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Pflanzenschutzwarndienst der Burgenländischen Landwirtschaftskammer - 8. Warnmeldung 2024

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07.05.2024 | von DI (FH) Harald Iby

Pflanzenschutzwarndienst der Burgenländischen Landwirtschaftskammer mit aktuellen Informationen von DI (FH) Harald Iby vom 07.05.2024.

Achtung Weinbauern

Der Flug der ersten Traubenwicklergeneration hatte seinen Höhepunkt in der 3. Aprilwoche und hat sich danach an vielen Standorten noch über 2 Wochen und länger verteilt. Auf Grund der niedrigen Fangzahlen und der Schlechtwetterperiode Ende April wird eine Insektizidanwendung nicht empfohlen.

Die Gescheine sind bereits gut ausgebildet und die Reben entwickeln sich sehr schnell und wir verzeichnen große Zuwächse beim Triebwachstum. Die letzte Vorblütebehandlung gegen Oidium und Peronospora - mit dafür zugelassenen Fungiziden - wird gleichzeitig mit der Graufäule¬vorsorge empfohlen.

Die Zumischung von Phosphonathaltigen Blattdüngern sichert die Wirkung gegen Peronospora ab und fördert zusätzlich das Blattwachstum, besonders bei Spätfrostgeschädigten Beständen. Trico kann gegen Rehverbiss eingesetzt werden, die Anwendung ist nach Starkniederschlägen aber zu wiederholen.

Achtung Obstbauern!

Bei Apfel ist jetzt auf einen durchgehenden Spritzbelag zu achten. Liegt die letzte Behandlung bereits länger zurück, wird eine Belagserneuerung mit einem zugelassene Belagsfungizide gegen Schorf vor den nächsten Niederschlägen empfohlen. Der Zusatz von Schwefel 3 kg/ha ist sinnvoll. Bei mehltauempfindlichen Sorten, bei vorhandenen „Mehltaukerzen“ ist ein Mehltauschnitt als zusätzliche Maßnahme zu den Pflanzenschutzbehandlungen unumgänglich. Grundsätzlich wird nach der Blüte Netzschwefel 3 kg/ha empfohlen. Anfällige Sorten bzw. Befallsanlagen gezielt mit Mehltaufungiziden behandeln. Behandlungsabstand beträgt ca. 10 Tage.

Blattläusebekämpfung: Erst bei einem Befallsaufbau ist bei Bedarf eine Behandlung mit einem zugelassenen nützlingsschonenden Präparat zu überlegen.

Bekämpfung Birnblattsauger: Nützlingsschonende Maßnahmen bevorzugt einsetzten. Bei sehr starkem Eibesatz kann zusätzlich die Anwendung von Movento sinnvoll sein. Die meisten Eier sollten bereits orange verfärbt sein. Um den optimalen Einsatzzeitpunkt zu definieren, sind Beobachtungen nötig.

Achtung Getreidebauern!

Ein bekämpfungswürdiges Ausmaß war beim 2. Getreidemonitoring weder optisch noch mittels PCRanalyse nachweisbar. Derzeit besteht also nur ein geringer Infektionsdruck durch Schadpilze in Getreide. Eine geplante Abreifebehandlung in Weizen kann bis in die Ähre hinausgeschoben werden. Um das für die Ertragsbildung wichtige Fahnenblatt zu schützen, soll die Infektion durch Regen am 3. Mai ab Fahnenblattspitzen mit Behandlung bis 13. Mai erfasst werden.

Kartoffelkäfer sind bereits da und können mit zugelassenen Insektiziden kontrolliert werden. Blattläuse bei Auftreten mit zugelassenen Insektiziden unter der Schadschwelle halten.

Zuckerrübe 2. NAK, wenn erneut Unkräuter im Keimblattstadium zu finden sind. Es ist notwendig, die Wirkung mit Haftmitteln wie z.B. 0,15%ig Kantor oder 0,5 lt/ha Gondor oder 0,5 lt/ha Hasten oder 1,0 lt/ha Emu E11 abzusichern.

Die Zugabe von 1,0 lt/ha Bio Aminosol oder 2 lt/ha Wuxal Profi fördert zusätzlich das Blattwachstum, besonders bei spätfrostgeschädigten Beständen.

Beachten Sie bei der Verwendung von Pflanzenschutzmittel immer die geltenden Anwendungsbestimmungen und die Regeln der guten Pflanzenschutzpraxis. Auf der Internetseite www.warndienst.at erhalten Sie laufend aktuelle Informationen zu allen Kulturen.

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