Geflügelpest - Ende der Stallpflicht
Eine Novelle zur Geflügelpest VO tritt per Samstag, 22.04.2023, in Kraft tritt.
Das bedeutet, dass in allen Gebieten, in den denen bisher Stallpflicht (für Betriebe mit mehr als 50 Stk Geflügel galt) diese per 22.04.2023 aufgehoben wird. Damit gilt auch für das gesamte Burgenland das Ende der Stallpflicht ab morgen. Zeitgleich wird das gesamte österr. Bundesgebiet weiterhin als „Gebiet mit hohem Eintragsrisiko“ eingestuft, das bedeutet, dass bundesweit strenge Biosicherheitsbestimmungen an den Betrieben einzuhalten sind.
Es gilt daher weiterhin streng darauf zu achten, dass der Kontakt von Hausgeflügel zu Wildgeflügel unterbunden wird.
Das bedeutet, dass in allen Gebieten, in den denen bisher Stallpflicht (für Betriebe mit mehr als 50 Stk Geflügel galt) diese per 22.04.2023 aufgehoben wird. Damit gilt auch für das gesamte Burgenland das Ende der Stallpflicht ab morgen. Zeitgleich wird das gesamte österr. Bundesgebiet weiterhin als „Gebiet mit hohem Eintragsrisiko“ eingestuft, das bedeutet, dass bundesweit strenge Biosicherheitsbestimmungen an den Betrieben einzuhalten sind.
Es gilt daher weiterhin streng darauf zu achten, dass der Kontakt von Hausgeflügel zu Wildgeflügel unterbunden wird.
Kontakt
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Ing. Wolfgang Pleier
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
wolfgang.pleier@lk-bgld.at
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