Burgenländische Weinprämierung
Die Burgenländische Weinprämierung blickt auf eine lange Tradition zurück und für viele Winzer:innen hat diese Prämierung einen sehr hohen Stellenwert. Folgende Punkte kommen den einreichenden Betrieben zugute:
Im vergangenen Jahr wurden exakt 1.549 Proben eingereicht, wovon 625 mit einer Goldmedaille ausgezeichnet werden konnten. Durch die Teilnahme an der Burgenländischen Weinprämierung sollen alle die gleiche Chance haben, den Betrieb öffentlich bekannterzumachen und so zusätzliche Umsätze zu erzielen.
Die zu erlangenden Auszeichnungen, welche mittels Flaschenaufkleber direkt am Produkt, bei den Kund:innen präsentiert werden können, dienen den Weinkonsument:innen als wichtige Orientierungshilfe bei der Weinauswahl. Die schriftliche Benachrichtigung betreffend die Ergebnisse der verdeckten Weinverkostung soll außerdem bei Bedarf Optimierungspotentiale aufzeigen und als Beratungsunterlage dienen.
- Größter und härtester Weinwettbewerb des Burgenlandes
- Strengste Blindverkostung
- Unabhängige Bewertung
- Kritische Verkostung durch fachkundige und geschulte Verkoster:innen
- Urkunden für 40% der bestbewerteten eingereichten Weine je Kategorie (jedoch nicht unter 85 Punkten)
- Flaschenaufkleber für 40% der bestbewerteten eingereichten Weine je Kategorie (jedoch nicht unter 85 Punkten)
- Persönliche Ansprechperson für Rückfragen
- Eine umfassende schriftliche Benachrichtigung mit den Bewertungen aller eingereichten Produkte soll jedem Betrieb bei Bedarf Optimierungspotentiale aufzeigen
Im vergangenen Jahr wurden exakt 1.549 Proben eingereicht, wovon 625 mit einer Goldmedaille ausgezeichnet werden konnten. Durch die Teilnahme an der Burgenländischen Weinprämierung sollen alle die gleiche Chance haben, den Betrieb öffentlich bekannterzumachen und so zusätzliche Umsätze zu erzielen.
Die zu erlangenden Auszeichnungen, welche mittels Flaschenaufkleber direkt am Produkt, bei den Kund:innen präsentiert werden können, dienen den Weinkonsument:innen als wichtige Orientierungshilfe bei der Weinauswahl. Die schriftliche Benachrichtigung betreffend die Ergebnisse der verdeckten Weinverkostung soll außerdem bei Bedarf Optimierungspotentiale aufzeigen und als Beratungsunterlage dienen.
Tafelweine und Landweine sind von der Prämierung ausgeschlossen!
Die eingereichten Qualitätsweine brauchen zum Zeitpunkt der Einreichung eine gültige staatliche Prüfnummer!
Die eingereichten Qualitätsweine brauchen zum Zeitpunkt der Einreichung eine gültige staatliche Prüfnummer!
Verkostung
Alle eingereichten Proben werden in Kostfolgen eingeteilt, die ein faires Verkosten ermöglichen. Die Kostkommissionen bestehen aus je 6 - 8 Verkoster:innen, die als Grundvoraussetzung die Prüfung zur/zum amtlichen Weinkoster:in absolviert haben müssen. Außerdem wird jede Kommission von einem Kostvorsitz betreut. Weiters ist eine Teilnahme an einer Schulung, die speziell für die Koster:innen der Burgenländischen Weinprämierung abgehalten wird, verpflichtend. Im Zuge dieser Schulung werden die Koster:innen auf das Kosten von Weinen mit burgenländischer Stilistik vorbereitet.
Die Koster:innen werden in Rot-, Weiß- bzw. Süßweingruppen eingeteilt. Die Weine werden den Koster:innen entsprechend ihrer Kategorie - bzw. mit den Prädikatsbezeichnungen - mit einer fortlaufenden Nummer im Zuge einer strengen Blindverkostung vorgesetzt. Für optimale Verkostungsergebnisse werden die Rotweine ca. eine Stunde vor der Bewertung geöffnet und vor dem Ausschenken in Krügen dekantiert. Auch das Personal, das die Proben einschenkt, wird vorab geschult, um einen reibungslosen Verkostungsablauf zu ermöglichen. Die Auswahl und Vorbereitung der Koster:innen, die Temperierung und Vorbereitung der Proben sowie ein nachvollziehbares Verkostungsschema haben für die Burgenländische Weinprämierung oberste Priorität.
