Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG)
Die Land- und Forstwirtschaft ist direkt Betroffener des Klimawandels ,
dabei aber viel mehr Teil der Lösung. Das am 17. März 2021 im Ministerrat
beschlossene Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) bietet die Grundlage
für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich in den
nächsten Jahren. Davon profitieren unsere Regionen durch lokale Wertschöpfung und es
bietet besonders unseren Betrieben in der Land- und Forstwirtschaft
Chancen. Für die Erreichung des im Regierungsprogramm festgeschrieben en Ziels,
100% Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030, müssen alle
erneuerbaren Technologien berücksichtigt werden. Neben der Sonnen-, Wind- und Wasserenergie wird vor allem die
Biomasse eine wesentliche Rolle spielen.
Die Land- und Forstwirtschaft mit ihrer nachwachsenden Ressource Holz wird einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten.
Die Land- und Forstwirtschaft mit ihrer nachwachsenden Ressource Holz wird einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten.
- Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Österreich ist der Schlüssel für die Produktion von Biomasse:
- In intensiven Verhandlungen konnte erreicht werden, dass diese Potenziale der Land- und Forstwirtschaft mit den Rahmenbedingungen im EAG gut genutzt werden können:
o Für Saisonbetriebe, die zum Beispiel eine elektrifizierte Feldberegnung haben, gilt außerhalb der Saison eine 80% Rückvergütung der Erneuerbaren-Förderpauschale.
Was heißt das für die Biomasse:
- Bestandsicherung für Biomasseanlagen mit Marktprämie bis ins 30. Bestandsjahr für alle Anlagen.
- Es wurden Ausnahmen vom 60% Brennstoffnutzungsgrad verankert. Damit können bestehende Biomasse-Anlagen durch die Verwendung von Schadholz bzw. die Einhaltung technischer Kriterien weitergeführt werden.
- Nahwärmeanlagen können zusätzlich zur bestehenden UFI jetzt auch Förderungen über das Wärme-Kälte-Leitungsausbaugesetz zum Ausbau des Leitungsnetzes erhalten.
- Für neu errichtete und repowerte Anlagen von 0,5 MW el bis 5 MW el: Marktprämien über Ausschreibungsverfahren.
- Für neu errichtete Anlagen unter 0,5 MW el: Administrative Marktprämien.
Was heißt das für Biogas:
- Nachfolgeprämie als Sicherung für Bestandsanlagen bis ins 30. Betriebsjahr, wenn die Anlage weiter als 10 km vom Gasnetz entfernt ist.
- Anlagen, die sich innerhalb von 10 km zum Gasnetz befinden, sollen das "Grüne Gas“ in Zukunft ins Gasnetz einspeisen. Kleine Anlagen (bis 250 KW el) innerhalb dieser Grenze können auch bis zum 30. Bestandsjahr weiter verstromen.
- Für die Umrüstung von Verstromung auf Gaseinspeisung stehen 20 Mio. Euro pro Jahr als Investitionsförderung bereit.
- Für Neuanlagen gibt es eine Investitionsförderung von 30 Mio. Euro jährlich.
- Die Netzanschlusskosten ans Gasnetz werden bis zu 10 km übernommen.
- Für Anlagen, die künftig ins Gasnetz einspeisen, gibt es noch mindestens 24 Monate eine Marktprämie für die Verstromung als Bestandssicherung. Es ist eine einmalige Verlängerung um weitere 24 Monate möglich wenn der Fördernehmer glaubhaft darlegt, dass die Anlage innerhalb der ursprünglichen Dauer der Nachfolgeprämie aus Gründen, die nicht in seinem Einflussbereich liegen, nicht an das Gasnetz angeschlossen werden kann.
- Auch dezentrale Biogasanlagen, die beispielsweise das Gas am Standort selbst verbrauchen, können Investitionszuschüsse erhalten.