Herbstdüngung - das Wichtigste im Überblick
Bei der Stickstoffdüngung im Herbst wird zwischen leichtlöslichen und langsam löslichen Stickstoffdüngern unterschieden.
Leichtlösliche Stickstoffdünger
Zu diesen Düngemitteln zählen Mineraldünger (auch in flüssiger Form), Jauche, Gülle, Biogasgülle, Legehennenfrischkot, der Feststoffanteil aus separierter Gülle, Gärrückstände, nicht entwässerter Klärschlamm.
Herbstdüngung mit leichtlöslichem Stickstoffdüngern:
Alle anderen Ackerkulturen wie beispielsweise Winterweizen, Triticale oder Roggen dürfen im Herbst nicht mit leichtlöslichen Stickstoffdüngern gedüngt werden. Hier beginnt das Düngeverbot ab Ernte der jeweiligen Hauptkultur.
Im Herbst dürfen bei diesen erlaubten Kulturen maximal 60 kg Stickstoff ab Lager pro Hektar gedüngt werden. Diese erlaubte Stickstoffmenge ist natürlich als oberste Grenze zu verstehen - die sachgerechte Düngung steht immer im Vordergrund. Diese mengenmäßige Begrenzung von maximal 60 kg N ab Lager pro Hektar gilt von der Ernte der Hauptkultur bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes:
Herbstdüngung mit leichtlöslichem Stickstoffdüngern:
- Ackerkulturen: Im Herbst dürfen nur bestimmte Kulturen mit leichtlöslichen Stickstoffdüngern wie beispielsweise Gülle, Jauche gedüngt werden. Erlaubt ist die Düngung zu:
- Gerste, Zwischenfrüchten und Winterraps, sofern diese bis 15. Oktober angebaut werden,
- Kümmel, Erdbeeren, Saatgutvermehrungen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie mehrjährigen Gemüsekulturen, sofern diese bis inklusive 31. August angebaut werden.
Alle anderen Ackerkulturen wie beispielsweise Winterweizen, Triticale oder Roggen dürfen im Herbst nicht mit leichtlöslichen Stickstoffdüngern gedüngt werden. Hier beginnt das Düngeverbot ab Ernte der jeweiligen Hauptkultur.
- Dauergrünland und Ackerfutterflächen: Diese dürfen mit leichtlöslichen Stickstoffdüngern bis 29. November bedarfsgerecht gedüngt werden.
- Sonderkulturen wie Obst, Hopfen, Wein oder Christbaumkulturen: Diese Kulturen dürfen mit leichtlöslichen Stickstoffdüngern bis 14. Oktober gedüngt werden.
Im Herbst dürfen bei diesen erlaubten Kulturen maximal 60 kg Stickstoff ab Lager pro Hektar gedüngt werden. Diese erlaubte Stickstoffmenge ist natürlich als oberste Grenze zu verstehen - die sachgerechte Düngung steht immer im Vordergrund. Diese mengenmäßige Begrenzung von maximal 60 kg N ab Lager pro Hektar gilt von der Ernte der Hauptkultur bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes:
- bei Gerste, Zwischenfrucht, Raps (sofern diese bis 15. Oktober angebaut sind),
- bei Kümmel, Erdbeeren, Saatgutvermehrungen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie mehrjährigen Gemüsekulturen (sofern diese bis 31. August angebaut werden),
- bei Dauergrünland und Ackerfutterflächen von 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes.
Langsam lösliche Stickstoffdünger
Dazu zählen Festmist, Legehennentrockenkot, Kompost, Carbokalk sowie andere Sekundärrohstoffe und organische Düngemittel sowie der Feststoffanteil der Wein- und Obstverarbeitung, entwässerter Klärschlamm, Klärschlammkompost.
Herbstdüngung mit langsam löslichen Stickstoffdüngern
Ackerkulturen, Grünland und Sonderkulturen: Langsam lösliche Stickstoffdünger wie beispielsweise Festmist oder Kompost dürfen bis 29. November zu allen oben genannten Kulturen aufgebracht werden.
Herbstdüngung mit langsam löslichen Stickstoffdüngern
Ackerkulturen, Grünland und Sonderkulturen: Langsam lösliche Stickstoffdünger wie beispielsweise Festmist oder Kompost dürfen bis 29. November zu allen oben genannten Kulturen aufgebracht werden.
Keine Düngung
Keine Düngung von landwirtschaftlichen Flächen (Ackerkulturen, Grünland, Sonderkulturen) mit stickstoffhaltigen Düngemitteln (leicht- und langsam lösliche Stickstoffdünger) ist erlaubt, wenn der Boden wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist.
Wassergesättigt ist ein Boden, dessen Wasseraufnahmefähigkeit erschöpft ist. Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln weniger als die Hälfte des Bodens des Schlages schneefrei ist.
Wassergesättigt ist ein Boden, dessen Wasseraufnahmefähigkeit erschöpft ist. Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln weniger als die Hälfte des Bodens des Schlages schneefrei ist.
Expertentipp: Der LK-Düngerechner hilft
Von den Wintergetreidearten darf im Herbst nur bei der Wintergerste, wenn diese bis zum 15. Oktober angebaut wird, eine Herbstdüngung mit leichtlöslichen Stickstoffdüngern getätigt werden. Hier ist eine Herbstdüngung von 20 - 30 kg Stickstoff ab Lager pro Hektar mit beispielsweise verdünnter Gülle sinnvoll. Ziele müssen ein gut entwickelter Haupttrieb und zwei bis drei Seitentriebe sein. Bei der Düngung von Zwischenfrüchten mit leichtlöslichen Stickstoffdüngern muss unterschieden werden, ob diese Leguminosen oder keine Leguminosen in der Mischung beinhalten. Erlaubt sind maximal 80 kg Reinstickstoff jahreswirksam pro Hektar beim Zwischenfruchtanbau ohne Leguminosen und maximal 40 kg Reinstickstoff jahreswirksam pro Hektar beim Zwischenfruchtanbau mit Leguminosen. Es wurde bereits erwähnt, dass im Herbst grundsätzlich eine Düngegabe von maximal 60 kg Reinstickstoff ab Lager/ha mit leichtlöslichen Stickstoffdüngern möglich ist. Beachten Sie hier die Unterscheidung von N ab Lager und N jahreswirksam - die jeweils strengere Vorgabe ist einzuhalten. Der jahreswirksame Stickstoff des jeweiligen Wirtschaftsdüngers wird folgend errechnet: aus Stickstoff ab Lager multipliziert mit den Ausbringungsverlusten (13% bei Gülle, Biogasgülle und Jauche sowie 9% bei Stallmist und Kompost). Der daraus errechnete Wert wird wiederum mit der Jahreswirksamkeit des jeweiligen Wirtschaftsdüngers multipliziert. Der Faktor der Jahreswirksamkeit beträgt beispielsweise bei Stallmist 50%, Rottemist 30%, Kompost 10%, Jauche 100%, Rindergülle 70%, Schweinegülle 80% und Hühnergülle 85%. Dies klingt im Text eher kompliziert. Unser Tipp: Der kostenlose LK-Düngerechner errechnet Ihnen dies im Nu.