Mittels der genannten Maßnahmen soll eine hochkarätige Verkostung forciert werden, die das Herzstück der Burgenländischen Weinprämierung darstellt.
Auszeichnung
Auch in diesem Jahr werden 40% der bestbewerteten eingereichten Weine je Kategorie mit einer Goldmedaille ausgezeichnet, sofern diese zumindest mit 85 Punkten bewertet wurden. Die Bewertung erfolgt mittels dem international üblichen 100-Punkte-Schema. Eine Goldmedaille soll nach wie vor ein Garant für qualitativ hochwertige Weine bleiben. Ebenso gelangen die besten fünf bzw. sechs Weine je Kategorie in das Finale und schließlich wird einer der Finalisten zum Landessieger ausgezeichnet. Für Goldprämierte, Finalisten- und Landessieger-Weine gibt es wieder Flaschenaufkleber.
Damit ein Wein mit einer Goldmedaille ausgezeichnet werden kann, muss seine Bewertung in den obersten 40% der Bewertungen je Kategorie liegen. Außerdem muss er mit zumindest 85 Punkten bewertet worden sein. Da die Anzahl der im Wettbewerb zu prämierenden Produkte auf 40% der teilnehmenden Proben mit den höchsten erreichten Punktzahlen in ihrer jeweiligen Kategorie beschränkt ist, kann sich die Mindestpunktzahl von 85 Punkten für die Vergabe der Auszeichnung nach oben verschieben.
Damit ein Wein mit einer Goldmedaille ausgezeichnet werden kann, muss seine Bewertung in den obersten 40% der Bewertungen je Kategorie liegen. Außerdem muss er mit zumindest 85 Punkten bewertet worden sein. Da die Anzahl der im Wettbewerb zu prämierenden Produkte auf 40% der teilnehmenden Proben mit den höchsten erreichten Punktzahlen in ihrer jeweiligen Kategorie beschränkt ist, kann sich die Mindestpunktzahl von 85 Punkten für die Vergabe der Auszeichnung nach oben verschieben.
Kategorien, in denen ein Landessieger ausgezeichnet werden kann
1.) Grüner Veltliner, aktuelles Jahr und ein Jahr älter
2.) Welschriesling, aktuelles Jahr und ein Jahr älter
3.) Sauvignon Blanc, aktuelles Jahr und ein Jahr älter (ohne spürbaren Holzeinsatz)
4.) Burgundergruppe (WB, CH, GRB,…) (ohne spürbaren Holzeinsatz)
5.) Aromasorten
6.) Weißwein Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
7.) Rosé
8.) Zweigelt Klassik, max. 13,5 %vol laut Prüfnummer (ohne spürbaren Holzeinsatz)
9.) Blaufränkisch Klassik, max. 13,5 %vol laut Prüfnummer (ohne spürbaren Holzeinsatz)
10.) Zweigelt Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
11.) Blaufränkisch Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
12.) St. Laurent – Pinot Noir, trocken
13.) Cuvée Rot
14.) Internationale Rotweinsorten
15.) Fruchtsüße Weine (Spätlese, Auslese – keine Einschränkung bei Restzucker)
16.) Edelsüße Weine (alle außer Spätlese, Auslese)
17.) Qualitätssekt (Landessieger kann nur ein flaschenvergorener bgld. Qualitätssekt werden)
2.) Welschriesling, aktuelles Jahr und ein Jahr älter
3.) Sauvignon Blanc, aktuelles Jahr und ein Jahr älter (ohne spürbaren Holzeinsatz)
4.) Burgundergruppe (WB, CH, GRB,…) (ohne spürbaren Holzeinsatz)
5.) Aromasorten
6.) Weißwein Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
7.) Rosé
8.) Zweigelt Klassik, max. 13,5 %vol laut Prüfnummer (ohne spürbaren Holzeinsatz)
9.) Blaufränkisch Klassik, max. 13,5 %vol laut Prüfnummer (ohne spürbaren Holzeinsatz)
10.) Zweigelt Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
11.) Blaufränkisch Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
12.) St. Laurent – Pinot Noir, trocken
13.) Cuvée Rot
14.) Internationale Rotweinsorten
15.) Fruchtsüße Weine (Spätlese, Auslese – keine Einschränkung bei Restzucker)
16.) Edelsüße Weine (alle außer Spätlese, Auslese)
17.) Qualitätssekt (Landessieger kann nur ein flaschenvergorener bgld. Qualitätssekt werden)
In das Landessiegerstechen können, ausgenommen bei fruchtsüßen und edelsüßen Weinen sowie Qualitätssekt nur trockene Weine gelangen.
