Vorsorgemaßnahmen am Bio-Betrieb umsetzen
Wie bereits informiert, sind Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter biologisch wirtschaftender Betriebe seit 01. Januar 2022 dazu angehalten Vorsorgemaßnahmen entlang der Produktionskette zu treffen, um Kontaminationen durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe zu vermeiden. Die getroffenen Maßnahmen sind verpflichtend zu dokumentieren.
Um mögliche Kontaminationsquellen zu identifizieren, wurde in Zusammenarbeit mit Landwirtschaftskammer, Bio Austria, Erde und Saat und der IG Kontrollstellen eine Checkliste entwickelt. Die Checkliste verweist auf mögliche allgemeine und spezifische Risikoquellen je nach Produktionsabschnitt (Abdrift, Lagerung, Verarbeitung, Lohntätigkeit, Parallelproduktion) und listet Maßnahmen, die im Fall eines bestehenden Risikos umzusetzen sind. Durch Ankreuzen der umgesetzten Maßnahmen dient die vollständig ausgefüllte Checkliste gleichzeitig als Dokumentation der Vorsorgevorgaben bei der Bio-Kontrolle.
Die Checkliste ist in Form eines Formulars verfügbar. Zusätzlich wurden zwei Vorlagen erstellt, die bei der Dokumentation der Informationspflicht zur Vermeidung von Kontamination durch Abdrift unterstützen. Sie finden das Formular und die Vorlagen im Downloadbereich.
Wichtiger Hinweis: Die Checkliste ist aktuell zu halten, da die getroffenen Vorsorgemaßnahmen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Jedenfalls wenn sich die Risiken ändern oder neue Risiken auftreten oder hinzukommen (z.B. neue Lohnverarbeiter, neuer Betriebszweig, usw.), ist eine neue Risikoevaluierung erforderlich und gegebenenfalls eine Anpassung der Maßnahmen.
Bei Fragen zu den Vorsorgemaßnahmen oder zum Ausfüllen der Checkliste unterstützen Sie die Bio-Beraterinnen und Bio-Berater in Ihrem Bundesland.
Um mögliche Kontaminationsquellen zu identifizieren, wurde in Zusammenarbeit mit Landwirtschaftskammer, Bio Austria, Erde und Saat und der IG Kontrollstellen eine Checkliste entwickelt. Die Checkliste verweist auf mögliche allgemeine und spezifische Risikoquellen je nach Produktionsabschnitt (Abdrift, Lagerung, Verarbeitung, Lohntätigkeit, Parallelproduktion) und listet Maßnahmen, die im Fall eines bestehenden Risikos umzusetzen sind. Durch Ankreuzen der umgesetzten Maßnahmen dient die vollständig ausgefüllte Checkliste gleichzeitig als Dokumentation der Vorsorgevorgaben bei der Bio-Kontrolle.
Die Checkliste ist in Form eines Formulars verfügbar. Zusätzlich wurden zwei Vorlagen erstellt, die bei der Dokumentation der Informationspflicht zur Vermeidung von Kontamination durch Abdrift unterstützen. Sie finden das Formular und die Vorlagen im Downloadbereich.
Wichtiger Hinweis: Die Checkliste ist aktuell zu halten, da die getroffenen Vorsorgemaßnahmen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Jedenfalls wenn sich die Risiken ändern oder neue Risiken auftreten oder hinzukommen (z.B. neue Lohnverarbeiter, neuer Betriebszweig, usw.), ist eine neue Risikoevaluierung erforderlich und gegebenenfalls eine Anpassung der Maßnahmen.
Bei Fragen zu den Vorsorgemaßnahmen oder zum Ausfüllen der Checkliste unterstützen Sie die Bio-Beraterinnen und Bio-Berater in Ihrem Bundesland.