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17.03.2022 | von Dipl.-Ing.in Nadja Schuster

Für die Biokontrolle gut vorbereitet

Biobetriebe werden einmal jährlich von einer Kontrollstelle überprüft. Der Betriebsführer beauftragt diese mit dem Umstieg auf biologische Wirtschaftsweise selbst.

Biokontrolle Mappe Kuehe-min.jpg
Bei der Biokontrolle sind zahlreiche Punkte zu beachten. © LK Kärnten/Lisa Sauer
Die Biokontrolle überprüft, ob der Biobetrieb die Biorichtlinien einhält. Heuer erfolgt die Kontrolle erstmalig nach dem Bioregelwerk der neuen, seit 1. Jänner 2022 geltenden EU-Bioverordnung (VO (EU) 2018/​848). Dadurch ergeben sich Änderungen in den Bereichen Pflanzen- und Tierproduktion. So müssen heuer zum Beispiel detaillierte Aufzeichnungen während der Weidesaison geführt oder auch die Vorsorgemaßnahmen in der Produktionskette umgesetzt werden.

Nach der Kontrolle bekommt der Biobetrieb das aktuelle Biozertifikat ausgestellt, auf dem genau dokumentiert ist, welchen Status die betrieblichen Flächen, Tiere und Produkte aufweisen. Dieser Status ist für die Vermarktung entscheidend. Die jährliche Biokontrolle wird manchmal als lästige Pflicht gesehen, doch ist sie für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz immens wichtig. Durch sie wird Konsumentenvertrauen geschaffen und die Glaubwürdigkeit der Bioprodukte gewährleistet. Unter www.easy-cert.com kann auch jeder Konsument Biozertifikate einsehen.

Ablauf

Bei der Vor-Ort-Kontrolle wird zuerst ein Rundgang mit der Inspektion aller für die biologische Produktion relevanten Bereiche (Stallungen, Lager- und Verarbeitungsräume, landwirtschaftliche Flächen usw.) durchgeführt. Dabei verschafft sich das Kontrollorgan einen Überblick über den Betrieb. Hier wird auch darauf geachtet, ob eventuelle Abweichungen der letzten Kontrolle behoben wurden.
Anschließend werden die Unterlagen und Aufzeichnungen durchgesehen. Für eine reibungslose Biokontrolle ist es immens wichtig, übersichtliche und lückenlose sowie aktuelle Aufzeichnungen zu haben. Denn nur so können Zeit, Ärger und Kosten für eine allfällig notwendige Nachkontrolle gespart werden. Außerdem sind gut geführte Aufzeichnungen Ausdruck einer geordneten Betriebsführung.

Aus den Unterlagen muss ersichtlich sein, dass Stoff- und Mengenflüsse usw. nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Form der Aufzeichnungen ist nicht vorgegeben. Allerdings stellt jede Biokontrollstelle Aufzeichnungsblätter zur Verfügung, welche besonders gut strukturiert und übersichtlich sind. Darüber hinaus können auch bestehende Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel das Tierbestandsverzeichnis oder das LK-Weideblatt verwendet werden. Wichtig bei der Kontrolle ist es, dass sich das Kontrollorgan rasch einen Überblick verschaffen kann, z.B. dass einerseits eine genaue Aufzeichnung über die Anzahl der gemästeten Schweine aber auch eine Zusammenfassung vorliegt, damit die Zahl einfach mit der verbrauchten Futtermenge zu vergleichen ist. Die verbrauchte Futtermenge wird mit der Erntemenge verglichen, und so kann die Plausibilität der Zukaufsfuttermenge abgeschätzt werden. Rechnungen und Lieferscheine müssen mindestens folgende Daten enthalten: Name und Adresse des Käufers/​Verkäufers, Code-Nummer oder Kontrollstelle bei Biobetrieben, vollständige Warenbezeichnung, Status der Waren (Umstellungsware oder anerkannte Ware) sowie die Menge.

Checkliste

Ein Auszug aus den zahlreichen Punkten, die ein Biobetrieb berücksichtigen muss. Je nach Betriebszweig müssen natürlich nur die relevanten Aufzeichnungen geführt werden. Überprüfen Sie jetzt mit Start in die Kontrollsaison 2022 Ihre Unterlagen, um stressfrei und problemlos durch die Biokontrolle zu gelangen.
  • Belege und Aufzeichnungen von Saatgutkäufen (inkl. Sackanhänger!), Futter- und Düngerzukäufen.
  • Belege und Aufzeichnungen von Tierzukäufen und Tierbehandlungen.
  • Biozukäufe: Ist der Hinweis auf dem Beleg oder das Biozertifikat des Verkäufers vorhanden?
  • Richtige Deklaration bei ­Verkäufen (Achtung z.B. am Viehverkehrsschein: Hat das Tier keinen Biostatus, muss das eindeutig vermerkt sein).
  • Vermarktete Bioprodukte müssen am Biozertifikat ­aufscheinen, neue Betriebszweige daher immer der Kontrollstelle melden.
  • Genehmigtes Saatgut­ansuchen beim Einsatz von konv. ungebeiztem Saatgut.
  • Flächenzugänge: Meldung an die Kontrollstelle innerhalb von 14 Tagen.
  • Einhaltung und Dokumentation der doppelten Wartezeit bei Tierbehandlungen.
  • Aufliegen einer Vereinbarung, wenn Lohntätigkeiten von konv. Verarbeitern beansprucht werden.
  • Keine Lagerung konv. Futtermittel (z.B. für Wild) oder nicht erlaubter Pflanzenschutzmittel (z.B. für den Forst) im landwirtschaftlichen Bereich.
  • Aufzeichnungen über die biorichtlinientaugliche ­Tierhaltung: z.B. Freigeländezugang, Auslauf und Gruppenhaltung bei Kälbern, Raufuttergabe bei Schweinen etc.
  • Dokumentation der Weideverpflichtung von 1. April bis 31. Oktober.
  • VIS-Meldungen für Tier­eingriffe und temporäre Anbindehaltung. 
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