In das Landessiegerstechen können nur Weine bzw. Qualitätssekte gelangen, bei denen laut Prüfnummernbescheid von Beerenauslese, Eiswein, Ausbruch, Trockenbeerenauslese mind. 500 Flaschen und von und von allen anderen Weinen mind. 750 Liter (1.000 Flaschen), bzw. in der Kategorie Weißwein Reserve mind. 675 Liter (900 Flaschen), zur Verfügung stehen.
Um in einer der genannten Kategorien einen Landessieger auszuzeichnen, müssen zumindest 10% der eingereichten Proben in der Kategorie mit einer Goldmedaille ausgezeichnet sowie eine Mindestanzahl von 50 Proben für die jeweilige Kategorie eingereicht worden sein.
In das Landessiegerstechen können nur Weine bzw. Qualitätssekte gelangen, bei denen laut Prüfnummernbescheid von Beerenauslese, Eiswein, Ausbruch, Trockenbeerenauslese mind. 500 Flaschen und von und von allen anderen Weinen mind. 750 Liter (1.000 Flaschen), bzw. in der Kategorie Weißwein Reserve mind. 675 Liter (900 Flaschen), zur Verfügung stehen.
Um in einer der genannten Kategorien einen Landessieger auszuzeichnen, müssen zumindest 10% der eingereichten Proben in der Kategorie mit einer Goldmedaille ausgezeichnet sowie eine Mindestanzahl von 50 Proben für die jeweilige Kategorie eingereicht worden sein.
Landessiegerpräsentation am Dienstag, den 14. Mai 2024
Die Präsentation der Finalisten und Sieger wird am Dienstag, den 14. Mai 2024 ab 15:30 Uhr im Schloss Esterházy in Eisenstadt in Form einer Tischpräsentation abgehalten. Dazu werden die erfolgreichsten Winzer:innen der Prämierung eingeladen, um ihre prämierten Weine/Sekte vorzustellen und zur Verkostung anzubieten. Mit der Teilnahme am Finale verpflichtet sich der jeweilige Betrieb zur Präsentation seiner prämierten Weine/Sekte im Zuge der Veranstaltung im Schloss Esterházy. Nähere Details folgen.
SALON Österreichischer Wein
Basierend auf den Ergebnissen der Burgenländischen Weinprämierung, werden seitens des Burgenlandes, die den Vorgaben entsprechenden Weine für die Verkostung zum SALON Österreichischer Wein, der sogenannten Staatsmeisterschaft des heimischen Weines, nominiert. Da im vergangenen Jahr im SALON die Weinherkunft stärker in den Mittelpunkt gerückt wurde und somit bei der Zuordnung der Kategorien, die Herkunftsangabe am Etikett (generische Herkunft, Spezifische Herkunft, Riedenangabe) ausschlaggebend war, wird empfohlen, dies bei der Etikettierung und der Online-Datenbekanntgabe genau zu beachten. Informationen zum SALON Konzept 2023, welches für dieses Jahr nur minimal angepasst wurde, sind zu finden unter: www.oesterreichwein.at/salon/salon-2023
Rahmenbedingungen für die Einreichung - Dateneingabe bis 17 März 2024 notwendig
Die Daten der Produkte, die eingereicht werden, sind ausschließlich auf der Plattform Bottlebooks bekanntzugeben, bevor sie abgegeben werden. Eine Datenbekanntgabe mittels Formular ist ausgeschlossen.
Dateneingabe ab 17. Februar - 17. März 2024 unter: www.unserwein.at/wp24
Im Anschluss an die Registrierung mittels Mailadresse, wird ein Mail mit einem Bestätigungslink zugesandt, über den der Ersteinstieg ermöglicht wird. Danach ist das Profil aktiviert und idealerweise meldet man sich ab und steigt nochmals mittels Passwort ein.
Nach dem Anlegen des Betriebsprofils, können unter "+Produkt hinzufügen" die Daten von allen Produkten eingegeben werden, die zur Weinprämierung eingereicht werden sollen.
Betriebe, die sich bereits im Vorjahr für die Weinprämierung auf der Plattform Bottlebooks registriert haben, müssen dies heuer nicht nochmals machen, sondern können mit den Zugangsdaten vom Vorjahr einsteigen.
