Mobile Ställe für Geflügel
Mobilställe gibt es von verschiedensten Anbietern in diversen Preiskategorien mit diversen praktischen technischen Ausstattungsvarianten. Mit etwas technischem Geschick können Mobilställe durchaus auch selbst gebaut werden, mit weniger technischen Raffinessen, jedoch um einen Bruchteil des Kaufpreises eines handelsüblichen Mobilstalles. Das soll ein Beispiel für einen Mobilstall für ca. 200 Legehennen verdeutlichen: So verringert sich zum Beispiel die Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei einer Nutzungsdauer von 16 Jahren bei einem Anschaffungspreis von 40.000 Euro mit 2.500 Euro pro Jahr auf eine AfA bei einem Materialpreis einer Eigenbauvariante von 10.000 Euro auf 625 Euro pro Jahr.
Bei der Ausführung sollte unbedingt auf glatte Oberflächen, vorzugsweise aus isolierten Sandwichpaneelen, GFK-Platten oder ähnlichem geachtet werden. Auch bei Eigenbauvarianten sollte möglichst fugenfrei gearbeitet werden. Das hat den Grund, dass sich Vogelmilben in kleinsten Ritzen einnisten, dadurch sehr schwer zu bekämpfen sind, und ein immer wiederkehrendes Problem darstellen können. Auch bei der Reinigung und Desinfektion der Ställe zwischen den Geflügelpartien haben diese Materialien klare Vorteile. Aus diesem Grund kann der ökologische Baustoff Holz im Geflügelstall leider nicht empfohlen werden.
Besonders wichtig ist auch das regelmäßige Umstellen der Mobilställe. Durch die durchwegs intensive Scharrtätigkeit des Geflügels und bei längeren Regenperioden wird der Boden vor allem in Stallnähe stark in Mitleidenschaft gezogen. Hier ist ein ständiger Wechsel der Fläche, um einer Schädigung des Bodens vorzubeugen, besonders wichtig. Auch die neue, ab 01. Jänner 2022 geltende EU- Bioverordnung fordert, dass die Besatzzahlen so niedrig gehalten werden, dass Überweidung, Zertrampeln des Bodens, Erosion und Umweltbelastung verursacht durch die Tiere oder die Ausbringung des von ihnen stammenden Wirtschaftsdüngers möglichst gering gehalten werden soll. Auch eine rasche Nachsaat von kahlen Flächen mit geeigneten Nachsaatmischungen (z.B. Bio-Austria Hühner Auslauf Mischung von Samen Maier) ist sinnvoll. Das hilft auch vorbeugend gegen unerwünschte Lückenfüller im Grünland wie z.B. Ampfer.
Auch zur rechtlichen Situation des Aufstellens der Mobilställe tauchen immer wieder Fragen auf, laut einer Rechtsauskunft der Landes OÖ sind Mobilställe, soweit es sich dabei nicht um Aufbauten für zum Verkehr zugelassene Anhänger oder Fahrzeuge handelt, als Bauwerke zu betrachten, die vom Menschen betreten werden können und die der OÖ Bauordnung unterliegen. Neu, nach einer Novelle der Bauordnung von 01. September 2021 ist, dass Stallungen bis zu einer bebauten Fläche von 35 m² (bisher 15 m²) anzeigepflichtig, darüber hinaus, bewilligungspflichtig sind. Im Bauplan sind bei mobilen Stallungen die vorgesehenen Aufstellflächen und seine Abstände von den öffentlichen Verkehrsflächen und den übrigen Nachbargrundstücken anzugeben.