Pflanzenschutzwarndienst der Burgenländischen Landwirtschaftskammer - 18. Warnmeldung
Österreichischen Pflanzenschutztage 2024
Die Österreichischen Pflanzenschutztage 2024 finden am 26. und 27. November im WIFI in St. Pölten statt. Informationen dazu erhalten Sie in der Abteilung Pflanzenbau und auf der Homepage der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Integrierten Pflanzenschutz unter www.oeaip.at.
Achtung Weinbauern!
Für die tagesaktuellen Aufzeichnungen der Pflanzenschutzsaison 2024 ist abschließend der Erntetermin einzutragen. Bitte die Wartezeiten beachten.
Achtung Ackerbauern!
Auf Biodiversitäts- und Bracheflächen, aber auch auf Zwischenfruchtflächen ist heuer in vielen Gebieten massiv der Götterbaum, aber teilweise auch Stechapfel und Samtpappel aufgelaufen. Die Bekämpfung der genannten Problemunkräuter kann auf vielen Flächen bei einem Herbstspaziergang durchgeführt werden. Im ersten Jahr kann man die Jungpflanzen des Götterbaums (Ailanthus altissima) noch händisch mit der Wurzel ausreißen und aus der Fläche bringen. Wir empfehlen, Schutzhandschuhe zu tragen, da Rinde und Blätter allergische Hautreizungen hervorrufen können. Eine Entsorgung in Sammelzentren des Umweltdienst Burgenland vermeidet eine Verschleppung von Wurzelstücken.
Wird das Bäumchen gehäckselt, treibt es im Folgejahr vermehrt aus (Stockausschläge) und verbreitet sich zusätzlich über unterirdische Ausläufer (Wurzelbruten). Eine Entfernung wird dann sehr schwierig und aufwändig. Mehr Infos dazu unter:
https://forschung.boku.ac.at/de/projects/15983
Wird das Bäumchen gehäckselt, treibt es im Folgejahr vermehrt aus (Stockausschläge) und verbreitet sich zusätzlich über unterirdische Ausläufer (Wurzelbruten). Eine Entfernung wird dann sehr schwierig und aufwändig. Mehr Infos dazu unter:
https://forschung.boku.ac.at/de/projects/15983
Raps
Der Druck durch Erdflöhe war heuer regional sehr unterschiedlich. Aktuell ist der Schlupf der Larven voll im Gange. Die Tiere schlüpfen aus den im Boden abgelegten Eiern und bohren sich dann in die jungen Blattstiele und später in den Vegetationskegel ein. Sie verlassen die Triebe auch wieder und bohren sich an anderer Stelle wieder ein. Hier können sie mit synthetischen Pyrethroiden, die nur Kontaktinsektizide sind und nicht im Saftstrom verteilt werden, erfasst werden. Die Aktivitäten der Larven sieht man an Einbohrlöchern in den Blattstielen oder am Vegetationskegel oder man schneidet die Pflanzen auf, wo man die noch ganz jungen Larven mit drei Beinpaaren und mit ihrem dunkelbraunen Kopf erkennen kann. Als Bekämpfungsschwelle gelten 30 - 40 % Einbohrlöcher oder 3 - 5 Larven pro Pflanze. Die Tiere sind auch bei kühlen Temperaturen aktiv, sodass der optimale Behandlungszeitpunkt auch erst Anfang November sein kann - da sollte der Wachstumsreglereinsatz aber schon vorher geschehen sein. Durch den Minierfraß der Larven wird die Winterhärte herabgesetzt und es kann der Vegetationskegel zerstört werden, sodass im Frühjahr die Pflanzen aus den Seitentrieben wieder austreiben muss. Eingesetzt werden können synthetische Pyrethroide. Bei diesen ist unbedingt ein Netzmittel zuzusetzen, sowie das systemische Carnadine (0,2 l/ha).
Phomabefall kann bei Raps ab 4 Blattstadium auftreten. Auf Flecken und dunkle Punkte achten. Phoma ist auch Ursache für später umfallende Pflanzen durch Infektion am Wurzelhals. Zu späte Fungizidanwendungen können Schäden nicht mehr verhindern. Zur Terminwahl sind immer die am stärksten entwickelten Pflanzen zu beachten.
