Förderung von Photovoltaikanlagen - Land Burgenland
Wer wird gefördert
Natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind.
Was wird gefördert
• Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis mit einer förderbaren Höchstleistung von 10 kW
• Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis mit einer förderbaren Höchstleistung von 10 kW in Verbindung mit einem Stromspeichersystem
• Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeichersystem
• Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis mit einer förderbaren Höchstleistung von 10 kW in Verbindung mit einem Stromspeichersystem
• Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeichersystem
Wie hoch wird gefördert
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel kann für die Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bis max. 275 Euro je kWpeak gewährt werden.
Für die Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis in Verbindung mit einem Stromspeichersystem kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bis max. 2.750 bzw. 5.500 Euro gewährt werden. Die max. Fördersumme resultiert aus max. 10kWpeak PV zu je 275 Euro und max.10 kWh nutzbare Speicherkapazität zu je 275 Euro.
Für die Nachrüstung bestehender PV Anlagen mit einem Stromspeichersystem kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bis max. 275 Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität gewährt werden. Die für eine Förderung anerkennbare Höchstspeicherkapazität beträgt 10 kWh. Bei gleichzeitiger Errichtung (Errichtung im zeitlichen Abstand von maximal 1 Jahr) einer Wärmepumpe, die nach den Förderrichtlinien über die Förderung von Alternativenergieanlagen förderbar ist, wird ein Kombinationsbonus von 500 Euro gewährt.
Für die Errichtung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis in Verbindung mit einem Stromspeichersystem kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bis max. 2.750 bzw. 5.500 Euro gewährt werden. Die max. Fördersumme resultiert aus max. 10kWpeak PV zu je 275 Euro und max.10 kWh nutzbare Speicherkapazität zu je 275 Euro.
Für die Nachrüstung bestehender PV Anlagen mit einem Stromspeichersystem kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bis max. 275 Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität gewährt werden. Die für eine Förderung anerkennbare Höchstspeicherkapazität beträgt 10 kWh. Bei gleichzeitiger Errichtung (Errichtung im zeitlichen Abstand von maximal 1 Jahr) einer Wärmepumpe, die nach den Förderrichtlinien über die Förderung von Alternativenergieanlagen förderbar ist, wird ein Kombinationsbonus von 500 Euro gewährt.
Wo kann der Förderantrag eingereicht werden
Der schriftliche Antrag auf Förderung ist bis spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Anlage bei der Förderstelle
per E-Mail: post.a9-energie@bgld.gv.at
oder per Post:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
einzubringen.
Allgemeine Informationen - Land Burgenland
https://www.burgenland.at/themen/energie/foerderungen/photovoltaik-und-speicheranlagen/allgemeine-informationen/
per E-Mail: post.a9-energie@bgld.gv.at
oder per Post:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
einzubringen.
Allgemeine Informationen - Land Burgenland
https://www.burgenland.at/themen/energie/foerderungen/photovoltaik-und-speicheranlagen/allgemeine-informationen/