WICHTIG:
Betriebsprofil - Region: diese Angabe dient lediglich der internen Zuordnung der Einreichungen zu den jeweiligen Gebieten (die es laut Gesetz im Burgenland offiziell nicht mehr gibt) - anzugeben ist: Neusiedlersee DAC, Ruster Ausbruch DAC, Leithaberg DAC, Rosalia DAC, Mittelburgenland DAC, Eisenberg DAC
Weinbezeichnung ohne Jahrgang: Hier ist der genaue Wortlaut wie am Etikett des Weines/Sektes anzugeben (z.B. Welschriesling; Weißburgunder Kreuzkapelle; Zweigelt Reserve; Mittelburgenland DAC Reserve Blaufränkisch Ried Kohlenberg; Cuvée Evita; Ruster Ausbruch DAC Gelber Muskateller; Rosé Zweigelt; Trockenbeerenauslese Weißburgunder Grand Selection)
Add another: das Anklicken erweitert die Angabemöglichkeit für die jeweilige Dateninformation (z.B. wenn der Wein als Cuvée aus mehr als nur einer Rebsorte besteht, können weitere Rebsorten angegeben werden)
Angabe von Alkohol, Restzucker und Gesamtsäure: diese Werte sind laut Prüfnummernbescheid anzugeben mit nur einer Stelle nach dem Komma (z.B. 12,5 - ausschließlich Komma (,) verwenden und nicht Punkt (z.B. 12.5)
Angabe der Prüfnummer: N21815/22 - nicht: LN 21815/22 oder N 21815/22
Angabe der Website: www.xy.at - nicht: https://www.xy.at
Weintyp: Stillwein = für alle Produkte außer Perlwein und Schaumwein anzuwenden
Name der Lage: Angabe der RIEDE Nachdem alle Daten eingegeben und überprüft worden sind, ist die jeweilige ausgedruckte Seite des Druckkatalogs zusammen mit dem Prüfnummernbescheid (S. 1 & 2) (sofern der Prüfnummernbescheid noch nicht auf Bottlebooks hochgeladen wurde) und 2 x 0,75-Liter-Flaschen oder 3 x 0,375/0,5-Liter-Flaschen je Probe abzugeben.
Dateneingabe ab 17. Februar - 17. März 2024 unter: www.unserwein.at/wp24
Im Anschluss an die Registrierung mittels Mailadresse, wird ein Mail mit einem Bestätigungslink zugesandt, über den der Ersteinstieg ermöglicht wird. Danach ist das Profil aktiviert und idealerweise meldet man sich ab und steigt nochmals mittels Passwort ein.
Nach dem Anlegen des Betriebsprofils, können unter "+Produkt hinzufügen" die Daten von allen Produkten eingegeben werden, die zur Weinprämierung eingereicht werden sollen.
Betriebe, die sich bereits im Vorjahr für die Weinprämierung auf der Plattform Bottlebooks registriert haben, müssen dies heuer nicht nochmals machen, sondern können mit den Zugangsdaten vom Vorjahr einsteigen.
WICHTIG:
Betriebsprofil - Region: diese Angabe dient lediglich der internen Zuordnung der Einreichungen zu den jeweiligen Gebieten (die es laut Gesetz im Burgenland offiziell nicht mehr gibt) - anzugeben ist: Neusiedlersee DAC, Ruster Ausbruch DAC, Leithaberg DAC, Rosalia DAC, Mittelburgenland DAC, Eisenberg DAC
Weinbezeichnung ohne Jahrgang: Hier ist der genaue Wortlaut wie am Etikett des Weines/Sektes anzugeben (z.B. Welschriesling; Weißburgunder Kreuzkapelle; Zweigelt Reserve; Mittelburgenland DAC Reserve Blaufränkisch Ried Kohlenberg; Cuvée Evita; Ruster Ausbruch DAC Gelber Muskateller; Rosé Zweigelt; Trockenbeerenauslese Weißburgunder Grand Selection)
Add another: das Anklicken erweitert die Angabemöglichkeit für die jeweilige Dateninformation (z.B. wenn der Wein als Cuvée aus mehr als nur einer Rebsorte besteht, können weitere Rebsorten angegeben werden)
Angabe von Alkohol, Restzucker und Gesamtsäure: diese Werte sind laut Prüfnummernbescheid anzugeben mit nur einer Stelle nach dem Komma (z.B. 12,5 - ausschließlich Komma (,) verwenden und nicht Punkt (z.B. 12.5)
Angabe der Prüfnummer: N21815/22 - nicht: LN 21815/22 oder N 21815/22
Angabe der Website: www.xy.at - nicht: https://www.xy.at
Weintyp: Stillwein = für alle Produkte außer Perlwein und Schaumwein anzuwenden
Name der Lage: Angabe der RIEDE Nachdem alle Daten eingegeben und überprüft worden sind, ist die jeweilige ausgedruckte Seite des Druckkatalogs zusammen mit dem Prüfnummernbescheid (S. 1 & 2) (sofern der Prüfnummernbescheid noch nicht auf Bottlebooks hochgeladen wurde) und 2 x 0,75-Liter-Flaschen oder 3 x 0,375/0,5-Liter-Flaschen je Probe abzugeben.