Phomabefall kann bei Raps ab 4 Blattstadium auftreten. Auf Flecken und dunkle Punkte achten. Phoma ist auch Ursache für später umfallende Pflanzen durch Infektion am Wurzelhals. Zu späte Fungizidanwendungen können Schäden nicht mehr verhindern. Zur Terminwahl sind immer die am stärksten entwickelten Pflanzen zu beachten.
Wintergerste Unkrautbekämpfung
Auf Standorten mit Weidel- bzw. Raygräsern ist die Wirkung zu kontrollieren. Da der Boden noch immer noch eher feucht ist und die Temperaturen eher warm, können teilweise noch Gräser auflaufen, vorallem wenn aus groben Schollen beim Zerfallen noch Ungräser keimen. Eine Korrektur soll in diesem Fall im zeitigen Frühjahr erfolgen, in Gerste z.B. mit 1,2 l/ha Axial 50 oder wenn auch Unkräuter noch vorhanden sind mit 1,3 l/ha Axial Komplett, in Weizen ist die Produktpalette breiter (z.B. Atlantis OD-Kombinationen, Broadway Plus, Avoxa - mit jeweils den höheren Aufwandmengen).
Wurde Getreide in Mulchsaat oder unter sehr grobscholligen Bedingungen angebaut, können aber auch noch "alte" Stöcke von Raygräsern vorhanden sein, die im Frühjahr nicht mehr erfasst werden können. Hier kann im Herbst mit 0,9 l/ha Axial 50 korrigiert werden. Das Produkt ist eher temperaturunabhängig, nach der Anwendung soll noch ca. zehn Tage kein Kaltlufteinbruch erfolgen, Tagestemperaturen über 7 °C wären ideal, leichte Nachtfröste bis -3 °C können auftreten. Ein Safener im Produkt verhindert Schäden an der Kultur.
Wurde Getreide in Mulchsaat oder unter sehr grobscholligen Bedingungen angebaut, können aber auch noch "alte" Stöcke von Raygräsern vorhanden sein, die im Frühjahr nicht mehr erfasst werden können. Hier kann im Herbst mit 0,9 l/ha Axial 50 korrigiert werden. Das Produkt ist eher temperaturunabhängig, nach der Anwendung soll noch ca. zehn Tage kein Kaltlufteinbruch erfolgen, Tagestemperaturen über 7 °C wären ideal, leichte Nachtfröste bis -3 °C können auftreten. Ein Safener im Produkt verhindert Schäden an der Kultur.
Herbizideinsatz von im Herbst gesäter Sommergerste
Vereinzelt bereits Sommergerste im Herbst gesät. Auf Anfrage hat die AGES mitgeteilt, dass für eine Anwendung von "Herbstherbiziden" nicht die Sorte bzw. die Kultur ausschlaggebend sind, sondern der Anwendungszeitpunkt. Somit dürfen für die Herbstbehandlung zugelassene Herbizide auch in Sommergetreide angewendet werden, welches im Herbst angebaut wurde. Es muss jedoch eine Produktzulassung in der jeweiligen Herbst-Kultur vorliegen (z.B. in Wintergerste, dann ist der Einsatz im Herbst gebauter Sommergerste zulässig).
Blattläuse
Bei Tagestemperaturen über 12 °C können die Tiere weiterhin aktiv sein.
Der Zuflug kann von Ausfallgetreide, abreifenden Maisbeständen und Wiesenstreifen erfolgen. Im Jugendstadium schädigen die Blattläuse vor allem durch die Übertragung des Gelbverzwergungsvirus. Als Bekämpfungsrichtwert gelten 10 % befallene Pflanzen ab dem 2- bis 3-Blattstadium des Getreides. Setzen Sie bei Überschreiten der Schadschwelle eine Bekämpfungsmaßnahme mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln.
Winterweizen
Eine Herbstbehandlung als Baustein im Resistenzmanagement ist unerlässlich. Je früher eine Kultur angebaut wird, umso stärker laufen Problemgräser auf. Die Blattwirkung der Produkte reicht bei aufgelaufenen Unkrautern die meist nur Keimblätter oder 2 Laubblätter entwickelt haben aus. Taufeuchte Bestände stören die Wirkung nicht. Samenunkräuter sind in der Keimphase am empfindlichsten.
