GLÖZ 6: Neue Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung ab Herbst 2026
Warum ist GLÖZ 6 so wichtig?
Ein gut geschützter Boden ist die Grundlage für stabile Erträge und eine nachhaltige Landwirtschaft. Eine ausreichende Bodenbedeckung in den Wintermonaten schützt vor Erosion durch Wind und Wasser, verbessert die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens und reduziert Nährstoffverluste. Gleichzeitig werden Bodenleben, Humusaufbau und die langfristige Fruchtbarkeit gefördert.
Was gilt künftig?
Ab Herbst 2026 müssen grundsätzlich mindestens 80 % der relevanten Ackerflächen eines Betriebes im Zeitraum von 15. November bis 14. Februar eine ausreichende Bodenbedeckung aufweisen. Als Mindestbodenbedeckung gelten unter anderem:
- Winterungen
- Zwischenfrüchte und Begrünungen
- Ernterückstände
- Mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung
- Bereits bewachsene Flächen wie Ackerfutter- oder Biodiversitätsflächen
Erleichterungen für Biobetriebe
Eine wesentliche Neuerung betrifft die biologisch wirtschaftenden Betriebe. Diese gelten ab 2026 im Bereich GLÖZ 6 automatisch als konform und sind von den entsprechenden Anforderungen ausgenommen. Dadurch wird der bereits hohe Beitrag des Biolandbaus zum Boden- und Umweltschutz anerkannt und gleichzeitig der bürokratische Aufwand reduziert.
Erweiterte Ausnahmeregelungen
Bestimmte Kulturen können weiterhin bei der Berechnung berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Kartoffeln
- Zuckerrüben
- Ölkürbis
- Heil- und Gewürzpflanzen
- Saatgutvermehrungen
- Sommermohn
- Öllein
Hilfreiche Werkzeuge für die Umsetzung
Um die Einhaltung der GLÖZ-6-Vorgaben einfach überprüfen zu können, steht den Betrieben der GLÖZ-6-Bodenbedeckungsrechner der Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Mit diesem Online-Werkzeug lässt sich rasch ermitteln, ob die erforderliche Mindestbodenbedeckung am Betrieb erreicht wird. Dabei werden auch die zulässigen Ausnahmekulturen berücksichtigt.
Besonders wichtig im Zusammenhang mit den neuen Ausnahmen sind die schwer bearbeitbaren Böden. Diese sind im INSPIRE-Agraratlas über den Layer „GLÖZ 6: Schwer bearbeitbare Böden“ ausgewiesen und können dort schlagbezogen eingesehen werden. Dadurch erhalten Landwirtinnen und Landwirte eine einfache Möglichkeit festzustellen, ob betroffene Flächen auf ihrem Betrieb vorhanden sind und bei der Berechnung berücksichtigt werden können.
Besonders wichtig im Zusammenhang mit den neuen Ausnahmen sind die schwer bearbeitbaren Böden. Diese sind im INSPIRE-Agraratlas über den Layer „GLÖZ 6: Schwer bearbeitbare Böden“ ausgewiesen und können dort schlagbezogen eingesehen werden. Dadurch erhalten Landwirtinnen und Landwirte eine einfache Möglichkeit festzustellen, ob betroffene Flächen auf ihrem Betrieb vorhanden sind und bei der Berechnung berücksichtigt werden können.
Kontakt
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Björn Winkler
Stremtalstraße 21a
7540 Güssing
bjoern.winkler@lk-bgld.at
T 03322/42610-16
F 03322/42610-22