Pachtvertrag - Förderungen
Förderung der Niederlassung von Junglandwirten 75-01
Die Förderung der Niederlassung von Junglandwirten 75-01 fördert die erstmalige Bewirtschaftungsaufnahme auf einem landwirtschaftlichen Betrieb, wobei die Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sein dürfen. Als erstmalige Niederlassung gilt die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Das Kriterium der erstmaligen Bewirtschaftungsaufnahme wird auch durch Pacht eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt.
Nähere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie im Artikel "Förderung der Niederlassung von Junglandwirten 75-01", den Link dazu finden Sie unterhalb dieses Artikels.
Das Kriterium der erstmaligen Bewirtschaftungsaufnahme wird auch durch Pacht eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt.
Nähere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie im Artikel "Förderung der Niederlassung von Junglandwirten 75-01", den Link dazu finden Sie unterhalb dieses Artikels.
Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Im Zentrum dieser Maßnahmen stehen Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Arbeitsbedingungen, des Tierwohls sowie der Umwelt- und Ressourcenschonung.
Gefördert werden unter anderem bauliche Maßnahmen im Bereich Stallbau und Wirtschaftsgebäude in der landwirtschaftlichen Urproduktion, Siloanlagen, Düngersammelanlagen oder Maschinen und Geräte der landwirtschaftlichen Innen- und Außenwirtschaft.
Nähere Informationen dazu lesen Sie im Artikel "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung".
Gefördert werden unter anderem bauliche Maßnahmen im Bereich Stallbau und Wirtschaftsgebäude in der landwirtschaftlichen Urproduktion, Siloanlagen, Düngersammelanlagen oder Maschinen und Geräte der landwirtschaftlichen Innen- und Außenwirtschaft.
Nähere Informationen dazu lesen Sie im Artikel "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung".
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte - Direktzahlungen (DIZA) 2023
Die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, auch Junglandwirte-Top-up bezeichnet, hilft den jungen Betriebsführern beim beruflichen Einstieg.
Die Zahlung wird für maximal 40 Hektar förderfähige Fläche und für maximal 5 Jahre ab erstmaliger Antragstellung gewährt. Die Antragsteller dürfen bei erstmaliger Niederlassung bzw. beim Einstige als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin maximal 40 Jahre alt sein.
Nähere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie im Artikel "Ergänzende Einkommensstützung für Junglandiwrte - Direktzahlungen (DIZA) 2023".
Die Zahlung wird für maximal 40 Hektar förderfähige Fläche und für maximal 5 Jahre ab erstmaliger Antragstellung gewährt. Die Antragsteller dürfen bei erstmaliger Niederlassung bzw. beim Einstige als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin maximal 40 Jahre alt sein.
Nähere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie im Artikel "Ergänzende Einkommensstützung für Junglandiwrte - Direktzahlungen (DIZA) 2023".
Links zum Thema
- Die Betriebsübernahme durch Jungübernehmer wird in der GAP 2023-2027 wieder gezielt gefördert.
- Die Online-Antragstellung für die Investitionsförderung erfolgt über die digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria - der Einstieg in das Internetserviceportal eAMA muss mit ID Austria erfolgen. Bewilligende Stelle ist das Amt der OÖ Landesregierung, Abt. Land- und Forstwirtschaft.
- Die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, auch Junglandwirte – Top-up bezeichnet, hilft den jungen Betriebsführern beim beruflichen Einstieg.