Anbautermine so spät es die Region zulässt, um ausreichend Ertrag abzusichern. Umso später der Saattermin, je kühler der Boden, umso sicherer die Wirkung der Herbizide. Eine langsame Keimphase der Gräser, kühle Nächte, ausreichend Taustunden sichern eine größtmögliche Wirkungssicherheit der Herbizide.
Ackerfuchsschwanzgras, Raygras, Weidelgras müssen spätestens beim Auflaufen behandelt werden. Nur Behandlungen mit einem Wirkungsgrad von nahe 100 % bringen nachhaltige Wirkung, da AFS viele Samen bildet. Um diesen Wirkungsgrad zu erreichen, muss ein optimaler Bodenschluss, d.h. gut rückverfestigtes Saatbeet und ein gezielter Anwendungstermin je nach Produkt und Zulassung beachtet werden. Spätester Anwendungstermin ist beim Auflaufen von Ackerfuchsschwanzgras!
Anbautermine so spät es die Region zulässt, um ausreichend Ertrag abzusichern. Umso später der Saattermin, je kühler der Boden, umso sicherer die Wirkung der Herbizide. Eine langsame Keimphase der Gräser, kühle Nächte, ausreichend Taustunden sichern eine größtmögliche Wirkungssicherheit der Herbizide.
Ackerfuchsschwanzgras, Raygras, Weidelgras müssen spätestens beim Auflaufen behandelt werden. Nur Behandlungen mit einem Wirkungsgrad von nahe 100 % bringen nachhaltige Wirkung, da AFS viele Samen bildet. Um diesen Wirkungsgrad zu erreichen, muss ein optimaler Bodenschluss, d.h. gut rückverfestigtes Saatbeet und ein gezielter Anwendungstermin je nach Produkt und Zulassung beachtet werden. Spätester Anwendungstermin ist beim Auflaufen von Ackerfuchsschwanzgras!
Nicht vergessen!
Rechtzeitig und vollständig Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentieren!
Im Alltagsstress kann es vorkommen, dass bei der Fülle der täglichen Herausforderungen und Aufgaben, die Bäuerinnen und Bauern zu bewältigen haben, die Erstellung der Aufzeichnungen zum Beispiel für durchgeführte Pflanzenschutzmaßnahmen auf "morgen" verschoben oder im schlimmsten Fall vergessen wird.
Bitte beachten Sie bei allen Pflanzenschutzmitteleinsätzen die Anwendungsbestimmungen der Produkte, sowie Regeln der guten Pflanzenschutzpraxis. Aktuelle Pflanzenschutzinformationen sind zudem im Internet auf www.warndienst.at abrufbar.
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer möchte die Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden bei der Umsetzung des burgenländischen Feldschutzgesetzes und des burgenländischen Pflanzenschutzgesetzes unterstützen und ersucht höflich um Mithilfe durch Landwirte, Obst- und Weinbauern. Grundstücke im Grünland, die regelmäßig gepflegt werden und nach den Kriterien der guten fachlichen Praxis bewirtschaftet werden, sind unser Aushängeschild.
Dort wo eine Pflege nicht durchgeführt wird entstehen unweigerlich Probleme. Die beiden Gesetze sind deshalb aus pflanzengesundheitlichen und landschaftlichen Gründen einzuhalten. Nur so kann verhindert werden, dass benachbarte Grundstücke durch Krankheiten und Schädlinge, aber auch durch Verunkrautung beeinträchtigt werden und unsere Kulturlandschaft für Tourismus und Freizeitgestaltung attraktiv bleibt. Meldungen von verwilderten und problematischen Brachflächen bitte an harald.iby@lk-bgld.at.
Dort wo eine Pflege nicht durchgeführt wird entstehen unweigerlich Probleme. Die beiden Gesetze sind deshalb aus pflanzengesundheitlichen und landschaftlichen Gründen einzuhalten. Nur so kann verhindert werden, dass benachbarte Grundstücke durch Krankheiten und Schädlinge, aber auch durch Verunkrautung beeinträchtigt werden und unsere Kulturlandschaft für Tourismus und Freizeitgestaltung attraktiv bleibt. Meldungen von verwilderten und problematischen Brachflächen bitte an harald.iby@lk-bgld.at.