Neue Regelung beim GLÖZ 6 ab Herbst
Beim Ackerland (ohne Feldfutter) sind mindestens 80% einer Mindestbodenbedeckung zu erfüllen. Die Flächenbasis für die 80% ist die Gesamtackerfläche (Flächenstichtag 1. April 2026) abzüglich "Sonstiger Ackerfläche", "GLÖZ LSE", "Mehrnutzenhecken", Feldgemüse als Erstkultur.
- Artischocke, Brokkoli, Buschbohne, Cardy, Chicorée, Chinakohl, Eichblattsalat, Eissalat, Endiviensalat, Grünerbsen, Grünkohl, Grünsoja, Gurke, Haferwurzel, Käferbohne, Karfiol, Karotte, Kerbel, Knoblauch, Knollenfenchel, Kochsalat, Kohl, Kohlrabi, Kopfsalat, Kraut, Kren, Speisekürbis, Lollo, Mangold, Melanzani, Melone, Pak Choi, Paprika, Paradeiser/Tomaten, Pastinak, Pepino, Porree, Radicchio, Radieschen, Rettich, Rhabarber, Römische Salate, Rote Rübe, Rucola, Schwarzwurzel, Sellerie, Spargel, Speiserübe, Spinat, Sprossenkohl, Stangenbohne, Vogerlsalat, Zucchini, Zuckerhut, Zuckermais und Zwiebel
Zu beachten ist, dass bei den Ausnahmekulturen (immer die Erstkultur) Erdäpfeln, Ölkürbis, Zuckerrüben, Heil- und Gewürzpflanzen.
- Acker-Stiefmütterchen, Anis, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Borretsch, Brennnessel, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Leindotter, Malve, Mariendistel, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Petersilie, Ringelblume, Saflor, Schwarzkümmel, Sommerkümmel, Steinklee, Studentenblume und Zuckerwurzel.
sowie Saatgutvermehrung für Gräser und Mais, Sommermohn und Öllein jedenfalls 55% einer Mindestbodenbedeckung einzuhalten sind!
NEU: "Schwer bearbeitbare Böden"
"Schwer bearbeitbare Böden", die bereits im Inspire Agraratlas eingespielt sind, gelten ab 2026 für alle Betriebe als Ausnahmeflächen. Hier werden jetzt auch Böden mit einem Schluffanteil von über 55% berücksichtigt. Ab November ist eine einzelbetriebliche Darstellung im eAMA möglich.
Ist auf "Schwer bearbeitbare Böden" ein Feldgemüse als Erstkultur bzw. eine Ausnahmekultur beantragt, dann dürfen diese Flächen nicht nochmal als "Schwer bearbeitbare Böden" abgezogen werden (bei Eingabe im LK-Bodenbedeckungsrechner beachten)!
Ist auf "Schwer bearbeitbare Böden" ein Feldgemüse als Erstkultur bzw. eine Ausnahmekultur beantragt, dann dürfen diese Flächen nicht nochmal als "Schwer bearbeitbare Böden" abgezogen werden (bei Eingabe im LK-Bodenbedeckungsrechner beachten)!
Was zählt als Mindestbodenbedeckung bei Ackerflächen:
- Anlage einer Winterkultur oder Zwischenfrucht oder
- Belassen von Ernterückständen oder
- Mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (z.B. mittels Grubber oder Scheibenegge)
Bei Dauerkulturflächen ist eine Mindestbodenbedeckung von mindestens 50% zu erfüllen!
Was zählt als Mindestbodenbedeckung bei Dauerkulturflächen:
- Begrünung in den Fahrgassen oder
- Mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung oder
- Ausbringen von Häckselrückständen bzw. Belassen von Mulch
Hinweis: Nutzen Sie den LK-Bodenbedeckungsrechner, um die erforderliche Mindestbodenbedeckungsfläche korrekt zu ermitteln.