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Geflügelpest in Österreich – Vermehrt Fälle bestätigt!

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06.03.2023 | von Ing. Wolfgang Pleier

Stand: 27. Jänner 2023.

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. 
Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden und somit ungefährlich!

Alle heimischen Geflügelhalter werden um strikte Umsetzung von Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen ersucht. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage werden „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ und „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ entsprechend definiert. Durch die Novelle der Geflügelpest-Verordnung 488/2021 wurden Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen (Risikogebiete) und in diesen Gebieten wurden gezielte Auflagen festgelegt (u. a. Stallpflicht).
 
Geflügelpest in Österreich – Vermehrt Fälle bestätigt!.jpg © Archiv
© Archiv

Im Burgenland sind folgende Gebiete als Risikogebiete festgelegt (Stand: 27.01.2023):

Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
Die Bezirke:
1. Rust (Stadt)
2. Neusiedl am See
3. Mattersburg
4. Güssing
5. Jennersdorf

im Bezirk Eisenstadt-Umgebung die Gemeinden:
1. Breitenbrunn am Neusiedler See
2. Donnerskirchen
3. Hornstein
4. Leithaprodersdorf
5. Mörbisch am See
6. Neufeld an der Leitha
7. Oggau am Neusiedler See
8. Purbach am Neusiedler See
9. Wimpassing an der Leitha
 

Gebiete mit erhöhtem Risiko

Die genauen Bestimmungen sind der Geflügelpest-Verordnung 2007 zu entnehmen und umfassen jedenfalls:
•    es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden
•    das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
•    die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
•    Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu denen Wildvögel Zugang haben, erfolgen
•    die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
•    bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
 

Gebiete mit stark erhöhtem Risiko

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen sind in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:
•    Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
•    Geflügelbetriebe unter 50 Tieren werden von der Aufstallungsverpflichtung ausgenommen, sofern eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt wird, das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt. 
•    Achtung: Im Seuchenfall gilt auch in Schutz- und Überwachungszonen die Aufstallungsverpflichtung auch für Kleinbetriebe unter 50 Tiere!

Alle Geflügelhalter im Burgenland werden um strikte Beachtung der Vorgaben ersucht. Die Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen ist sowohl für den Wirtschaftsgeflügelhalter als auch für den Hobbyhalter unter 50 Stück Geflügel wichtig, um die Tiere vor den Krankheitserregern zu schützen

Genauere Informationen können auch gerne über die Beratung der Abt. Tierzucht unter 02682/702-500 oder unter tierzucht@lk-bgld.at eingeholt werden. Beachten Sie dazu auch das Beratungsprodukt Geflügelhaltung.

Weiterführende Informationen finden sie in nach stehendem Link.

Kontakt

  • Wolfgang Pleier
    Ing. Wolfgang Pleier
    Esterházystraße 15
    7000 Eisenstadt

    wolfgang.pleier@lk-bgld.at
    T 02682/702-506
    F 02682/702-590

Links zum Thema

  • Geflügelpest: Sperr- und Überwachungszonen mit 6. März aufgehoben

Weitere Fachinformation

  • Geflügelpest: Stallpflicht in Österreich aufgehoben
  • FAQs: Geflügelpest ("Vogelgrippe", aviäre Influenza)
  • Gefügelpest: Burgenland als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko eingestuft
  • Großer Vorsprung beim Tierwohl
  • Ungebetene Gäste - was tun gegen Vogelmilbe und Co?
  • Weide gehegt, viele Eier gelegt

Broschüre

  • © LK Österreich / LFI Österreich

    Biosicherheit beim Geflügel

    So schützen Sie als Geflügelhalter Ihren Tierbestand am besten vor Krankheiten.

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