Dem klimafitten Wald einen Schritt näher
Dies macht Gegenmaßnahmen notwendig, um zukünftig den Auswirkungen von Schadereignissen wie Käferbefall, Sturmschäden, Trocken- und Hitzeperioden entgegen zu wirken. Heute (20.09.2023) wurde eine Novelle des Forstgesetzes im Ministerrat beschlossen.
„Mit dieser Novelle wird die nachhaltige Waldbewirtschaftung bundesweit weiterentwickelt und so unser Weg eines klimafitten Waldes gestärkt“, sagt Landwirtschaftskammer-Präsident Nikolaus Berlakovich. Rund ein Drittel – 133.000 Hektar - der burgenländischen Landesfläche ist bewaldet, davon 80 Prozent Hochwald und 20 Prozent Niederwald. Mehr als die Hälfte des Waldes befindet sich in bäuerlichem Privatbesitz.
Um die Ressource Wald auch für künftige Generationen gesund und klimafit zu halten, braucht es – neben der fachkundigen Bewirtschaftung - das nötige rechtliche Werkzeug. Die heute im Ministerrat beschlossene Novelle umfasst zwei wichtige Neuerungen: „Zum einen wurde ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren eingeführt. Und zweitens wird die Anlage von Agroforstflächen – Flächen, die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden – erleichtert. Wie zum Beispiel Mehrnutzenhecken: diese Hecken sorgen dafür, dass der fruchtbare Oberboden vor Winderosion geschützt wird und verbessern das Kleinklima. Sie bieten Lebensräume für Insekten, Vögel und Säugetiere und fördern dadurch Biodiversität und Nützlinge“, fasst Berlakovich zusammen.
„Mit dieser Novelle wird die nachhaltige Waldbewirtschaftung bundesweit weiterentwickelt und so unser Weg eines klimafitten Waldes gestärkt“, sagt Landwirtschaftskammer-Präsident Nikolaus Berlakovich. Rund ein Drittel – 133.000 Hektar - der burgenländischen Landesfläche ist bewaldet, davon 80 Prozent Hochwald und 20 Prozent Niederwald. Mehr als die Hälfte des Waldes befindet sich in bäuerlichem Privatbesitz.
Um die Ressource Wald auch für künftige Generationen gesund und klimafit zu halten, braucht es – neben der fachkundigen Bewirtschaftung - das nötige rechtliche Werkzeug. Die heute im Ministerrat beschlossene Novelle umfasst zwei wichtige Neuerungen: „Zum einen wurde ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren eingeführt. Und zweitens wird die Anlage von Agroforstflächen – Flächen, die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden – erleichtert. Wie zum Beispiel Mehrnutzenhecken: diese Hecken sorgen dafür, dass der fruchtbare Oberboden vor Winderosion geschützt wird und verbessern das Kleinklima. Sie bieten Lebensräume für Insekten, Vögel und Säugetiere und fördern dadurch Biodiversität und Nützlinge“, fasst Berlakovich zusammen.

Waldverband unterstützt Waldbesitzer mit Projekt „Klimafitter Wald“
Damit auch im Burgenland den 26.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern die Bewirtschaftung zum klimafitten Wald aufgezeigt werden kann, wurde heuer ein eigenes Projekt vom Bgld. Waldverband gestartet.
„Wenn wir möchten, dass der Wald auch unseren Enkelkindern noch ausreichend Schutz, Erholung und den Bau- und Brennstoff Holz liefern kann, braucht es aktiv gepflegte Wälder. Denn der Klimawandel schreitet schneller voran als sich die Wälder selbst daran anpassen könnten. Immerhin dauert es vom Keimling bis zum stattlichen Baum rund 100 Jahre. Diese Novelle bildet ein zeitgemäßes, rechtliches Rüstzeug für den sinnvollen Umgang mit der wichtigen Ressource Wald,“ betont Berlakovich abschließend.
„Wenn wir möchten, dass der Wald auch unseren Enkelkindern noch ausreichend Schutz, Erholung und den Bau- und Brennstoff Holz liefern kann, braucht es aktiv gepflegte Wälder. Denn der Klimawandel schreitet schneller voran als sich die Wälder selbst daran anpassen könnten. Immerhin dauert es vom Keimling bis zum stattlichen Baum rund 100 Jahre. Diese Novelle bildet ein zeitgemäßes, rechtliches Rüstzeug für den sinnvollen Umgang mit der wichtigen Ressource Wald,“ betont Berlakovich abschließend.
Die Ziele und Maßnahmen der Novelle konkret:
Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz
Kosten zur Waldbrandbekämpfung vereinheitlicht
Rechtsgrundlage Wildbach- und Lawinenverbauung
Verstärkte ökologische Orientierung - Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene erfordern eine verstärkte und zukunftsorientierte Implementierung ökologischer Gesichtspunkte im Forstgesetz.
Modernisierung der Ausbildung
- Vor dem Hintergrund des Klimawandels werden die Zielsetzungen des Forstgesetzes weiterentwickelt sowie der Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherung Rechnung getragen.
- Der Baumartenkatalog des Forstgesetzes kann künftig flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden und Maßnahmen für eine nachhaltige und klimawandelangepasste Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Mit der Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte wird die Umwandlung in standortangepasste Mischwälder zusätzlich erleichtert.
- Entsprechende Akzente werden auch in der Ausrichtung der forstlichen Förderung und der Aufnahme neuer Fördermaßnahmen gesetzt.
Kosten zur Waldbrandbekämpfung vereinheitlicht
- Klimawandelbedingt nimmt die Anzahl der Waldbrände stetig zu und stellt Österreichs Feuerwehren vor enorme Herausforderungen.
- Um eine rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren durch den Bund sicherzustellen, werden ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung eingeführt.
Rechtsgrundlage Wildbach- und Lawinenverbauung
- Der durch die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellte Schutz vor Naturgefahren bedarf einer zeitgemäßen Rechtsgrundlage.
- Durch die Übernahme wesentlicher Bestimmungen des im Rahmen der Rechtsbereinigung aufgehobenen historischen „Wildbachverbauungsgesetzes“ ins Forstgesetz wird die Rechtskontinuität gewährleistet.
Verstärkte ökologische Orientierung - Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene erfordern eine verstärkte und zukunftsorientierte Implementierung ökologischer Gesichtspunkte im Forstgesetz.
- Die Bedeutung des Waldes als Lebensraum wird daher im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion des Waldes wie auch in den Zielsetzungen der forstlichen Förderung explizit verankert.
- Weiters wird die Anlage von Agroforstflächen (Flächen die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden) erleichtert – z.B. Mehrnutzenhecken.
- Der Götterbaum wird als invasive gebietsfremde Art künftig nicht mehr als forstlicher Bewuchs gelten
- In Bioptopschutzwäldern wird der Naturschutzbehörde in bestimmten Verwaltungsverfahren ein Anhörungsrecht eingeräumt.
Modernisierung der Ausbildung
- Bei der Ausbildung kommt es mit der Einführung des Ethikunterrichts an der Forstfachschule Traunkirchen zu einer Erweiterung des Bildungsangebots. Darüber hinaus wird das Schuleintrittsalter zugunsten durchgehender Bildungswege adaptiert.
- Mit der Einführung eines Bildungscontrollings an der Forstfachschule wird die Qualität der Ausbildung künftig einem laufenden Monitoring unterzogen, womit eine qualitätsvolle Erfüllung der Aufgaben der Forstfachschule sichergestellt wird.
- Weiters wird mit einem neuen Ausbildungsweg zur Forstassistentin bzw. zum Forstassistenten der Nachwuchs an geeigneten Führungskräften für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellt.