Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Burgenland(current)1
    • Burgenland
    • Aktuelles(current)2
    • Bäuerinnen Burgenland
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitschrift
  1. LK Burgenland
  2. Burgenland
  3. Aktuelles

Corona-Hilfsfonds - Fixkostenzuschüsse auch für Land- und Forstwirtschaft

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
22.05.2020 | von Tamara Hettlinger

Der Corona-Hilfsfonds ist mit insgesamt 15 Mrd. Euro dotiert. Er hilft auch land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die u.a. durch Umsatzausfall und Fixkosten bzw. Wertverlust der Waren in der Krise betroffen sind.

money-1005464_1920.jpg © pixabay
Symbolbild © pixabay

Eine Maßnahme des Hilfsfonds sind Fixkostenzuschüsse:

  • Die Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten sind gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Betriebs.
  • Fixkostenzuschüsse sind nicht steuerpflichtig und müssen auch nicht zurückgezahlt werden.
  • Für Fixkostenzuschüsse stehen 8 Mrd. Euro zur Verfügung

Begünstigte Betriebe (sämtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein):

  • Sitz oder Betriebsstätte und operative Tätigkeit in Österreich. 
  • Der Betrieb erleidet zwischen 16.03.2020 und 15.09.2020 einen Umsatzausfall von zumindest 40 %, der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht ist. Für die Berechnung kann ein gewisser Betrachtungszeitraum gewählt werden.
  • Der Betrieb muss zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um Fixkosten zu reduzieren.
  • Der Betrieb darf sich am 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben, kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sein.

Bemessungsgrundlage:

  • Fixkosten des Betriebs zwischen 16.03.2020 und 15.09.2020. Für die Berechnung ist ein gewisser Betrachtungszeitraum vorgegeben.
 
  • Als Fixkosten gelten:
o Geschäftsraummieten und Pacht
o Betriebliche Versicherungsprämien
o Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
o Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
o Lizenzgebühren, die nicht an ein verbundenes Unternehmen im Konzern gezahlt werden
o Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation
o Wertverlust bei verderblicher/saisonaler Ware von mindestens 50 %
o „Unternehmerlohn“ in Höhe von maximal 2.666,67 Euro pro Monat (Nebeneinkünfte sind abzuziehen)
o Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen
o Bei Fixkostenzuschuss von unter 12.000 Euro, können Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten berücksichtigt werden.
o Aufwendungen für sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen
  • Grundsätzlich werden zur Berechnung des Umsatzausfalls die Waren- und Leistungserlöse im 2. Quartal 2020 (April bis Juni 2020) mit dem 2. Quartal 2019 verglichen.
o Abweichend davon kann ein alternativer Zeitraum gewählt werden, wenn dies von Vorteil für den Betrieb ist.
o Es gibt sechs Betrachtungszeiträume (jeweils Monatsmitte – Monatsmitte). Anträge können laut Richtlinie für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden.

Nachweis des Umsatzausfalls:

Aufzeichnungen über Waren- und Leistungserlöse, die für steuerliche Zwecke geführt werden. Müssen solche nicht geführt werden, sind andere geeignete Aufzeichnungen, die nicht Vorschriften für verpflichtende Aufzeichnungen erfüllen müssen, oder sonstige vergleichbare Belege heranzuziehen.

Staffelung des Fixkostenzuschusses:

Der Fixkostenzuschuss wird nur dann gewährt, wenn er insgesamt 500 Euro oder mehr beträgt. Er ersetzt die Fixkosten abhängig vom Umsatzausfall in folgender Höhe:
o 40 – 60% Umsatzausfall: 25% der Fixkosten (max. 30 Mio Euro pro Betrieb)
o 60 – 80% Umsatzausfall: 50% der Fixkosten (max. 60 Mio Euro pro Betrieb)
o 80-100% Umsatzausfall: 75% der Fixkosten (max. 90 Mio Euro pro Betrieb)

Antragstellung:

  • Anträge für Zuschüsse können ab 20.05.2020 bis spätestens 31.08.2021 über FinanzOnline gestellt werden.
  • Betriebe können die Auszahlung in drei Teilen (=Tranchen) beantragen:
o 1. Tranche (kann ab 20.05.2020 beantragt werden), umfasst höchstens 50% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses
o 2. Tranche (kann ab 19.08.2020 beantragt werden), umfasst zusätzlich höchstens 25% (insgesamt somit höchstens 75%)
o 3. Tranche (kann ab 19.11.2020 beantragt werden).
  • Für die erste und - wenn noch keine Daten zur Verfügung stehen - für die zweite Tranche sind der Umsatzausfall und die Fixkosten bestmöglich zu schätzen. Für die erste Tranche enthält die Richtlinie besondere Vorgaben zur Schätzung. Inhaltliche Korrekturen erfolgen mit der letzten Tranche.
  • Bei der ersten Tranche ist der Wertverlust saisonaler Ware und die Steuerberaterkosten noch nicht zu berücksichtigen. Bei der zweiten Tranche ist dieser Wertverlust zu berücksichtigen, wenn er nachgewiesen werden kann.
  • Die Höhe der Umsatzausfälle und der Fixkosten sind durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.
  • Wird in der ersten Tranche ein Zuschuss von insgesamt nicht mehr als 12.000 Euro (für erste, zweite und dritte Tranche) beantragt, muss der Antrag nicht durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.
  • Wird in der ersten Tranche ein Zuschuss von insgesamt mehr als 12.000 Euro, jedoch höchstens 90.000 Euro (für erste, zweite und dritte Tranche) beantragt, kann sich die Bestätigung des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters auf eine Bestätigung der Plausibilität beschränken.
  • Erste Auszahlungen werden voraussichtlich ab Anfang Juni 2020 erfolgen.

Downloads zum Thema

  • Information BMLRT LKÖ Fixkostenzuschüsse 20200520 PDF 562,87 kB

Links zum Thema

  • BMF_Corona_Hilfspaket

Weitere Beiträge

  • Professionelle Forstberatung vor allem in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger!
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 3 von 3
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
21 Artikel | Seite 3 von 3

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: presse@lk-bgld.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
money-1005464_1920.jpg © pixabay

Symbolbild © pixabay