche Teichwirtschaft, die Antworten auf die großen Herausforderungen der Zeit liefert. Gleichzeitig wachsen die Aufgabenfelder in der Produktion laufend. Mit der verbesserten Flächenprämie erfährt die Teichwirtschaft, die ihr gebührende Anerkennung, wofür wir den Entscheidungsträgern dankbar sind.“
Jägerteich im Waldviertel
© Florian Kainz/Archiv Aqua

Die Förderrichtlinie kurzgefasst

Die Sonderrichtlinie zur Förderung der ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen im Überblick:

1. Was ist förderfähig?
Als förderfähige Teichfläche gilt die Summe aus Teichfläche und Verlandungszone eines Betriebes. Die Mindestteilnahmefläche beträgt 0,5 Hektar. Der naturschutzfachliche Wert der Teichflächen muss von der Naturschutzbehörde des zuständigen Bundeslandes bestätigt werden. Diese entfällt, wenn die Teichflächen in einem Natura-2000-Gebiet oder einem Naturschutzgebiet liegen, wenn die Verlandungszone mindestens fünf Prozent der Teichfläche ausmacht oder die Teichflächen bereits bei vorhergehenden Teichflächenprämien gefördert wurden.

2. Wie wird die förderfähige Teichfläche festgestellt?
Im Einheitswertbescheid werden die „Teichflächen“ und die „Verlandungszonen“ insgesamt ausgewiesen.

3. Wann kann man ins Förderprogramm einsteigen und wie lange muss man die Auflagen einhalten?
Der Antrag kann bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden, den für eine sechsjährige Verpflichtungs- und Vertragsdauer. Die Auflagen sind dann von Anfang 2022 bis einschließlich 2027 einzuhalten. Ein zweiter Einstieg ist zwischen 1.10.2022 und 31.12.2022 für eine fünfjährige Verpflichtung – von 2023 bis einschließlich 2027 möglich. Das Eingangsdatum des Antrags zählt. Danach kann nicht mehr in das Förderprogramm eingestiegen werden.

4. Wo ist der Antrag zu stellen und wo erhält man das Antragsformular?
Die zuständigen Förderstellen sind hier aufgelistet.

5. Was ist bei der Antragstellung abzugeben?
Abzugeben sind das Antragsformblatt und in Kopie der Einheitswertbescheid für die Teichwirtschaft. Unterlagen, die bei bereits vorangegangenen Teichflächenprämien abgegeben wurden, brauchen nicht nochmals abgegeben werden.

Für Teichanlagen, die im Rahmen der Hauptfeststellung 2014 nicht als Teichanlage eingestuft wurden, kann eine fachliche Bescheinigung mit dem Flächenausmaß vom Bundesamt für Wasserwirtschaft eingeholt und beigelegt werden.

Für den Bio-Zuschlag ist eine Kopie vom aufrechten Vertrag mit einer Biokontrollstelle beizulegen.

Welche Bewirtschaftungsauflagen müssen eingehalten werden?

Die Bewirtschaftungsauflagen entsprechen im Wesentlichen der guten teichwirtschaftlichen Praxis. Die genauen Bewirtschaftungsauflagen sind in der entsprechenden Sonderrichtlinie gelistet.

1. Ein Mindestbesatz von 50 kg Karpfen und/oder deren Nebenfischen pro ha Teichfläche zumindest in jedem zweiten Jahr; ein ausschließlicher Besatz mit Karpfen ist nicht zulässig (Ausnahme: Brutvorstreck- und Brutstreckteiche).

2. Eine Abfischung muss zumindest in jedem zweiten Jahr erfolgen.

3. Die Intensitätsstufe 1 (Jahresproduktion von 1.500 kg/ha Teichfläche) AEV Aquakultur darf nicht überschritten werden.

4. Die Düngung ist nur mit organischen Düngemitteln zulässig.

5. Die Fütterung ist nur mit Getreide, Mais, Ölpresskuchen oder Leguminosen zulässig;
Mischfutter (Alleinfutter) ist innerhalb des Kalenderjahres ausschließlich bis 31. Mai und ab 1. September sowie zur Aufzucht der Karpfenbrut zulässig;

6. Unbeschadet der Einhaltung naturschutzrechtlicher Auflagen und Verpflichtungen ist die Verlandungszone einer Teichanlage zumindest im bestehenden Ausmaß gemäß Ausweisung im letzten Einheitswertbescheid gemäß Punkt 5 zu erhalten.

7. Der Schnitt von Röhricht ist nur abschnittsweise und nur zwischen dem 1. September und dem 15. Februar des Folgejahres zulässig.

8. Die Gehölzpflege ist nur zwischen dem 1. September und dem 15. Februar des Folgejahres zulässig.

9. Die Ausbringung von Brannt- oder Hydratkalk zur Teichbodendesinfektion ist bei unbespannten Teichen – mit Ausnahme zur Desinfektion in der Fischgrube und Restwasser - nicht zulässig.


10. Die Ausbringungsmenge von Brannt- oder Hydratkalk darf bei bespannten Teichen in der Zeit vom 31. Mai bis zum darauf folgenden 1. September insgesamt maximal 300 kg/ha Teichfläche und Jahr betragen, davon maximal 100 kg/ha Teichfläche je Gabe.

