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25.01.2021 | von Ing. Verena Klöckl. BA
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Digitaler Weinbaukataster

Meldungen und Anträge über eAMA.

Wie bereits mehrfach angekündigt, ist es seit 15. Jänner 2021 nicht mehr möglich über Wein-online Einsicht in den Weinbaukataster zu nehmen und wie bisher über Wein-online diverse weinbaugesetzliche Meldungen zu machen (Anmerkung: Wein-online läuft bis auf die weinbaugesetzlichen Meldungen sowie die Einsicht in den Weinbaukataster unverändert weiter und steht den Betrieben zur Verfügung). Seit 16. Dezember 2020 können weinbaugesetzliche Meldungen/Anträge für den Weinbaukataster von Weinbautreibenden entweder selbsttätig über eAma, im Wege der katasterführenden Stelle oder auch in der Bgld. Landwirtschaftskammer online über eAMA eingebracht werden. Es kann aus folgenden Meldungen/Anträgen ausgewählt werden: Rodungsmeldung, Antrag auf Genehmigung für eine Wiederbepflanzung, Antrag auf Genehmigung für eine Neuauspflanzung, Meldung zur Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen, Auspflanzmeldung.

Grundsätzlich müssen Weinbautreibende aufgrund der gesetzlichen Grundlage (Bgld. Weinbaugesetz) jährlich im Rahmen des Mehrfachantrages die gesamte bewirtschaftete Weingartenfläche sowie auch Änderungen der Weingartenfläche bekanntgeben. (Anmerkung: Die Abgabe eines Mehrfachantrages dient lediglich der Weingartenflächenerfassung und bedingt nicht die Teilnahme an einem Förderprogramm!)
Wichtig: Alle Meldungen/Anträge für den Weinbaukataster, die Weinbautreibende selbstständig über eAMA machen, sind bei der darauffolgenden verpflichteten Abgabe des Mehrfachantrages (dem INVEKOS-Sachbearbeiter im Landw. Bezirksreferat) bekannt zu geben, damit diese Änderungen der Weingartenfläche auch im INVEKOS-GIS erfasst werden können.
Sollten Änderungsdigitalisierungen (Feldstücke dazu nehmen, Feldstücke in Schläge unterteilen, Schläge vergrößern oder verkleinern, etc. …) notwendig sein, können diese ebenso von den Weinbautreibenden selbsttätig oder nach Terminvereinbarung in den Landw. Bezirksreferaten der LK Burgenland mit Unterstützung durchgeführt werden. Erst danach können die weinbaulichen Meldungen und Anträge für den Weinbaukataster abgesendet werden.

Sollten Weinbautreibende selbstständig Meldungen/Anträge für den Weinbaukataster machen, kann wie folgt vorgegangen werden:

1.) Anmelden in eAMA unter www.eama.at

Sollte noch kein eAMA-Pincode angefordert bzw. dieser nicht mehr auffindbar sein, kann jederzeit unter "PIN-Code anfordern“ ein neuer PIN-Code angefordert werden. Dieser wird von der AMA per Post zugeschickt.
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2.) Nach erfolgreicher Anmeldung im eAMA ins INVEKOS-GIS einsteigen

Klick auf "Flächen“ - "INVEKOS-GIS“ - "INVEKOS-GIS aufrufen“ Die technischen Voraussetzungen zum Ausführen von INVEKOS-GIS, die ebenso einsehbar sind (rechts), bevor man es aufruft, sind zu beachten. (z.B. muss JavaScript im Browser aktiviert sein)
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3.) Feldstück bzw. Schlag eines Feldstücks auswählen und die/den entsprechende(n) Meldung/Antrag erstellen und absenden

Auswahl eines Feldstücks in der Feldstückliste - Den betroffenen Schlag auswählen - Klick auf Button SL Weinmeldung - Meldungsart auswählen und bestätigen mit Klick auf "Weiter“.
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Je nach Meldungsart unterscheidet sich die weitere Darstellung nach dem Klick auf "Weiter“ durch unterschiedlich auszufüllende Pflichtfelder. Da als Hilfestellung Hinweise zum Ausfüllen der Felder angezeigt werden, sollte das Abschließen der Meldung jedoch selbsterklärend sein.

Nachdem die Meldung fertig ausgefüllt ist und auf "Meldung senden“ geklickt wurde, wird ein Formular generiert (und gemeinsam mit evtl. hochgeladenen und angehängten Dokumenten) im elektronischen Archiv der AMA gespeichert. Die Meldung wird der zuständigen katasterführenden Stelle elektronisch übermittelt.

Mit Klick auf "Stornieren“ wird die Erfassung storniert und kann nicht mehr weiterbearbeitet werden. Sie wird dann auch nicht elektronisch der zuständigen katasterführenden Stelle übermittelt. Sobald Meldungen/Anträge gesendet sind, können diese nicht mehr storniert werden!

Die Behörde hat somit die Notwendigkeit diese Meldung zu bearbeiten. Sollte tatsächlich irrtümlicherweise eine Meldung gesendet werden, dann ist unbedingt mit der Behörde Kontakt aufzunehmen, damit diese darüber in Kenntnis gesetzt wird.

Aus Platzgründen kann hier nicht umfassend auf die einzelnen Arbeitsschritte eingegangen werden - es wird dringend empfohlen sich im INVEKOS-GIS-Handbuch auf den Seiten 73 – 77 in das Kapitel "3.2.9 SL WEINMELDUNG“ einzulesen.

Das gesamte INVEKOS-GIS-Handbuch ist zu finden unter www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#2825 "Benutzerhandbuch INVEKOS-GIS“.
Wichtig: Anträge auf Genehmigung einer Neuauspflanzung (nur zu stellen, wenn keine Pflanzrechte auf dem Betrieb vorhanden sind) müssen im Zeitraum von 15. Jänner bis 15. Februar im INVEKOS-GIS gestellt werden! Im Vorfeld zu diesem Antrag müssen allfällige Digitalisierungsarbeiten (Veränderung von Größe und Lage des auszupflanzenden Schlages) erledigt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig einen Termin im Landw. Bezirksreferat zu vereinbaren.
Für die Auspflanzungen von Weingärten mit vorhandenen, "betriebseigenen“ Pflanzrechten ist ein "Antrag auf Genehmigung einer Wiederbepflanzung“ zu stellen. Der aktuelle "Bestand an Pflanzrechten“ kann derzeit nur telefonisch beim Weinbaukatasterführer der zuständigen BH abgefragt werden.

Die Förderung zur Umstellung von Weingärten (Umstellung und Umstrukturierung von Weingärten) ist vorerst weiterhin mittels Förderantrag und Beilage (Download unter: Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria) schriftlich zu beantragen.

Die Weinbauberater der LK Burgenland sind bei Meldungen/Anträgen für den neuen Weinbaukataster gern behilflich. Für die Hilfestellung wird ein Preis von 9 Euro pro angefangener Viertelstunde verrechnet. Die vorab notwendige Digitalisierung (Feldstücke dazu nehmen, Feldstücke in Schläge unterteilen, Schläge vergrößern oder verkleinern, etc. …) durch INVEKOS-Sachbearbeiter ist kostenlos. In beiden Fällen ist jedoch eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Die aktuellen Rahmenbedingungen für den Dienstbetrieb in der LK Burgenland sowie den Landw. Bezirksreferaten sind zu beachten.

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