Weinübernahme in der Garage der Bgld. Landwirtschaftskammer, 7000 Eisenstadt
- Montag, 18. März 2024, 8 - 12 Uhr
- Dienstag, 19 März 2024, 8 - 12 Uhr
Weinübernahme im Landw. Bezirksreferat Güssing, Stremtalstraße 21a, 7540 Güssing
- Donnerstag, 14. März 2024, 8 - 12 Uhr
Die Proben werden ausschließlich an den angeführten Terminen entgegengenommen. Es können nur Proben übernommen werden, deren Daten vorab online bekanntgegeben wurden. Es ist sicherzustellen, dass die Prüfnummer am Etikett mit jener auf dem Bescheid übereinstimmt.
Achtung Preisanpassung:
Der Kostenbeitrag von 65 Euro je Probe ist vorab zu überweisen und den Proben eine Einzahlungsbestätigung beizulegen - Es ist keine Barzahlung bei der Weinübernahme möglich bzw. soll keinesfalls Bargeld mit den Proben in den Kartons abgeben werden.
Die Flaschen samt den dazugehörigen Unterlagen sind in Kartons anzuliefern, wobei darauf zu achten ist, dass in den Kartons nicht mehrere Betriebe vermischt werden. Zur Bgld. Weinprämierung darf jeder Betrieb nur mehr einen Wein mit gleicher staatlicher Prüfnummer einreichen. Es können nur Weine jener Traubensorten eingereicht werden, die im Weingesetz zur Gewinnung von Qualitätswein oder Prädikatswein zugelassen sind, auch sonst müssen die eingereichten Weine inkl. Perlwein und Sekt dem geltenden Österreichischen Weingesetz entsprechen. Außerdem müssen die Trauben nachweislich im Burgenland gewachsen sein.
Die eingereichten Weine müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits in Flaschen gefüllt sein - Weine in Flaschen, die nur provisorisch verschlossen sind, werden nicht angenommen.
Je nach Umsetzbarkeit soll auch heuer wieder vermehrt die Möglichkeit der gesammelten Anlieferung über die Weinbauvereine genutzt werden. Nähere Informationen folgen.
Achtung Preisanpassung:
Der Kostenbeitrag von 65 Euro je Probe ist vorab zu überweisen und den Proben eine Einzahlungsbestätigung beizulegen - Es ist keine Barzahlung bei der Weinübernahme möglich bzw. soll keinesfalls Bargeld mit den Proben in den Kartons abgeben werden.
- Überweisung auf folgendes Konto: Raiffeisenlandesbank Eisenstadt / IBAN AT20 3300 0000 0100 0710 / BIC: RLBBAT2E / Beim Verwendungszweck bitte "Weinprämierung 2024 + Betriebsnummer" angeben!
Die Flaschen samt den dazugehörigen Unterlagen sind in Kartons anzuliefern, wobei darauf zu achten ist, dass in den Kartons nicht mehrere Betriebe vermischt werden. Zur Bgld. Weinprämierung darf jeder Betrieb nur mehr einen Wein mit gleicher staatlicher Prüfnummer einreichen. Es können nur Weine jener Traubensorten eingereicht werden, die im Weingesetz zur Gewinnung von Qualitätswein oder Prädikatswein zugelassen sind, auch sonst müssen die eingereichten Weine inkl. Perlwein und Sekt dem geltenden Österreichischen Weingesetz entsprechen. Außerdem müssen die Trauben nachweislich im Burgenland gewachsen sein.
Die eingereichten Weine müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits in Flaschen gefüllt sein - Weine in Flaschen, die nur provisorisch verschlossen sind, werden nicht angenommen.
Je nach Umsetzbarkeit soll auch heuer wieder vermehrt die Möglichkeit der gesammelten Anlieferung über die Weinbauvereine genutzt werden. Nähere Informationen folgen.
Abschließend
Für weitere Informationen betreffend die Burgenländische Weinprämierung bzw. Landessiegerpräsentation steht Frau Ing. Verena Klöckl, BA MA unter der Tel.-Nr.: 02682/702-652 oder per E-Mail: verena.kloeckl@lk-bgld.at zur Verfügung bzw. sind sämtliche Informationen unter www.lk-bgld.at ersichtlich.
Kontakt
-
Ing. Verena Klöckl, BA MA
Esterházystraße 15
7000 Eisenstadt
verena.kloeckl@lk-bgld.at
T 02682/702-652
M 0664/4102652
F 02682/702-690