Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Aktuelles
    • Bäuerinnen Burgenland
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer(current)2
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitschrift
  1. LK Burgenland
  2. Recht & Steuer
  3. Steuer

Steuerpflicht beim Verkauf von Weingärten

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
11.08.2022 | von Dr. Erich Moser

In letzter Zeit sind immer wieder Fragen nach etwaigen steuerlichen Auswirkungen bei der Veräußerung von Weingärten aufgetreten. Die Antworten darauf finden Sie hier.

Weingarten-min.jpg © stock.adobe.com
Ein Weingartenverkauf ist nicht pauschaliert. © stock.adobe.com
Rebanlagen stellen nach Randzahl 4200c der Einkommensteuerrichtlinien 2000 ein vom Grund und Boden gesondertes selbstständiges Wirtschaftsgut dar. Die Rebanlage besteht aus Reben und dem Stützmaterial (Steher, Stöcke, Draht). Sie ist mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich der Absetzung für Abnutzung zu bewerten. Wird ein Weingarten veräußert, ist daher für die Rebanlage grundsätzlich ein gesonderter Kaufpreis zu ermitteln, der von der Pauschalierung nicht erfasst wird und separat anzusetzen ist. Daher ist der Gesamtverkaufspreis grundsätzlich für Grund und Boden einerseits und für die Rebanlage andererseits aufzuteilen. Der Grund und Boden unterliegt dabei der Immobilienertragsteuer, während der Kaufpreisanteil für die Rebanlage auch bei pauschalierten Betrieben der Einkommensteuer zum Normaltarif unterliegen kann. Die Landwirtschaftskammer konnte seinerzeit erreichen, dass für Rebanlagen, die älter als 25 Jahre sind, kein eigener Wert mehr anzusetzen ist.
Nach den Einkommensteuerrichtlinien bestehen jedoch keine Bedenken, für die Ermittlung des auf die Rebanlagen entfallenden Gewinnes wie folgt vorzugehen:
  • Beträgt der Veräußerungserlös für den Weingarten nicht mehr als drei Euro pro m2 oder ist die Rebanlage älter als 25 Jahre, kann davon ausgegangen werden, dass auf diese aufgrund deren geringen Wertes kein Veräußerungserlös entfällt. Der gesamte Veräußerungserlös wird somit nur für den Grund und Boden geleistet. Die Immobilienertragsteuer ist daher vom Gesamterlös zu berechnen. Die Höhe derselben hängt davon ab, ob Alt- oder Neuvermögen vorliegt. Es erfolgt keine gesonderte Rebanlagenbesteuerung.
  • Beträgt der Veräußerungserlös zwischen drei und fünf Euro pro m2, kann davon ausgegangen werden, dass der drei Euro pro m2 übersteigende Veräußerungserlös auf die Rebanlage entfällt. Als Buchwert kann die Hälfte des auf diese entfallenden Veräußerungserlöse angesetzt werden.
  • Beträgt der Veräußerungserlös mehr als fünf Euro pro m2, können pauschal zwei Euro pro m2 als Wert der Rebanlage angesetzt werden. Davon kann die Hälfte (ein Euro) als Buchwert abgezogen werden, wodurch sich immer ein Euro als Rebanlagengewinn ergibt.
Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit, dem Finanzamt die tatsächlichen Werte nachzuweisen.

Beispiel

Der Landwirt L verkauft 0,2 ha Weingarten um 8000 Euro (vier Euro pro m2). Die Rebanlage wurde vor 22 Jahren ausgepflanzt.
Diese kommt gesondert steuerlich zum Ansatz, weil sie jünger als 25 Jahre ist und mehr als drei Euro pro m2 erzielt wurden. Der Veräußerungserlös aus der Anlage beträgt einen Euro pro m2 (vier Euro minus drei Euro). Die Hälfte davon ist der Veräußerungsgewinn – somit 0,5 Euro × 2000 = 1000 Euro. Die Versteuerung erfolgt progressiv nach Tarif und in Abhängigkeit vom Einzelfall. 6000 Euro entfallen auf den Grund und Boden und unterliegen der Immobilienertragsteuer.

Weitere Fachinformation

  • Tabaksteuergesetz: Informationen zur Herstellung von getrockneten Hanfblüten
  • Ordnungsgemäße Rechnungsausstellung: Was ist zu beachten?
  • Kauf aus einem EU-Mitgliedstaat: Grenzüberschreitender Warenverkehr und Maschinentransfer
  • Die Steuererklärungen für 2024
  • Abfindungsbrennrecht: Zulassung eines einfachen Brenngerätes
  • Aktuelle Grenzen im Steuerrecht
  • Unterhaltsabsetzbetrag - interessantes Steuerzuckerl
  • Alleinverdiener:in - Alleinerzieher:in: Holen Sie sich Ihr Geld
  • Erhöhte Einnahmengrenze für den land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb
  • Steuerliche Begünstigung für Neueinsteiger
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 3
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
28 Artikel | Seite 1 von 3

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: presse@lk-bgld.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Weingarten-min.jpg © stock.adobe.com

Ein Weingartenverkauf ist nicht pauschaliert. © stock.adobe.com