Erntemeldung und Stammdatenerhebungsblatt
Für die heurige Lese gilt bereits der neue Hektar-Höchstertrag von 10.000 kg/ha (INVEKOS-Bedingungen). Somit sind für die Erntemeldung 2020 die Flächen laut vorgenommener Katasterdigitalisierung heranzuziehen.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus weist darauf hin, dass in den Erntemeldungsformularen 2020 für Kleinerzeuger (weniger als 3.000 Liter) möglicherweise der falsche Hektar-Höchstertrag angeführt wurde, nämlich die bisher geltenden 9.000 kg/ha. Dies ist auf einen technischen Fehler zurückzuführen.
Ernte ab 3.000 Liter - wein-online.bmlfuw.gv.at
Die Erntemeldung und das Stammdatenerhebungsblatt sind von jedem Erzeuger von Trauben, aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurde, von 16. November bis zum 15. Dezember elektronisch bei der Weindatenbank abzugeben.
Ernte bis 3.000 Liter
Betriebe mit einer Ernte von weniger als 3.000 Litern haben die Wahlmöglichkeit zwischen elektronischer Abgabe oder jener in Papierform.
Diese Betriebe haben daher so wie bisher die Möglichkeit, sich bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, ein Erntemeldungsformular in Papierform zu besorgen und dieses sowie das Stammdatenerhebungsblatt dort auch wieder abzugeben.
Diese Betriebe haben daher so wie bisher die Möglichkeit, sich bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, ein Erntemeldungsformular in Papierform zu besorgen und dieses sowie das Stammdatenerhebungsblatt dort auch wieder abzugeben.
Ausschlaggebend ist die Menge der Vorjahresernte
Sollten im letzten Jahr über 3.000 Liter geerntet worden sein und heuer unter 3.000 Liter, so sind die Erntemeldung und das Stammdatenerhebungsblatt trotzdem auf dem elektronischen Weg abzugeben.
Selbstverantwortung
Es werden keine Benachrichtigungen auf dem Postweg versendet, d. h. jeder Erzeuger von Trauben ist eigenständig für die fristgerechte Eingabe/Abgabe verantwortlich.
Hilfe von den Weinbauberatern
Die Weinbauberater der Burgenländischen Landwirtschaftskammer bieten ihre Unterstützung bei der Eingabe an. Sofern Sie nur eine Information benötigen, erhalten Sie diese kostenlos. Für die Eingabe der Erntedaten wird pro angefangene Viertelstunde ein Pauschalbetrag von € 9,00 verrechnet. In der derzeitigen Situation ist vorab eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich – die aktuellen Rahmenbedingungen für den Dienstbetrieb in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer sowie den Bezirksreferaten sind zu beachten. Für die Dateneinpflege der Erntemeldung ist es notwendig, dass Sie Ihre Zugangsdaten, die Sie 2013 mittels Brief zugesandt bekommen haben, mitbringen.
Für weitere Rückfragen betreffend Anwendung von „Wein-online“ steht zusätzlich das Betreuungsteam im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung:
Ferdinand Schmidt - Tel.-Nr.: 01/71100-60 2862
Martina Pittner - Tel.-Nr.: 01/71100-60 2798
Gerhard Pitzinger - Tel.-Nr.: 01/71100-60 2781
Martina Pittner - Tel.-Nr.: 01/71100-60 2798
Gerhard Pitzinger - Tel.-Nr.: 01/71100-60 2781