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Neues Kapitel der Zusammenarbeit: Land Burgenland und Landwirtschaftskammer unterzeichnen Kooperationsvertrag

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14.12.2023 | von Redaktion

Kooperationsvertrag sichert Handlungsfähigkeit der burgenländischen Landwirtschaftskammer ab und ist die Basis für moderne und nachhaltige Agrarpolitik

thumbnail_20231214_134457.jpg © Tesch-Wessely/LK Burgenland
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Landwirtschaftskammerpräsident Nikolaus Berlakovich und Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf © Tesch-Wessely/LK Burgenland
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Agrarreferentin LH-Stv.in Astrid Eisenkopf und Landwirtschaftskammerpräsident Nikolaus Berlakovich haben heute einen sechsjährigen Kooperationsvertrag unterzeichnet. „Um den Ansprüchen einer zeitgemäßen Agrarpolitik gerecht zu werden, braucht es ein gut funktionierendes und nachhaltiges Landwirtschaftskammersystem. Der neue Vertrag bildet das Fundament dafür, er ist das Ergebnis harter aber konstruktiver Gespräche“, betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Der Kooperationsvertrag garantiert der burgenländischen Landwirtschaftskammer jährlich rund 3 Millionen Euro an Landesgeldern. Das Land Burgenland erwirbt dafür Liegenschaften im Gesamtausmaß von knapp 30 Hektar. Die Landwirtschaftskammer verpflichtet sich, Kosten einzusparen und einige Bereiche zu reformieren. „Ein Meilenstein in der burgenländischen Agrarpolitik“, bekräftigt die zuständige Agrarreferentin Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf: „Die Beratungsleistungen für unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern werden weiterhin in höchster Qualität bestehen bleiben und Planungssicherheit wird sowohl für Land als auch Kammer auf allen Ebenen gewährleistet.“ Der Vertrag sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kammer damit langfristig ab. Das war auch das Ziel der Landwirtschaftskammer Burgenland, so Präsident Nikolaus Berlakovich: „Nach harten Verhandlungen bekommt die Landwirtschaftskammer für die nächsten 6 Jahre so viel wie noch nie. Dieses Ergebnis war notwendig, denn die Landwirtschaftskammer war in den letzten Jahren unterfinanziert und die Budgetlage war sehr angespannt. Entscheidend für uns war unter anderem die jährliche Indexanpassung im Vertrag. Ziel war aber auch, dass wir unsere Leistungen für die Bäuerinnen und Bauern nicht nur vollinhaltlich, sondern vor Ort in den Regionen erbringen können. Das ist uns gelungen.“
Dem neuen Kooperationsvertrag ist eine umfassende Analyse der Finanz-, Organisations- und Personalstruktur der Burgenländischen Landwirtschaftskammer vorausgegangen. Sowohl Expert:innen und Mitarbeiter:innen des Landes als auch der Burgenländischen Landwirtschaftskammer konnten ihre Ideen für eine „zukunftsfitte“ Landwirtschaftskammer in den gesamten Analyseprozess einbringen. Sowohl Kammer als auch das Land Burgenland zeigen sich mit den Ergebnissen zufrieden. „Mit dieser Einigung können wir in Zukunft partnerschaftlich und auf einer nachhaltigen gemeinsamen Basis zusammenarbeiten, ganz im Sinne einer modernen und nachhaltigen Agrarpolitik“, betonen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf. Nikolaus Berlakovich fügt an: „Der mehrjährige Vertrag garantiert auch, dass es keinen Kahlschlag beim Personal gibt. Ich bin erleichtert, dass wir diesen Vertrag endlich abschließen konnten und wir uns in den nächsten Jahren wieder mit 100 Prozent für die Landwirtschaft im Burgenland einsetzen können.“
Vertragsunterzeichnung Land LWK_2.jpg © Landesmedienservice
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Landwirtschaftskammerpräsident Nikolaus Berlakovich und Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf unterzeichneten einen Kooperationsvertrag zwischen dem Land Burgenland und der Landwirtschaftskammer Burgenland. © Landesmedienservice

Der neue Kooperationsvertrag beinhaltet folgende vertraglichen Eckpunkte:

  • Erwerb von Liegenschaften: Konkret kauft das Land von der Landwirtschaftskammer Liegenschaften in Eisenstadt und Güssing in der Größe von knapp 30 Hektar und im Wert von rund 3 Millionen Euro an, um den Praxis- und Lehrbetrieb an den landwirtschaftlichen Fachschulen langfristig abzusichern. Bei einer Vielzahl dieser Liegenschaften, traten das Land bzw. die landwirtschaftlichen Fachschulen bereits bisher als Pächter auf.
  • Abschluss des Fördervertrages 2023 bis inklusive 2028: Das Land Burgenland und die Burgenländische Landwirtschaftskammer fixieren erstmals einen langfristigen Fördervertrag für einen Zeitraum von sechs Jahren mit einer Laufzeit bis 31.12.2028. Die Förderhöhe beträgt jährlich insgesamt 1,9 Millionen Euro. Damit werden die durch die LWK zu erbringenden und vom Land Burgenland zur Förderung anerkannten Leistungen für einen langfristigen Zeitraum bestmöglich vorab festgelegt und entsprechende finanzielle Planungssicherheit gewährleistet. In diesem gesamten Förderpaket von jährlich 1,9 Millionen Euro sind Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Landesschwerpunkt „kluges Wachstum mit Bio“ in der Höhe von jährlich rund 400.000 Euro enthalten. Damit übernimmt die Kammer wieder die Beratungstätigkeit für die Bioberatungen. Die restlichen rund 1,5 Millionen Euro werden für Beratungsleistungen für die Land- und Forstwirtschaft, für Förderungsverwaltungen im Rahmen der EU-Förderprogramme bzw. nationale Fördermaßnahmen, sowie für weitere Unterstützungsleistungen budgetiert
  • Einsparungsmaßnahmen Burgenländische Landwirtschaftskammer: Im Gegensatz dazu verpflichtet sich die burgenländische Landwirtschaftskammer umfassende Einsparungs- und Konsolidierungsmaßnahmen vorzunehmen, sodass es zu nachhaltigen Einsparungen und kumuliert betrachtet bis Ende 2028 zu einer ausgeglichen Liquiditätssituation beim Haushalt der Kammer kommt. Um dieses Ziel zu erreichen verpflichtet sich die Kammer u.a. die Kammerumlagen anzuheben, und ausgabenseitig Personal- und Fixkosten zu reduzieren.
  • Gewährung eines jährlichen Sonderzuschusses: Das Land Burgenland verpflichtet sich zusätzlich, der Landwirtschaftskammer einen jährlichen Sonderzuschuss in der Höhe von 1 Million Euro für die Jahre 2023 bis 2028 zur Verfügung zu stellen, um die vertraglich vorgesehenen Einsparungs- und Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen und eine ausgeglichene Liquidationssituation zu erreichen.
Der neue Kooperationsvertrag tritt mit heutiger Unterfertigung in Kraft und endet mit 31.12.2028.

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