11. Das Aussetzen, Halten und Füttern von Mastgeflügel ist verboten.

12. Öffentliche Nebennutzungen des Teiches oder des Teichufers sind grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen bleiben nachweislich traditionell bestehende Nebennutzungen geringfügigen Ausmaßes wie etwa für Abfischfeste, zu Badezwecken oder zur Naherholung und Naturbeobachtung. Angeln ist nur für den Eigenbedarf und zur Probeabfischung zulässig. Gegebenenfalls können Teilflächen, die einer kommerziellen öffentlichen Nebennutzung unterliegen von der förderfähigen Teichfläche eines Teiches abgezogen werden, so dies nicht die generelle Zuordnung des Teiches zur Teichwirtschaft im Sinne der Einheitsbewertung gemäß Punkt 5 der SRL ausschließt und eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen damit nicht mehr gegeben ist. In diesem Falle ist eine Stellungnahme des Bundesamtes für Wasserwirtschaft vom Förderungswerber einzuholen, die bindend ist.

13. Grabungen, Baggerungen oder die Errichtung von baulichen Anlagen sind nur nach Zustimmung durch die zuständige Naturschutzbehörde des Landes zulässig. Davon ausgenommen sind:
  • die Entfernung von Schlamm aus der Fischgrube zur Schlammaustragsverringerung in den Vorfluter,
  • laufend wiederkehrende teichbauliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Wellenschlagsicherung der Dämme, Freihalten der Zulauf- und Ablaufgräben),
  • den Schutz vor Prädatoren (z.B. Einzäunungen, Überspannungen),
  • behördlich vorgeschriebene Maßnahmen;
14. Der Einsatz von Medikamenten ist nur nach tierärztlicher Verschreibung zulässig; von einem Tierarzt angeordnete Maßnahmen im Krankheits- oder Seuchenfall, aus Tierschutzgründen oder anderen besonderen Fällen sind von den aufgeführten Einschränkungen und Auflagen nicht berührt, sind aber zu dokumentieren.

15. Ein Teichbuch mit Aufzeichnungen ist zu führen über:
  • Datum, Art und Menge der eingesetzten Fische,
  • Abfischtermine und –ergebnisse
  • Art und Menge der in einer Zeiteinheit (Tag, Woche oder Monat) eingesetzten Futtermittel
  • Datum, Art und Menge der eingesetzten Düngemittel und Medikamente (inkl. Desinfektionsmittel)
  • Datum und Umfang des Röhrichtschnittes und der Gehölzpflege
16. Einhaltung aller spezifischen Bewirtschaftungsauflagen, die aufgrund der Ausweisung als Natura-2000-Gebiet für die beantragten Teiche festgelegt wurden.

Folgende Förderungsverpflichtungen sind zusätzlich für die Gewährung des Bio-Zuschlages einzuhalten (bei einem späteren Einstieg in die biologische Aquakulturproduktion innerhalb des Vertragszeitraumes ab dem vollen Kalender des Einstieges):

17. Einhaltung aller Auflagen und Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 für die beantragte Teichanlage. Für die Gewährung der Zusatzprämie für die biologische Aquakulturproduktion für das betreffende Kalenderjahr sind diese Auflagen und Verpflichtungen durchgehend für das gesamte Kalenderjahr zu erfüllen.
Förderziele und Förderverpflichtungen sind in dem Folder - "Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen" (Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) zusammengefasst.
Weitere Informationen zur Beantragung sowie die zuständige Förderstelle in den Bundesländern finden Sie in den Artikel "Teichflächenförderung bis 15. Mai 2022 beantragen!"

Downloads zum Thema

  • Folder Teichflächenprämien PDF 6,75 MB

Links zum Thema

  • Teichflächenförderung bis 15. Mai 2022 beantragen!Aufgrund der verspäteten Genehmigung der einschlägigen Sonderrichtlinie kam es zu einer Verzögerung bei der Antragsmöglichkeit für die Teichflächenprämien. Betriebe können bereits ab einer Teichfläche von 0,5 ha an der Förderung teilnehmen.

Weitere Fachinformation

  • Teichflächenförderung bis 15. Mai 2022 beantragen!
  • Vorläufige Antragstellung im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021 – 2027
  • EMFAF 2021-2027 – Erklärvideos zur vorläufigen Antragstellung
  • Steiermark: Noch keine Lösung im Fischfresser-Konflikt
  • Angelfischerei an Fließgewässern: Wie werden Einheitswerte für Fischereirechte berechnet?

Service

  • Registrierung und Genehmigung von Teichanlagen

    www.verbrauchergesundheit.gv.at
  • Folder

    Informationsfolder für genehmigungspflichtige Fischzuchtbetriebe
  • Antrag

    Antrag auf Genehmigung eines Aquakulturbetriebes bzw. Registrierung einer sonstigen Haltung
  • Ausfüllhilfe

    Ausfüllhilfe für Antragsteller

LK Beratung

  • Tierische Alternativen

    Beratungsangebot der LK Burgenland zu alternativen Tierhaltungsformen.

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2022 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: office@lk-bgld.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiel | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Leistungen der Teiche für Mensch und Natur: Lebensmittelproduktion, Biodiversität, Wasserhaushalt und Klima.
Ziel des neuen Förderprogramms ist es, die Leistungen der Teiche für Mensch und Natur zu erhalten: Lebensmittelproduktion, Biodiversität, Wasserhaushalt und Klima. Die Teichbewirtschaftung ist dabei Pflicht. © Florian Kainz/Archiv Aqua, JB/Archiv Aqua, Leo Kirchmaier/Archiv Aqua
Ferdinand Trauttmansdorff, Obmann des NÖ Teichwirteverbandes
Ferdinand Trauttmansdorff, Obmann des NÖ Teichwirteverbandes © NÖ Teichwirteverband
Jägerteich im Waldviertel
© Florian Kainz/Archiv Aqua