NEC-Richtlinie: So ist die Tierhaltung betroffen
Rechtliches & EU-Vorgaben
Die NEC-Richtlinie regelt die nationalen Emissionshöchstmengen für bestimmte Schadstoffe in die Luft. Zu diesen Schadstoffen gehören zum Beispiel Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen, Ammoniak und Feinstaub.
Die Mitgliedsstaaten haben sich mit der NEC Richtlinie dazu verpflichtet, die Emission dieser Schadstoffe zu reduzieren. Die Reduktionsvorgaben sind auf das Jahr 2005 bezogen und sind auf die verschiedenen Emissionsbereiche aufgeteilt. Bereits seit 2020 sind Emissionsreduktionen verpflichtend. Die Ziele der Reduktion sollen 2030 erreicht sein. Dazu muss das Umweltbundesamt jährlich eine Luftschadstoffinventur (OLI) erstellen und an die Europäische Kommission übermitteln.
Die Mitgliedsstaaten haben sich mit der NEC Richtlinie dazu verpflichtet, die Emission dieser Schadstoffe zu reduzieren. Die Reduktionsvorgaben sind auf das Jahr 2005 bezogen und sind auf die verschiedenen Emissionsbereiche aufgeteilt. Bereits seit 2020 sind Emissionsreduktionen verpflichtend. Die Ziele der Reduktion sollen 2030 erreicht sein. Dazu muss das Umweltbundesamt jährlich eine Luftschadstoffinventur (OLI) erstellen und an die Europäische Kommission übermitteln.
Reduktionsverpflichtungen für die Landwirtschaft
Die Landwirtschaft ist vor allem von der notwendigen Reduktion der Ammoniakemissionen stark betroffen. Die Landwirtschaft, und hier vor allem die Tierhaltung, ist hier der Hauptemittent. Gleichzeitig stellt diese Verpflichtung der Ammoniakreduktion eine sehr große Herausforderung dar. In Österreich soll die Ammoniakemission bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 12% reduziert werden. Ammoniak ist verantwortlich für die Bodenversauerung, aus Ammoniak kann sich aber auch Feinstaub bilden.
Die Ammoniakemissionen stammen zu über 93% aus der Landwirtschaft. Diese NH3-Emissionen stammen überwiegend aus der Viehhaltung im Stall, der Wirtschaftsdüngerlagerung und -ausbringung sowie die mineralischen Düngung.
Die Ammoniakemissionen stammen zu über 93% aus der Landwirtschaft. Diese NH3-Emissionen stammen überwiegend aus der Viehhaltung im Stall, der Wirtschaftsdüngerlagerung und -ausbringung sowie die mineralischen Düngung.
Größere Bewegungsflächen und Laufstallhaltung bringen mehr Emissionen
Wenn sich Kot und Harn bei der Ausscheidung durch das Tier am Stallboden vermischen, dann wird durch das Enzym Urease im Kot der Harnstoff im Harn gespalten und es entsteht Ammoniak (NH3). Ammoniak verflüchtigt sich und geht als wertvoller Rohstoff verloren. Gleichzeitig reizt Ammoniak direkt, aber auch als Feinstaub, die Schleimhäute im Atmungstrakt. Nutztiere und Landwirte sind davon betroffen.
Durch den Trend zu größeren Bewegungsflächen und Laufstallhaltung bei Rindern sind mehr verschmutzte Flächen vorhanden, wo Emissionen stattfinden. Die damit verbundene vermehrte Güllewirtschaft erhöht zusätzlich die Emissionen im Vergleich zu Festmistsystemen. Somit steigen die Ammoniakemissionen entgegen der Reduktionsverpflichtung.
Durch den Trend zu größeren Bewegungsflächen und Laufstallhaltung bei Rindern sind mehr verschmutzte Flächen vorhanden, wo Emissionen stattfinden. Die damit verbundene vermehrte Güllewirtschaft erhöht zusätzlich die Emissionen im Vergleich zu Festmistsystemen. Somit steigen die Ammoniakemissionen entgegen der Reduktionsverpflichtung.
Ammoniak-Saldo ergab ein Plus
2020 lag der Saldo an NH3-Emissionen bei etwa +10% Prozent anstatt -1% im Vergleich zu 2005. Damit ergibt sich eine notwendige Reduktion von -21% anstatt der ursprünglich ausverhandelten -12% bis 2030.
Redaktionsziele Luftschadstoffe
Schadgas | Inventur 2005 | Ziel 2020 | Berechnete Emission 2020 | Differenz |
Stickoxide | 0 % | - 37% | - 43% | - 6% |
Flüchtige organische Verbindungen | 0 % | - 21% | - 18% | + 3% |
Schwefeloxide | 0 % | - 26% | - 46% | - 20% |
Feinstaub PM2,5 | 0 % | - 20% | - 34% | - 14% |
Ammoniak | 0 % | - 1% | + 9% | + 10% |
Wirtschaftliche Bedeutung der Verhinderung von Ammoniakemissionen
Zirka 40% der Stickstoff-Ausscheidungen gehen als Ammoniak verloren. Diese Menge hat einen Düngerwert von zirka 14 Mio. Euro pro Jahr in Österreich (Düngerpreis 2020). Das sind rund 50 Euro je Hektar.