Pflanzenschutz: Mit Köpfchen, Verstand und Präzision

Sorgfalt vom Anfang bis zum Ende
Pflanzenschutzmittel haben Auswirkungen auf das Agrarökosystem. Das liegt in der Natur der Sache und ist im Falle von Unkräutern, Schädlingen und Schadpilzen auch erwünscht. Ein gezielter Einsatz trägt somit zur Ertrags- und Qualitätsabsicherung bei. Auf Nichtzielflächen sind Pflanzenschutzmittel unerwünscht und können sich nachteilig auswirken. Darum ist beim Ansetzen, der Ausbringung und Reinigung von Pflanzenschutzmitteln besondere Sorgfalt gefragt.
Gewässerschutz beginnt vor der Feldarbeit
Beim Ansetzen der Spritzbrühe wird mit dem konzentrierten Pflanzenschutzmittel hantiert. Anwender:innen können durch persönliche Schutzausrüstung Vorsichtsmaßnahmen vor ungewolltem Kontakt treffen. Am wichtigsten sind hier geeignete Handschuhe, eine Schutzbrille sowie eine geeignete Gummischürze. Das konzentrierte Pflanzenschutzmittel darf auch nicht in die Umwelt gelangen. Wird etwas verschüttet oder läuft aus bzw. über kann man mit einem Bindemittel schnell reagieren. Das Wegspülen mit dem Wasserschlauch in den nächsten Abfluss ist verboten und verursacht Gewässerverschmutzung. Die Pflanzenschutzmittel werden im Kanal und in den Kläranlagen nicht abgebaut. Deshalb ist ein Eintrag unbedingt zu vermeiden. In unmittelbarer Nähe von Abflüssen darf man daher nicht befüllen. Wird am Feld befüllt, sollten Gräben und Wasserläufe ausreichend weit entfernt sein. Auch der direkte Kontakt der Spritzbrühe mit dem Wasseranschluss ist unerwünscht. Puffertanks oder Doppelrückschlagventile schützen den Hauptwasseranschluss. Einspülschleusen sind ebenso eine anwenderfreundliche Hilfe beim Ansetzen der Brühe.

