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09.03.2023 | von Reaktion

Start des Förderprogramms "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe“

Die Umstellung der Energiesysteme auf erneuerbare Ressourcen und erneuerbare Energien ist ein wesentliches Ziel der österreichischen Bundesregierung und der ökosozialen Steuerreform. Im Rahmen der Steuerreform wurde eine zusätzliche Förderschiene für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vereinbart. Damit soll die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor erreicht werden.

PVAnlage Scheuch Bild Danninger.jpg
Ziel der neuen Förderschiene ist die Erhöhung der Versorgungssicherheit © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Danninger
https://www.youtube.com/watch?v=o4ljHTjA7HY
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Infowebinar "Förderaktion - Energieautarker Bauernhof" © LK Österreich

Info-Webinar zur Förderaktion "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe“

Inhalt des Info-Webinars:
  • Vorstellung der Kerninhalte der Förderaktion "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe“ (Klimafonds-Leitfaden) - Vortrag herunterladen
  • Überblick zur Förderungseinreichung (KPC - Webportal) - Vortrag herunterladen
  • FAQs - Beantwortung häufig gestellter Fragen
  • Ziel des Förderprogramms: Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen, die eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bewirken.
  • Programmverantwortliche Stelle: Klima- und Energiefonds
  • Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
  • Detailinformationen und Antragstellung: Online unter folgenden Webadressen:
    • Klima- und Energiefonds: https://www.klimafonds.gv.at/call/lw/
    • Kommunalkredit Public Consulting (KPC): https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum
  • Zeitraum der Antragstellung: 15. Februar 2023 bis 28. November 2025 (12.00 Uhr)
    Antragstellung VOR der Umsetzung der Maßnahme (Ausnahme Modul D).
  • Maximale Förderhöhe: 250.000 Euro pro Betrieb
  • Budget: insgesamt 100 Mio. Euro bis 2025
  • Zielgruppe: Bewirtschafter:innen eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer
 Programminhalte:
Zur Programmzielerreichung werden verschiedene Maßnahmen für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe in folgenden Bereichen aufgesetzt:
  • Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie
  • Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen
  • Optimierung des Energieeinsatzes durch Energie- und Lastmanagementsysteme
  • Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft)
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, individuell gestaltbare Maßnahmenkombinationen aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module (A, B, C, D) für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe angeboten.

Modul A - "Einzelmaßnahme":

In Modul A können ausgewählte, vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen (Maßnahmenbündel) eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.

Es gibt drei vordefinierte Bündel:
  • Photovoltaikanlage (bis max. 50 kWp) mit Speicher (bis max. 50 kWh) und Notstromfunktion
  • Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion bei vohandener Photovoltaikanlage
  • LED-Systeme im Innen- bzw. Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen
Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Wird für eine Photovoltaikanlage ein Förderantrag über das Programm "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe" gestellt, ist gleichzeitig keine Antragsstellung über die Förderschiene des EAG (Förderabwicklung über die ÖeMAG) zulässig!

Modul B - "Gesamtenergiekonzept":

In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Das Gesamtenergiekonzept dient der Erhebung des gesamten Energiebedarfs und der energetischen Infrastruktur des Ist-Bestands sowie der Analyse und Empfehlung von geeigneten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, zur Erhöhung der Eigenenergieversorgung sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit.

Für die Förderung werden maximale Beratungskosten in Höhe von 2.000 Euro (exkl. USt.) anerkannt. Die Förderung beträgt maximal 70%.

Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein.

Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Für die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts wird von der LK-Projekt GmbH in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern ein Beratungsangebot entwickelt. Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter www.lk-projekt.at.

Modul C- - "Kombimaßnahmen":

In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Förderungsvoraussetzung sind unter anderem die Vorlage eines Gesamtenergiekonzeptes (Modul B) und die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls über die eingereichten Investitionsmaßnahmen.

Beispiele geförderter Maßnahmen im Modul C:
  • Energieeffizienzmaßnahmen wie beispielsweise Gebäudedämmung, LED-Beleuchtung, Wärmerückgewinnung, Umstellung & Optimierung von Kühlanlagen, energiesparende Wärme- und Kühlsysteme und der Einsatz hocheffizienter Pumpen
  • Erneuerbare Energien & Energiespeicherung: Erneuerbare Energiesysteme (Wärme, Strom, Treibstoff) kombiniert mit netzdienlichen Speicheranlagen und Notfallresilienzsystemen
  • E-Mobilität wie Hof-Traktoren, Lieferfahrzeuge
  • Energiemanagementsysteme
Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend dem Gesamtenergiekonzept (Modul B) und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung.

Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Für die beiden Module B und C sind die Inanspruchnahme einer qualifizierten Energieberatung bzw. die Mitwirkung eines / einer Energieberater:in Voraussetzung.

Modul D - "Notstrom“

Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul "Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag pro Betrieb gefördert.

Antragstellung erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme.
Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind Online unter den folgenden Weblinks abrufbar:
  • Klima- und Energiefonds: https://www.klimafonds.gv.at/call/lw/
  • Kommunalkredit Public Consulting (KPC): https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum
Dort findet man unter anderen den Leitfaden und eine umfassende FAQ-Liste zu den Details des Förderprogramms und eine Liste der Energieberater:innen.

Für weitere Informationen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:
Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31 - 713 | Fax: +43 (0) 1/31 6 31 - 104
www.umweltfoerderung.at

Downloads zum Thema

  • LKÖ-Info-Webinar_EAB_1_Nemestothy_2023-02-27 PDF 955,32 kB
  • LKÖ-Info-Webinar_EAB_2_KPC_Wick_2023-02-27 PDF 2,09 MB
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