Bis 2030 nur mehr Ökostrom
Österreich will sich bis zum
Jahr 2030 mit 100%
Strom aus erneuerbaren Energien
versorgen.
Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen.
Mit dem Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) soll dieses Ziel erreicht werden.
Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen.
Mit dem Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) soll dieses Ziel erreicht werden.
Die Details:
Im EAG wird bei den Holzkraftwerken der Neubau von Anlagenkapazitäten von zumindest 30 MWel im Jahr festgelegt. Bis 2030 soll eine TWh Strom aus Biomasse zusätzlich erzeugt werden. Die Hälfte davon soll im Kleinanlagenbereich unter 0,5 MWel erfolgen. Biomasse wird in unterschiedlichen Klassen gefördert (Marktprämie 0 bis 50 kW, 50 bis 500 kW, 500 kW bis 5 MW). Bestandsanlagen erhalten bis zum Ablauf der Lebensdauer von maximal 30 Jahren eine Marktprämie. Darüber hinaus können Biomasseanlagen künftig an den Fördersystemen für Netzreserven teilnehmen und somit die Stromversorgung absichern.
Im EAG wird bei den Holzkraftwerken der Neubau von Anlagenkapazitäten von zumindest 30 MWel im Jahr festgelegt. Bis 2030 soll eine TWh Strom aus Biomasse zusätzlich erzeugt werden. Die Hälfte davon soll im Kleinanlagenbereich unter 0,5 MWel erfolgen. Biomasse wird in unterschiedlichen Klassen gefördert (Marktprämie 0 bis 50 kW, 50 bis 500 kW, 500 kW bis 5 MW). Bestandsanlagen erhalten bis zum Ablauf der Lebensdauer von maximal 30 Jahren eine Marktprämie. Darüber hinaus können Biomasseanlagen künftig an den Fördersystemen für Netzreserven teilnehmen und somit die Stromversorgung absichern.
Biogasanlagen sollen
dazu beitragen, dass Biomethan
in Zukunft eine der wichtigsten
Säulen wird, um fossiles
mit erneuerbarem Gas zu
ersetzen. Für das 100%-
Ziel ist Biogas ein relevanter
Teil. Biogas-Bestandsanlagen,
die aus alten Fördertarifen fallen,
werden befristet weiter unterstützt,
bis ein eigenes Gesetz
für "Grünes Gas“ in Kraft tritt.
Neue Biogasanlagen bis zu einer
Größe von 150 kW werden
auch für die Einspeisung von
Ökostrom gefördert.
Photovoltaik
wird in mehreren Klassen
gefördert, sodass nicht nur
kleine oder nur große Anlagen
gebaut werden.
Freiflächenanlagen werden dabei geringer unterstützt als Dachanlagen, gebäudeintegrierte Anlagen oder Anlagen auf degradierten Flächen.
Freiflächenanlagen werden dabei geringer unterstützt als Dachanlagen, gebäudeintegrierte Anlagen oder Anlagen auf degradierten Flächen.
Bei der Fördersystematik
wird auf ein gleitendes
Marktprämiensystem umgestellt:
Betreiber müssen ihren
Strom selbst vermarkten - nur
die Differenz wird vom Fördergeber
in Form einer Marktprämie
addiert.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Landwirtschaft an Erneuerbaren-Energie- Gemeinschaften zur Vermarktung von Strom teilnehmen kann.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Landwirtschaft an Erneuerbaren-Energie- Gemeinschaften zur Vermarktung von Strom teilnehmen kann.