Professionelles Krisenmanagement in der Direktvermarktung
Eine der wichtigsten Anforderung ist, dass nur „sichere Lebensmittel“ in Verkehr gebracht werden dürfen. „Nicht sicher“ sind Lebensmittel wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr ungeeignet sind. Die Basis für sichere Lebensmittel ist die Umsetzung eines betrieblichen Eigenkontrollsystems. Das heißt, jeder direktvermarktende Betrieb muss für sein Unternehmen ein auf seine Produktion maßgeschneidertes Eigenkontrollsystem etablieren.
Beanstandungen von Lebensmitteln
Es können sowohl bei Betriebskontrollen durch die Lebensmittelinspektion als auch im Rahmen des eigenen Eigenkontrollsystems (Produktuntersuchungen) Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Anforderungen festgestellt werden.
Folgende Beanstandungsgründe von Lebensmittel treten häufig auf:
Folgende Beanstandungsgründe von Lebensmittel treten häufig auf:
- Gesundheitsschädlich sind Lebensmittel, wenn sie geeignet sind, die Gesundheit zu gefährden oder zu schädigen, z. B. erhöhte Rauchinhaltsstoffe, Listerien, Salmonellen, EHEC, Aflatoxine.
- Für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind Lebensmittel, wenn die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit nicht gewährleistet ist; z. B. wenn Lebensmittel durch Fremdstoffe oder Verderb für den Verzehr inakzeptabel geworden sind (Schimmel, Fäulnis, etc.)
- Wertminderung von Lebensmitteln - zB. Farbveränderung bei Marmelade
- Irreführende Kennzeichnung von Lebensmittel - zB. zu lang bemessenes Mindesthaltbarkeitsdatum
- Nachteilige Beeinflussung durch – zB. unhygienische Küchengeräte oder Behälter
Vorbereitung auf einen Krisenfall
Sollte ein Krisenfall auftreten, kann die Situation rasch existenzbedrohende Folgen haben. Daher ist es wichtig, die möglichen Risiken für seine Produkte zu erkennen und Abläufe zu definieren. Durch eine entsprechende Vorbereitung soll bei einer Beanstandung nicht alles außer Kontrolle geraten. Daher beginnt ein professionelles Krisenmanagement mit einer guten Planung und Vorbereitung.
- Umsetzung eines betrieblichen Eigenkontrollsystems - ein wesentlicher Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Als Hilfsmittel dafür dienen die Hygiene-Leitlinien. Siehe auch: www.verbrauchergesundheit.at.
- Analyse des Unternehmensrisikos (Gesamtrisiko) - Je nach Produkten, Vertriebswegen und Kundengruppen (Kinder, ältere Personen etc.) sind absichernde Maßnahmen zu überlegen und zu setzen.
- Risiken bei neuen Produkten minimieren - Empfehlung: Keine neuen Produkte in Verkehr bringen, ohne vorher das Risiko und die Gefahrenbeherrschung zu analysieren. Aber auch bei Produkten, die schon längere Zeit produziert werden, kann sich etwas ändern. Bei bestimmten Produktionssparten ist ein laufendes Monitoring zu überlegen (z. B. Listerienmonitoring bei geschmiertem Käse).
- Zugekaufte Rohstoffe oder Zutaten im Blick haben - Auf die Qualität von zugekauften Rohstoffen und Zutaten besonders zu achten.
- Krisenfälle durchdenken
- Verantwortung und Zuständigkeiten definieren:
- Ansprechperson/verantwortliche Person im eigenen Betrieb benennen
- festlegen, wer Auskunft gibt an zB. Behörde, Kunden, Medien
- Kontaktdaten auf Knopfdruck verfügbar haben und aktuell halten:
- Ansprechperson, Telefonnummer, E-Mail) von Beratungsstellen etc.
- Vorbereitung des Ablaufs für den Produktrückruf (Warenannahme, Kaufpreisruckerstattung, etc.)
- Versicherungsschutz (Produkthaftung) überprüfen bzw. aktualisieren
Im Rahmen des LFI Bildungsprojektes für die Direktvermarktung wurde der Leitfaden: Professionelles Krisenmanagement in der Direktvermarktung erstellt welcher weitere Informationen, Handlungsanleitungen für einen möglichen Krisenfall sowie eine Checkliste als Vorbereitung beinhaltet. Dieser Leitfaden kann jederzeit im Referat Direktvermarktung der LK NÖ angefordert werden bzw. steht er hier als Download zur Verfügung.