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26.05.2020 | von DDI Sylvia Schindecker

Hinweise zur Weide in der Biolandwirtschaft

Da die Weidesaison in den meisten Teilen Österreichs begonnen hat, müssen auch die Vorgaben der Weidehaltung eingehalten werden. Wer diese Auflagen nicht erfüllen kann, hat die Möglichkeit auf einen vorzeitigen sanktionslosen Ausstieg.

Rinderweide
Bei der Kontrolle muss eine korrekte und nachvollziehbare Weidedokumentation der Betriebsführer vorhanden sein. © LK OÖ/Thumfart
Die Europäische Kommission führte im Jahr 2017 in Österreich ein Audit zur Überprüfung der Umsetzung der EU-Bio-Verordnung 834/2007 und der dazugehörigen Durchführungs-Verordnungen (889/2008 etc.) durch. Im Zuge des Auditverfahrens stellten die europäischen Behörden in Teilbereichen wie der Weidehaltung eine aus ihrer Sicht unzureichende Umsetzung der Vorgaben für die Biolandwirtschaft in Österreich fest. Deshalb sind bereits für das Jahr 2020 geänderte rechtliche Rahmenbedingungen für die Weidehaltung in Österreich in Kraft. Mit Ende April 2020 startete bei den akkreditieren Bio- Kontrollstellen die Kontrollsaison, deshalb sei noch einmal auf folgende Umstände aufmerksam gemacht:
  • Die Weidesaison hat in großen Teilen Österreichs begonnen, dadurch müssen die Vorgaben der Weidehaltung für 2020 bereits eingehalten werden n Bei der Kontrolle muss eine korrekte und nachvollziehbare Weidedokumentation der Betriebsführer vorhanden sein
  • Hier kann man auf das integrierte Weidejournal im Weiderechner der Landwirtschaftskammer und von Bio Austria zurückgreifen
  • Die Aufzeichnungen zur Weide für die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz– Weide" werden dabei auch für die Biokontrolle anerkannt
  • Für die Dokumentation können auch die von den Kontrollstellen zur Verfügung gestellten Aufzeichnungsblätter für Auslauf und Weide herangezogen werden

Trockenheit und verzögerte Weide

Wenn es aufgrund von Trockenheit zu einem verzögerten Weidestart oder zu einer Weideunterbrechung kommt, muss es jedoch am Betrieb ersichtlich sein, dass Weidehaltung bereits praktiziert wird. Das heißt, Weideflächen mit dazugehöriger Ausstattung (zum Beispiel Weidezaun und Tränkestellen) müssen einen Weideaustrieb jederzeit ermöglichen. In der Dokumentation muss ersichtlich gemacht werden, dass es aufgrund der Trockenheit zu einem verzögerten Start bzw. zu einer Unterbrechung gekommen ist.

Obwohl die Weideaufwüchse bedingt durch die Trockenheit in manchen Regionen teilweise überschaubar sind, lautet die Empfehlung der Landwirtschaftskammer, die Tiere besser nur für ein paar Stunden pro Tag auf die Weide zu geben (Stundenweide) als zu lange auf den Weidestart zu warten.

Weideplan 2021 muss mit 30. Juni vorliegen

Derzeit gibt es noch keine Rückmeldung der europäischen Behörden zu den Vorgaben für die Weidehaltung 2021, deshalb kann mit der Erarbeitung des Weideplanes für 2021 noch nicht begonnen werden. Sobald Informationen zu den Weidevorgaben und zum Weideplan für 2021 zur Verfügung stehen, wird umfangreich seitens der Landwirtschaftskammer informiert. Seitens der Kontrollstellen kann deshalb der Weideplan für 2021 noch nicht verlangt werden, weil zuerst die Vorgaben für 2021 bekannt sein müssen und dann erst ein Weideplan erarbeitet werden kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im Jahr 2021 mehr GVE geweidet werden müssen als 2020. Kostenpflichtige Nachkontrollen werden seitens der Bio-Kontrollstellen voraussichtlich ab Spätsommer durchgeführt. Spätestens bei der Nachkontrolle müssen alle Vorgaben zur Weidehaltung lückenlos umgesetzt werden.

Vorzeitiger sanktionsloser Ausstieg

Aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein sanktionsloser und rückzahlungsfreier Ausstieg aus der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" bis spätestens Di, 9. Juni mittels Meldung an die AMA inklusive Begründung des Ausstiegs möglich. Möglichkeiten zum Verbleib in der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" sollten aber jedenfalls mit den Bioberatern geprüft werden.

Vorgaben zur Weidehaltung

Die LK Österreich möchte noch einmal auf die Notwendigkeit hinweisen, dass alle Vorgaben zur Weidehaltung für 2020 umfangreich auf jedem Betrieb ab sofort umgesetzt werden müssen. Fragen beantworten die Berater der Bezirksbauernkammern bzw. Landeslandwirtschaftskammern.

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