Über den eigenen Tellerrand blicken
In der Werkstatt unter freiem Himmel gibt es zahlreiche Einflussfaktoren auf die Ausbringung. Wind und Wetter halten hier die Zügel in der Hand. Abdrift auf Nachbarflächen, Oberflächengewässer und Saumbiotope sind hier besonders problematisch. Abgesehen von Kulturschäden, die etwa bei der Abdrift von Herbiziden entstehen, haben durch Abdrift verursachte und in den Blattproben festgestellte Rückstände Konsequenzen für den Geschädigten und den Verursacher. Schadenersatzforderungen und Rechtstreitigkeiten mit Berufskollegen und Kontrollstellen sind oft die Folgen. Besonders häufig sind biologisch wirtschaftende Betriebe von unerwünschten Rückständen betroffen. Für Erntegut von Biobetrieben gibt es hier in der Regel praktisch Nulltoleranz in der Vermarktung.
In Oberflächengewässern führen Pflanzenschutzmittel zu Grenzwertüberschreitungen und Schädigung des aquatischen Ökosystems. In Saumbiotopen sind Nichtzielorganismen wie Bestäuber und andere Nützlinge gefährdet.
Abdrift und Thermik im Griff
Abdrift lässt sich in erster Linie durch geeignete Witterungsbedingungen und Technik vermeiden. Die Windgeschwindigkeit sollte unter 3 - 5 Meter pro Sekunde (Blätter und dünne Zweige bewegen sich), die Lufttemperatur unter 25 °C und die Luftfeuchtigkeit über 60% liegen.
Die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln auf Nachbarflächen lässt sich mit abdriftmindernden Düsen vermeiden. Diese Düsentechnik ist auch für die Einhaltung der Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern erforderlich. Die Abstandsauflagen sind auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel angeführt. Informationen dazu enthält auch der Feldbauratgeber der Landwirtschaftskammer. Abstandsauflagen gemäß GLÖZ 4 und der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung gelten darüber hinaus.
Wirkstoffverbote in Wasserschutz- und Schongebieten
Bestimmte Wirkstoffe dürfen in Wasserschutz- und Schongebieten nicht verwendet werden. Das betrifft Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin. Die Unkrautbekämpfung muss daher in Raps und Mais über alternative Wirkstoffe erfolgen. Das Verbot gilt nicht in Schutz- und Schongebieten von Heilquellen und Heilmooren, da dort die Grundwasservorkommen in tiefen Schichten liegen.
Auch außerhalb von Wasserschutz- und Schongebieten sollte ein zu häufiger Einsatz von Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin vermieden werden. Auf diese Weise kann das Risiko für Anreicherungen einzelner Wirkstoffe und damit für Grundwasserrückstände reduziert werden.
ÖPUL-Maßnahme beachten
Bei der ÖPUL-Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker gelten ebenso Wirkstoffeinschränkungen. In Mais (inkl. Zuckermais und Saatmaisvermehrung) und Raps dürfen Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin nicht eingesetzt werden.
Auf Bienenschutz achten
Manche Insektizide haben Auflagen für den Bienenschutz. Wenn die Kulturen blühen oder wenn blühende Unkräuter vorhanden sind, darf man diese Produkte dann entweder nicht oder nur abends nach dem Bienenflug einsetzten. Honig- und Wildbienen werden so geschont.
Durch Spritzungen am Abend bei Windstille kann man meist auch die Wirkung der Behandlungen verbessern, da Abtrift und thermische Verdunstung vermieden werden. Abtrift auf Nachbarflächen ist aus Gründen des Bienenschutzes und der Schonung von Nützlingen jedenfalls zu vermeiden.
Die Bienengefährlichkeit kann sich manchmal bei der Ausbringung von Tankmischungen der Produkte ändern. Das ist häufig bei der Kombination von Insektiziden und Fungiziden der Fall. Besonders sensibel sind Blütenspritzungen im Raps. Die Notwendigkeit der Spritzung ist daher gut zu überlegen. Auch Insektizide, die keine speziellen Auflagen haben, sollten außerhalb des Bienenfluges ausgebracht werden. Die Bienenschutzauflagen für die Produkte sind im Feldbauratgeber der Landwirtschaftskammer zu finden.
Durch Spritzungen am Abend bei Windstille kann man meist auch die Wirkung der Behandlungen verbessern, da Abtrift und thermische Verdunstung vermieden werden. Abtrift auf Nachbarflächen ist aus Gründen des Bienenschutzes und der Schonung von Nützlingen jedenfalls zu vermeiden.
Die Bienengefährlichkeit kann sich manchmal bei der Ausbringung von Tankmischungen der Produkte ändern. Das ist häufig bei der Kombination von Insektiziden und Fungiziden der Fall. Besonders sensibel sind Blütenspritzungen im Raps. Die Notwendigkeit der Spritzung ist daher gut zu überlegen. Auch Insektizide, die keine speziellen Auflagen haben, sollten außerhalb des Bienenfluges ausgebracht werden. Die Bienenschutzauflagen für die Produkte sind im Feldbauratgeber der Landwirtschaftskammer zu finden.
Sachgerechte Restmengenausbringung und Reinigung
Eine genaue Abstimmung der benötigten Brühemenge auf die zu behandelnde Fläche ist die Voraussetzung um unnötige Restmengen zu vermeiden. Trotz genauer Berechnung verbleibt nach Beendigung der Spritzarbeit eine technische Restmenge im Pflanzenschutzgerät, auch wenn nur noch Luft aus den Düsen austritt. Durch die absätzige Innenreinigung können Restmengen sachgerecht ausgebracht werden. Dafür verdünnt man mindestens zweimal 1:10 und bringt dies auf der behandelten Fläche aus. Systeme zur kontinuierlichen Innenreinigung erleichtern die Restmengenausbringung. Mit durchschnittlich zehn Minuten ist es auch wesentlich zeitsparender.
Achtung
Die Ausbringung der Restmenge und die Innenreinigung dürfen keinesfalls auf einer befestigen Fläche oder neben einem Kanal, einem Gewässer oder Brunnen erfolgen!
Innenreinigung bei Beendigung der Spritzarbeiten
Die technische Restmenge muss man vor allem dann berücksichtigen, wenn die Spritzarbeiten in einer anderen Kultur fortgesetzt werden. Das zuvor verwendete Pflanzenschutzmittel ist in der Folgekultur eventuell nicht zugelassen. Vor allem nach dem Einsatz von vielen Herbiziden wie beispielsweise Sulfonylharnstoff-Produkten muss man sofort nach Beendigung der Spritzarbeiten eine gründliche Innenreinigung mit speziellen Reinigungsmitteln durchführen. So werden Anlagerungen beseitigt und Schäden in empfindlichen Kulturen vermieden. Die Spülflüssigkeit bringt man anschließend auf der behandelten Fläche aus. Die Hinweise in der Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel sind unbedingt zu beachten.

Außenreinigung nicht vergessen
Möglichst rasch nach Beendigung der Spritzarbeiten sollte man die Außenreinigung des Gerätes durchführen. Sprühreste lassen sich so noch leichter entfernen. Als Reinigungsort eignen sich die behandelte Fläche, eine bewachsene Fläche am Betrieb, oder eine befestigte Fläche, wenn das Waschwasser in einem Sammelbecken wie Gülle- oder Jauchegrube aufgefangen werden kann. Pflanzenschutzgeräte können für eine erleichterte Außenreinigung mit Reinigungslanze und Schlauchtrommel nachgerüstet werden. Ungereinigte Geräte muss man unter Dach abgestellen, damit Pflanzenschutzmittelreste nicht durch Regen abgewaschen werden können.
Wenig Wirkstoff - große Wirkung
Der gesetzliche Rahmen stellt hohe Anforderungen an den Erhalt der Wasserqualität. Dies spiegelt sich in den Grenzwerten für Trink- und Grundwasser für Pestizide wider. Mit 0,1 µg/l ist dieser Vorsorgewert im Falle einer Verunreinigung sehr schnell überschritten. Bei einem Eintrag von nur 1 g Wirkstoff in ein Oberflächengewässer wie beispielsweise einen Bach von 2 m Breite und 50 cm Tiefe bräuchte es eine Fließstrecke von 10 km um diesen Grenzwert einhalten zu können.
Beratung und Weiterbildung
Die LK-Technik Mold ist das Technikkompetenzzentrum im Pflanzenschutz. Neben Pflanzenschutzgeräteüberprüfungen werden auch Schulungen zu einer optimierten Pflanzenschutzmittelausbringung und einschlägige Beratung angeboten. Nähere Informationen unter https://www.lk-technik.at/.